Leitartikel

Die Kompetenz liegt beim Berufsstand

Heftarchiv Meinung

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

als vielleicht eine ihrer letzten „Amtshandlungen“ hat die jetzige rot-grüne Regierung die Grundlagen für ein Patientenrechtsgesetz gelegt. Es soll die Basis dafür bringen, dass Patienten als gleichberechtigte Partner in die Diagnose- und Therapieentscheidung einbezogen werden. Doch mit einer Verabschiedung wird vor den geplanten Neuwahlen nicht mehr zu rechnen sein – alles ist offen.

Unabhängig davon, ob ein solches Gesetz überhaupt notwendig ist oder nicht, spielt das weite Feld von Patientensouveränität, Patientenschutz, Patientenrechten und Patientenmitentscheidung im gesundheitspolitischen Entscheidungsprozess eine immer wichtigere Rolle. Die Rede ist von „Empowerment“, der Ermündigung des Patienten. Inzwischen gibt es einen speziellen Patientenbeauftragten der Bundesregierung sowie die Einbindung von Patientenvertretern in den Gemeinsamen Bundesausschuss.

Der zahnärztliche Berufstand hat bereits beizeiten, noch bevor überhaupt seinerzeit die Patientencharta aus der Taufe gehoben wurde, an diesem Prozess aktiv mitgewirkt. Die Patientenberatungsstellen der Länderkammern – teilweise in Kooperation mit den KZVen und/oder Verbraucherzentralen – sind inzwischen flächendeckend über das gesamte Bundesgebiet hinweg als Institution verankert und werden ausgiebig genutzt. Ihre Aufgabe ist es, breit gefächert als Clearingstelle all das aufzufangen, was über die individuelle Aufklärung in der Zahnarztpraxis hinausgeht, seien es Informationen über neueste oder alternative Behandlungsmethoden, Zweitmeinungen, Auskünfte über Ärzte vor Ort, Hilfe bei Fragen rund um die Krankenkassenleistungen oder Behandlungsprobleme. Über eine bundesweite Patienten-Hotline bei der BZÄK wird auf die jeweils zuständige Beratungsstelle verwiesen.

Die Bundeszahnärztekammer hat seit dem Jahr 2000 verstärkt das Thema Patientensouveränität auf ihre politische Agenda gesetzt. Mit der Zunahme der Bedeutung von evidence based dentistry wird auch die Einbeziehung von Patientenwünschen und -erwartungen immer stärker – deswegen haben wir als Kernzielrichtung den weiteren Ausbau der Patientenberatung festgelegt. Die Entwicklung geht hin zur Verstärkung der Unabhängigkeit durch Kooperationen, durch qualitätsgesicherte Informationssysteme, Transparenz von Schlichtungsstellen und Entwicklungen von Aktivitäten auf europäischer Ebene.

Der aufgeklärte und informierte Patient ist der echte Partner in einer unabhängigen Zahnarzt-Patienten-Beziehung. Dieser Aspekt gewinnt seit der Einführung des Festzuschuss-Systems eine neue Bedeutung. Im Zuge der Umsetzung existiert noch viel Aufklärungsbedarf bei den Patienten. Dabei werden auch Fragen der Schnittstellen zwischen den zukünftigen Aufgaben der Zahnärztekammern und der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen aufgeworfen. Das betrifft etwa das Gutachterwesen, das im Rahmen des Clearingmodells einer Patientenberatung eine zentrale Rolle spielt. Hier ist zum Beispiel beim Zahnersatz zu differenzieren, ob es sich um Fragen der Regelversorgung oder der darüber hinausgehenden Versorgung handelt. Bundeszahnärztekammer und Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung haben sich vor kurzem darüber verständigt, dass sie die Bestellung gemeinsamer Gutachter der Körperschaften für erforderlich halten.

Es gibt noch viel Entwicklungspotential, Gestaltungsspielraum und Klärungsbedarf, um gemeinsam mit Kammern und KZVen miteinander und nicht in Konkurrenz zueinander Lösungen für die bestmögliche Patientenberatung zu finden. Weitere Schritte sind eingeleitet: Im Herbst wird die Bundeszahnärztekammer eine Koordinierungskonferenz der Patientenberatungsstellen durchführen, in der auch kritische Fragen beleuchtet werden.

Eines steht fest: Der Berufsstand selbst wird bei allen Fragen, die die Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde betreffen, die Kompetenz in den Händen halten.

Mit freundlichen kollegialen Grüßen

Dr. Dietmar OesterreichVizepräsident der Bundeszahnärztekammer

Melden Sie sich hier zum zm-Newsletter des Magazins an

Die aktuellen Nachrichten direkt in Ihren Posteingang

zm Heft-Newsletter


Sie interessieren sich für einen unserer anderen Newsletter?
Hier geht zu den Anmeldungen zm Online-Newsletter und zm starter-Newsletter.