Koalitionsvereinbarungen für das Gesundheitswesen

Behandlungszwang zu Ramschpreisen

Harte Zeiten stehen bevor – soviel ist nach Vorlage der Koalitionsvereinbarung zum Kapitel Gesundheitswesen jedenfalls sicher. Zwar ist das Konzept für eine große Gesundheitsreform mit einer Finanzreform der Kassen bis 2006 vertagt, aber die jetzigen Planungen lassen weitere Zwangsregulierungen erkennen, gegen die sich der zahnärztliche Berufsstand mit Vehemenz zur Wehr setzt.

Mit scharfer Kritik reagierte der Präsident der Bundeszahnärztekammer, Dr. Dr. Jürgen Weitkamp, auf die gesundheitspolitischen Pläne in den Koalitionsvereinbarungen und bezeichnete sie als „in sich widersprüchlich und äußerst unglaubwürdig“. In einer Presseerklärung der BZÄK heißt es: „Hier wird fortwährend von ‘hoher Qualität, hochwertiger Versorgung, freiheitlicher Ausrichtung’ und einem ‘pluralen System’ fabuliert. Diesen hehren Zielen steht ein Behandlungszwang zu Ramschpreisen im privatzahnärztlichen Bereich geradezu diametral entgegen.“ In Wahrheit werde die freiheitliche Berufsausübung dramatisch eingeschränkt statt ausgeweitet. Die Bundeszahnärztekammer warnt davor, dass der vorgezeichnete Weg in einer Einheitsversicherung mit Behandlungspflicht zu eingeschränkten Konditionen enden werde. Besonders kritisiert die BZÄK den vorgesehenen Behandlungszwang mit einer drastisch beschnittenen Gebührenordnung für Zahnärzte. Dies sei der verzweifelte Versuch, das System mit aller Gewalt finanzierbar zu halten.

Unmittelbar nach Bekanntwerden eines ersten Positionspapiers zum Gesundheitswesen, und in dem sich die jetzt im Koalitionsvertrag manifestierten Grundpositionen bereits abzeichneten, reagierten Präsident Weitkamp und der KZBV-Vorsitzende Dr. Jürgen Fedderwitz mit einem gemeinsamen Warnschreiben. Adressiert war es an die Spitzen und Gesundheitsexperten von CDU/CSU und SPD.

Die beiden zahnärztlichen Spitzenvertreter apellierten mit Nachdruck, die Grundlage für eine nachhaltige Lösung der unbewältigten Probleme im Gesundheitswesen zu schaffen. Die Kernthesen dieses Papiers, so Weitkamp und Fedderwitz, seien nicht geeignet, dieser Forderung auch nur ansatzweise zu entsprechen. Danach soll

• eine Versicherungspflicht für alle eingeführt werden, Beamte und Selbständige sollen ein Wahlrecht zur privaten Krankenversicherung erhalten,

• eine Behandlungspflicht für Beihilfeberechtigte und Standardtarifversicherte zu abgesenkten Gebührensätzen geschaffen werden,

• die Wirkung befundorientierter Festzuschüsse beim Zahnersatz überprüft werden. Ausführlich legten die beiden Standesvertreter dar, dass eine Ausweitung des Versicherungszwangs in der Sozialversicherung gegen den staatsrechtlichen Grundsatz der Subsidiarität verstoße, dass durch eine Tendenz zur Einheitsversicherung der Wettbewerb beeinträchtigt sei, der Freiheit des europäischen Binnenmarktes und der Freiheit des Dienstleistungsverkehrs widersprochen werde und Existenzgründungen erschwert würden. Probleme der demografischen und wirtschaftlichen Entwicklung seien so nicht lösbar.

Große rechtliche Bedenken äußerten Weitkamp und Fedderwitz zur Einführung einer Behandlungspflicht zu abgesenkten Gebührensätzen. Nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sei ein Absinken unter die Honorierung, die auch die gesetzliche Krankenversicherung zur Verfügung stellt, nicht mehr als angemessen zu bezeichnen. Sie wiesen auf einen wesentlichen, aber in der Öffentlichkeit kaum bekannten Unterschied zwischen ärztlicher und zahnärztlicher Honorierung hin: Während der Einfachsatz der GOÄ in etwa dem EBM-Satz entspricht, liegt sogar der 2,0fache Satz der GOZ noch unter den durchschnittlichen Bema-Gebühren, zu denen auch die Sozialhilfe erstattet. Darüber hinaus ist die GOZ, die seit 1988 unverändert ist, nicht der übrigen wirtschaftlichen Entwicklung gefolgt.

Weitkamp und Fedderwitz wiesen weiter darauf hin, dass die angekündigte Überprüfung des Festzuschusssystems bereits im Gesetz verbindlich vorgesehen sei. Dazu habe die KZBV am 31. Oktober umfangreiches statistisches Material vorgelegt und durch einen Forschungsbericht des Instituts der Deutschen Zahnärzte (IDZ) untermauert.

Entschiedenen Widerstand gegen die geplante Behandlungspflicht und die Absenkung der GOÄ kündigte auch der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe, in einem Schreiben an Angela Merkel und Franz Müntefering an. Er spricht von einer „Knebelung des Freien Berufes“, Systemwidrigkeit und Verstößen gegen die verfassungsrechtliche Zuständigkeit des Landesgesetzgebers.

„Verhalten positiv“ reagierte dagegen die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV). Vorstandsvorsitzender Dr. Andreas Köhler erklärte: „Das Papier hält wenig Überraschendes für uns bereit. Der darin betonte Wettbewerb und die Flexibilisierung im Gesundheitswesen bieten den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und der KBV einmal mehr die Chance, sich in diesem Bereich als kompetenter Dienstleister zu etablieren.“

Die GKV-Spitzenverbände begrüßten die eingeleiteten Sofortmaßnahmen in der Koalitionsvereinbarung, wiesen aber darauf hin, dass die Finanzlage der GKV belastet werde. Sie warnten vor neuen Verschiebebahnhöfen und Kostensteigerungen.

„Insgesamt zeigt die Koalitionsvereinbarung aus ökonomischer Sicht keinen hinreichenden Beitrag zur Unterstützung von Wachstum und Beschäftigung in unserem Land“, argumentiert die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA). Auch die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di zeigt sich distanziert: „Unter dem Strich überwiegen Skepsis und Kritik.“

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