Anlagen zwischen Aktien und Anleihen

Kribbeln im Bauch inbegriffen

Sparern, denen die Geldanlage Spaß macht, bietet sich neben den Standardprodukten bei der Hausbank eine ganze Palette interessanter Möglichkeiten – für jeden Geschmack ist etwas dabei. Genussscheine und Wandelanleihen locken mit den Chancen der Aktien und den Sicherheiten einer Anleihe.

Mancher Anleger, der seine Schäfchen im Trockenen weiß, hält Ausschau nach spannenderer Geldanlage als die Lebensversicherung oder der Fondssparplan, mit denen er seine Altersvorsorge getroffen hat.

Kribbeln im Bauch

Vielleicht hat sich auf seinem Tagesgeldkonto ein hübsches Sümmchen angesammelt, mit dem er etwas Neues ausprobieren will? Wahrscheinlich will er nicht gleich mit Hedgefonds oder Junk Bonds das große Rad drehen (und umkippen). Doch ein gewisses Kribbeln im Bauch würde ihn schon reizen.

Erhöhtes Risiko mit Auffangnetz versprechen zum Beispiel die Zwitter Genussscheine und Wandelanleihen. Sie vereinigen die Eigenschaften von Aktien und Anleihen in sich. Der Umgang mit ihnen verlangt gewisse Kenntnisse. Wer darüber verfügt, kann mit diesen Papieren höhere Renditen einstreichen als mit Bundeswertpapieren oder Sparbriefen.

Genuss mit Schein

Während der Markt für Wandelanleihen (englisch: convertibles) international besetzt ist, beschränkt sich die Auswahl an Genussscheinen auf rund 600 Titel. Der Grund für das kleine Angebot: Genussscheine sind eine deutsche Spezialität. Schade eigentlich, denn die Renditen können sich sehen lassen. Sie liegen zwischen vier und knapp sieben Prozent. So funktionieren die Genüsse:  

Unternehmen, die sich Geld beschaffen wollen, geben diese Papiere aus. Dabei spielt die Unternehmensform keine Rolle; es kann eine AG, KG oder eine GmbH sein. Am häufigsten holen sich Banken auf diese Weise zusätzliches Geld, das sie unter bestimmten Bedingungen ihrem Eigenkapital zurechnen dürfen.

Da die inhaltliche Gestaltung der Genussscheine gesetzlich nicht geregelt ist, statten die Emittenten die Papiere nach ihren Vorstellungen aus. Die häufigste Variante bringt dem Anleger jährlich eine feste Zinszahlung. Die Ausschüttung erfolgt immer im Anschluss an die Hauptversammlung des Unternehmens, bei der die Höhe der Dividende festgelegt wird.

Inhaber von Genussscheinen haben zwar anders als Aktionäre kein Stimmrecht auf der Hauptversammlung. Doch hat die Firma einen Überschuss erwirtschaftet, werden sie zusätzlich zu den Zinsen am Gewinn beteiligt. Schreibt das Unternehmen rote Zahlen, gibt es eine Nullrunde. Garantiert es keine feste Zinszahlung, guckt der Anleger in die Röhre. Manche Unternehmen holen aber die Ausschüttungen nach, sobald sie wieder Gewinne verzeichnen. Dann besteht ein Anspruch auf Nachzahlung.

Hüten sollten sich Anleger vor Scheinen mit Verlustbeteiligungen. Dann kann der Inhaber der Papiere sein Kapital zumindest in Teilen abschreiben. Denn am Ende der Laufzeit bekommt er nur noch einen Teil seines Einsatzes zurück.

Genussscheine gibt es in vielen verschiedenen Varianten. So sind manche mit einem Optionsoder Wandlungsrecht ausgestattet. Der Inhaber darf zu einem vorher festgelegten Kurs seine Scheine in Aktien umtauschen. Der Genussschein selbst bleibt erhalten. Am Ende der Laufzeit entscheidet der Sparer, ob er das eingesetzte Kapital erstattet bekommt oder lieber Aktien akzeptiert.  

Ausgeschüttet am Tag x

Der Vorteil der Genüsse gegenüber herkömmlichen Anleihen steckt in der höheren Verzinsung. Dabei handelt es sich nicht um die sonst bei Anleihen üblichen Festzinsen, sondern vielmehr um Ausschüttungen. Die bekommt der Käufer als Ausgleich dafür, dass er nicht im Voraus weiß, wie hoch die jährlichen Gutschriften ausfallen werden. Diese werden nicht gesondert ausgewiesen, sondern sammeln sich im Kurs der Genussscheine bis zum Tag x an. Der Inhaber bekommt dann seinen Anteil an der Ausschüttung als Abschlag vom Kurs. Zudem besteht das Risiko, dass das Unternehmen insolvent wird. In diesem „worst case“ steht der Genussscheininhaber fast ganz unten auf der Liste der Gläubiger – aber immerhin noch vor den Besitzern von Aktien. Um das Kribbeln im Bauch bis zur Schmerzgrenze zu steigern, reicht es schon, wenn zum Beispiel – wie vor drei Jahren geschehen – die Scheine der Commerzbank auf 75 Prozent einbrechen. Inzwischen können die Inhaber wieder aufatmen, die Kurse haben sich erholt. Glück hatten in den achtziger Jahren auch die Anleger von Klöckner. Die Deutsche Bank sprang der Pleitefirma bei und die Scheine wurden wieder genießbar, die Anleger bekamen ihr Geld zurück.  

