European Health Forum Gastein 2006

Ein Europa der Patienten

Heftarchiv Gesellschaft
Nachdem Gesundheitsdienstleistungen von der EU-Dienstleistungsrichtlinie ausgeschlossen wurden, will die Europäische Kommission im Mai 2007 einen sektoralen Richtlinienvorschlag vorlegen. Wie der hochsensible Gesundheitsbereich auf EU-Ebene gestaltet werden könnte, darüber wurde auf dem European Health Forum im österreichischen Bad Hofgastein debattiert. Der Beratungsprozess ist in vollem Gange.

Qualitätssicherung, Migration in den Heilberufen und grenzüberschreitende Zusammenarbeit waren Themenschwerpunkte der 9. Auflage des European Health Forum Gastein vom 4. bis 7. Oktober. 600 Teilnehmern aus Politik, Verwaltung und Wissenschaft der Mitgliedstaaten waren gekommen. Vor allem aber wurden erste Ideen zu dem von der EU geplanten Gemeinschaftsrahmen für sichere und effiziente Gesundheitsdienstleistungen in Europa ausgetauscht.

Unter welchen Bedingungen kann ein Patient sich im EU-Ausland behandeln lassen? Wie wird er über Angebote informiert? Welche Behörden sind bei grenzüberschreitenden Gesundheitsdienstleistungen zuständig? Wer überwacht die Einhaltung minimaler Qualitätsstandards und wer haftet, zum Beispiel bei Folgeschäden einer Behandlung?

Beratungsprozess

Um diese Fragen zu klären, hat die Europäische Kommission kürzlich einen europaweiten Beratungsprozess gestartet. Bis zum 31. Januar 2007 können die Mitgliedstaaten und alle Akteure des Gesundheitswesens Stellungnahmen abgeben. Auf dieser Grundlage will die Kommission einen Gesetzesvorschlag vorlegen. Die Zustimmung der Mitgliedstaaten hat sie bereits. Clemens Auer, Kabinettschef der österreichischen Gesundheitsministerin Rauch- Kallath, und Robert Madelin, Generaldirektor der Europäischen Kommission für Gesundheit und Verbraucherschutz, erklärten in Gastein, die Gesundheitsminister hätten sich bereits im Vorfeld der kommenden Ratssitzung am 29. November darauf geeinigt, der Kommission einstimmig ihre Unterstützung einer sektoralen Richtlinie zuzusichern. Diese wiederum will den Gesundheitsministern auf ihrem informellen Rat am 19. und 20. April 2007 in Aachen unter deutscher EU-Ratspräsidentschaft die Auswertung ihres Beratungsprozesses vorstellen. Ein Vorschlag – bestehend aus einem Richtlinienentwurf und einer Mitteilung – soll bereits im Mai vorgelegt werden.

Fast über ein Jahrzehnt lang blieb der Gesundheitsbereich auf EUEbene der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes überlassen. Nun soll per Gesetz Klarheit über die Bedingungen geschaffen werden, unter denen in Europa Gesundheitsdienstleistungen grenzüberschreitend erbracht, finanziert und nachgefragt werden können. Nicht zuletzt, weil zahlreiche Beschwerden bei europäischen Verbraucherzentralen belegten, dass die Genehmigung von Auslandsbehandlungen und die Kostenerstattung für viele Patienten problematisch bleiben.

Interessant an den Äußerungen von Kommissionsbeamten und Abgeordneten des Europäischen Parlaments ist, dass sie das „Europa der Patienten“ als Öffentlichkeitsfaktor für sich entdeckt haben. Nachdem das Konzept eines „Europa der Bürger“ wenig erfolgreich war, soll unter anderem ein transparenter Binnenmarkt für Gesundheitsdienstleistungen vom Nutzen der Europäischen Union überzeugen.

Wie genau dieser Markt aber aussehen wird, bleibt abzuwarten. Zwischen den EU-Institutionen herrscht zwar Einverständnis darüber, dass restriktive Hürden bei der grenzüberschreitenden Erbringung und Inanspruchnahme von Gesundheitsdienstleistungen abgebaut werden müssen – bei gleichzeitiger Wahrung hoher medizinischer Qualitätsstandards. Auch wird über eine EU-Gesetzgebung hinaus eine verbesserte Kooperation zwischen den Mitgliedstaaten befürwortet, etwa im Bereich der klinischen Forschung oder der gemeinsamen Nutzung medizinischer Einrichtungen. Auf keinen Fall jedoch soll die Kommission nach Auffassung der Mitgliedstaaten aus dieser Zusammenarbeit für sich das Recht ableiten, ihr nicht zustehende Eingriffe in die Organisation und Finanzierung nationaler Gesundheitssysteme durchzuführen.

Chance

Als eine Chance betrachtet Prof. Dr. Wolfgang Sprekels, Vizepräsident der Bundeszahnärztekammer, den von der Kommission eingeleiteten Beratungsprozess. „Wir werden den zukünftigen EU-Gemeinschaftsrahmen für den Gesundheitsbereich durch einen qualitativ hochwertigen Beitrag mitgestalten“, erklärte er dazu am 6. Oktober in Strassburg.

Claudia RitterLeiterin des Brüsseler Büros der BZÄKAvenue de la Renaissance 1B-1000 Brüssel

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