Die Arzneimittelkommission informiert

Rote Liste im Internet

sp/pm
Rote Liste und Informationen sind für Fachkreise im Internet zu finden – eine wichtige Informationsquelle über Arzneimittel!

Zahnärzte werden täglich mit Arzneimittelrelevanten Problemen konfrontiert, die nicht nur die selbst verordneten Substanzen betreffen, sondern auch jene Medikamente, mit denen der Patient zur Zeit der zahnärztlichen Intervention wegen internistischer oder anderer Erkrankungen behandelt wird. „Sind die Medikamente mit den zahnärztlicherseits angewandten Wirkstoffen kompatibel?“, „Kann es zu Interaktionen kommen?“, „Müssen Vorsichtsmaßnahmen ergriffen werden?“, diese und andere Fragen stellen sich häufig im zahnärztlichen Alltag. Dabei wird es vermehrt vorkommen, dass der Patient mit relativ neuen Medikamenten behandelt wird, die während der Ausbildung des Zahnarztes noch nicht üblich waren und oftmals auch nicht in den gängigen Nachschlagewerken aufgeführt werden. Zudem wird nicht in jeder Zahnarztpraxis ein Exemplar der neuesten „Roten Liste“ vorhanden sein, da diese zwar den niedergelassenen Ärzten, aber leider nicht den Zahnärzten kostenlos zur Verfügung gestellt wird.

Angesichts dieser Situation muss die Verfügbarkeit der „Roten Liste“ und der „Informationen für Fachkreise („Fachinfos“) im Internet als wesentliche Hilfe angesehen werden. Unter der Internetadresse www.rote-liste.de sind die aus der gedruckten Version bekannten Inhalte kostenlos verfügbar. Notwendig ist eine einmalige Registrierung, woraufhin ein „DocCheck“ Passwort erteilt wird, mit dem dann der Zugang kostenlos möglich ist. Hinweise, wie das Passwort beantragt werden muss, finden sich unter der genannten Internetadresse. Der Aufwand ist gering und das DocCheck-Passwort ermöglicht auch den Zugang zu anderen medizinischfachlichen Internetseiten.

Neben dem Namen der meisten Arzneimittel findet man in der Online-Version der „Roten Liste“ direkte Verknüpfungen auf die entsprechenden Fachinformationen, alternativ kann auch die Internetseite www.fachinfo. de direkt aufgerufen werden. Bekanntlich besteht seit 1987 für pharmazeutische Unternehmer die Pflicht, den Fachkreisen eine Fachinformation über neu zugelassene Arzneimittel zur Verfügung zu stellen (§11a, AMG). Die mit den Zulassungsbehörden abgestimmten Texte folgen einem einheitlichen Aufbau und gestatten eine rasche und fundierte Orientierung über das Arzneimittel. Seit Jahren sind diese offiziellen Arzneimittel-Gebrauchsinformationen in gedruckter Form auf Anforderung kostenfrei vom Fachinfo-Service des BPI (Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie) erhältlich, die Online-Verfügbarkeit erleichtert die Beschaffung dieser Informationen ganz erheblich.

Insgesamt stellt die Verfügbarkeit von aktuellen „Arzneimittel-Fachinformationen“ unter www.rote-liste.de und www.fachinfo.de im Internet eine wesentliche Erweiterung der Möglichkeiten dar, sich über pharmakologische Eigenschaften, Dosierungsempfehlungen, Indikationen, Kontraindikationen, Warnhinweise und andere Aspekte von alten und neuen Medikamenten sachlich neutral zu informieren. Dies ist auch für Zahnärzte von Bedeutung, die zum Beispiel aktuelle und zuverlässige Informationen über die Medikamente ihrer Patienten einholen möchten. sp/pm

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