Fiskus’ Finger im Spiel

Der Fiskus behandelt die Genüsse wie andere Wertpapiere auch. Sie unterliegen der Einkommensteuer. Die Kapitalertragsteuer in Höhe von 25 Prozent fällt schon bei der Auszahlung an und wird auf die persönliche Einkommensteuer angerechnet.  

Einen Trick gibt es aber doch und der liegt in der Natur der Sache: Die erwirtschafteten Erträge lassen den Kurs eines Genussscheins langsam übers Jahr ansteigen. Verkauft der Anleger seine Papiere kurz vor dem Ausschüttungstermin, kann er den Gewinn steuerfrei kassieren – vorausgesetzt er hat die Scheine insgesamt länger als die Spekulationsfrist von zwölf Monaten gehalten. Am einfachsten funktioniert der Trick bei Neuemissionen, wenn der Ausschüttungstermin später als ein Jahr nach der Ausgabe festliegt.

Magenfreundliches Menü

Wer in Genüsse investieren will, für den ist die Frage nach der Bonität des Unternehmens erste Pflicht. Unter den rund 600 gehandelten Papieren gib es mehr oder weniger magenfreundliche Exemplare. Zu den verträglichen gehören der anleihenähnliche Bertelsmann-Schein mit unbefristeter Laufzeit und einer rechnerischen Rendite von 6,76 Prozent, das Commerzbank-Papier (Laufzeit 31. Dezember 2009, Rendite 4,34 Prozent) oder der IKB Deutsche Industriekreditbank- Schein (Laufzeit 31. Dezember 2012, Rendite 4,56 Prozent oder die Genüsse der Aareal Bank. Mit geringerem Risiko behaftet sind Fonds, die in Genussscheine investieren. Sie bieten eine breite Streuung. Auf diese Weise verteilt sich das Risiko und der Anleger profitiert trotzdem von den steuerlichen Vorteilen. Im Programm haben unter anderen HSCB Trinkhaus, Adig und DWS Fonds, die in Genussscheinen anlegen.  

Mit der Option auf Wandel

Ähnlich wie die Genüsse vereinigen auch Wandelanleihen Elemente von Anleihen und Aktien in sich. Allerdings bekommen ihre Besitzer keine Ausschüttung, sondern bei der Emission festgelegte Jahreszinsen. Im Unterschied zur herkömmlichen Anleihe aber enthält die Wandelanleihe das Recht auf Wandlung in Aktien derselben Gesellschaft oder eines anderen Unternehmens.   

Auf internationalem Parkett heißt die erste Variante convertible und die zweite exchangeable Bonds. Die Bedingungen wie und wann getauscht werden kann, sind ebenso festgezurrt wie der Zins und die Laufzeit. Diese Papiere eignen sich demnach für interessierte Anleger, die sich an Aktien nicht so recht rantrauen. Die eher niedrigen Zinsen stellen für den Kenner eigentlich nur ein Zubrot dar. Wichtiger ist ihnen die Spekulation auf die Aktien. Sie partizipieren auf diese Weise von den Gewinnen und der Ertragskraft der Firma, ohne das volle Kursrisiko der Aktie zu tragen. Ziehen die Kurse an, nutzt der Anleger seine Option und wandelt die Anleihe in Aktien. Verkauft er die Papiere dann, streicht er den Gewinn ein. Stagnieren oder fallen die Kurse, behält er einfach die Anleihe, kassiert weiterhin die Zinsen und erhält am Ende der Laufzeit sein eingesetztes Kapital zurück.

Es ist angerichtet

Vor dem Engagement in Convertibles steht unbedingt die Bonitätsprüfung des Emittenten. Bei normalen Anleihen gilt die Höhe des Zinssatzes als untrügliches Zeichen für die Seriosität des Unternehmens: Je größer das Risiko, desto höher der Zins. Bei Wandelanleihen gestaltet sich die Sache sehr viel schwieriger: Hier sind die Kosten für das Tauschrecht in den Zins eingerechnet. Wie sich dessen Wert entwickelt, entscheidet über den Wert der Anleihe. Denn darin spiegeln sich die Volatilität (Schwankung) der Aktie, ihr aktueller Kurs und die Restlaufzeit der Anleihe wider. Für Laien ist es allerdings beinahe unmöglich, den Wert des Tauschrechts auszurechnen. Sie sind auf die Hilfe von Profis angewiesen. Der Wert der Option fällt, auch wenn das Unternehmen solide wirtschaftet, aber weiter nichts passiert. Die Anleger zeigen sich gelangweilt von diesem Papier: Es gibt keine Kursfantasie. 

Schlimmer wird es für den Besitzer der Papiere, wenn es dem Unternehmen schlecht geht oder sogar die Zahlungsunfähigkeit droht. Dann fallen die Aktien und mit ihnen der Wert der Wandelanleihe. So geschehen im Frühjahr 2000 bei EM TV. Die Aktie stürzte von 115,50 Euro auf 7,95 Euro, der Kurs der Anleihe auf 50 Prozent. Klar wurde dabei aber auch: Das Risiko der Anleihe war besser abgefedert als das der Aktie. Wer sich an die Wandelanleihe heranwagt, sollte den Rat der Experten beachten und sich vor dem Kauf über das Rating informieren. Die Beurteilung darf ein BBB-Rating auf keinen Fall unterschreiten. Auf Sicherheit bedachte Anleger sind von dem ausgewählten Unternehmen überzeugt und geben sich nur mit einer AAA-Note zufrieden. 

Damit eine Gewinnchance gewahrt bleibt, dürfen beim Kauf der Kurs der Aktie und der Preis des Wandlungsrechts nicht zu nahe beieinander liegen. Denn der Verlust von Spielgeld kann einem einsatzfreudigen Anleger den Magen ordentlich verderben.

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