Zusatzversicherungen auf den Zahn gefühlt

All inclusive oder Einzelwünsche

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Patienten, die mit den Leistungen der GKV nicht zufrieden sind, können ihren Versicherungsschutz durch eine private Zusatzversicherung aufpeppen – so auch für die Versorgung der Zähne. Schließlich bezahlt mancher Kassenpatient seit 2005 in einigen Fällen mehr für Zahnersatz als bisher. Die Angebote der privaten Versicherer sind allerdings so vielfältig und unterschiedlich wie in einem Supermarkt – ein Versicherungsvergleich wird recht mühselig. Gut, wenn der Zahnarzt bei eventuellen Anfragen Bescheid weiß über das Angebot auf dem Markt.

Da der Gesetzgeber neuerdings Koppelungsgeschäfte der GKV mit privaten Krankenversicherern (PKV) zulässt, rühren die gesetzlichen Versicherer fleißig die Werbetrommel für private Zusatzversicherungen. Freilich auch, um Kassenversicherte dadurch an die einmal gewählte gesetzliche Kasse zu binden.

Der Gruppenvertrag ist für den Kassenpatienten bequem, er bringt ihm aber nicht unbedingt Vorteile. Er bekommt alles aus einer Hand und braucht sich nicht selbst nach einer Zusatzversicherung umzusehen. Ob sich die von seiner Kasse angebotene Zusatzversicherung für ihn rechnet, lässt sich nicht pauschal sagen, sondern hängt vom konkreten Vertrag ab. Die Tarife sind durch die Gruppenverträge etwas günstiger, die Rabatte liegen jedoch lediglich zwischen einem und zehn Prozent. Überlegt sich der Versicherte später die gesetzliche Krankenkasse zu wechseln, bekommt er allerdings ein Problem: Dann muss er sich entweder einen anderen privaten Versicherer suchen – bei höherem Eintrittsalter zahlt er natürlich höhere Beiträge – oder er wechselt lediglich die gesetzliche Kasse, führt aber den bisherigen Vertrag in der PKV fort. In diesem Fall verliert er den Rabattbonus und muss entsprechend mehr bezahlen.

Es lohnt sich also in jedem Fall, weitere Angebote anderer Ergänzungsversicherungen einzuholen. Wer sich informiert, findet am freien Markt ähnliche Verträge, die die gleichen oder sogar bessere Leistungen anbieten und nicht unbedingt mehr kosten, als das in Kooperation mit dem gesetzlichen Versicherer offerierte Angebot der Privatkasse.

Das Angebot – passend …

Bevor der Patient sich überhaupt für eine private Zusatzversicherung entscheiden kann, muss er sich – zum Beispiel bei seinem Zahnarzt – zunächst einmal darüber informieren, welche Leistungen für ihn interessant sein könnten. Und er muss festlegen, wie viel er monatlich dafür auszugeben bereit ist.

Die Bandbreite reicht von einfachen Verträgen, die lediglich den Festzuschuss der Regelversorgung etwas aufstocken, bis hin zu umfangreichen Leistungspaketen. Diese Pakete beinhalten außer Zahnersatz die Behandlung beim Heilpraktiker, einen Zuschuss für Brillen, eventuell einen Auslandskrankenschutz (AKS) und noch andere mehr oder weniger nützliche Hilfsmaßnahmen (zum Beispiel Übernahme des Eigenanteils bei Medikamenten, Praxisgebühr und mehr). Doch mehr Leistung bedeutet auch höhere Beiträge.

Die einfachste Variante – ein Zuschuss von 30 bis 50 Prozent zur Regelversorgung – kostet einen Mann um die 40 Jahre etwa zwei bis drei Euro im Monat (zum Beispiel CEZ3 der Continentale, dent50 des Deutschen Rings). Auf Grund der höheren Lebenserwartung zahlen Frauen gleichen Alters immer höhere Beiträge. Bei vergleichbaren Verträgen müssen sie im Durchschnitt zehn Prozent Mehrkosten einkalkulieren.

… oder maßgeschneidert

Für den Patienten verwirrender, aber auch interessanter wird es bei den Ergänzungsversicherungen mit umfangreicheren Leistungen. Hier wird der Zuschuss anhand des kompletten Rechnungsbetrags gewährt. Doch grundsätzlich gilt, sowohl bei einfachen als auch bei höherwertigen Verträgen: Reine Zahnzusatzversicherungen, ohne die eben beschriebenen Leistungen in anderen Bereichen, werden weniger angeboten. Diejenigen Ergänzungsversicherungen, welche den Zahnersatz besser bezuschussen, splitten sich auf in reine Zahnzusatzversicherungen (zum Beispiel AZplus der Debeka, ZE30 der R+V, EZ der HanseMerkur, GZE2 der Inter) und Ergänzungsversicherungen, die mit anderen Leistungen zu Versicherungspaketen zusammengeschnürt werden.

Nur wenige Versicherer bieten in einem einzigen Vertrag ausgewogene Komplettangebote mit umfangreichen Leistungen in allen Bereichen (Zähne, Heilpraktiker, Brille) an (zum Beispiel EST der HanseMerkur, Praxis-Extra der Envivas als Gruppenvertrag bei der Technikerkasse). Die überwiegende Mehrzahl der PKV macht daraus zwei Verträge. Doch für alle, die nicht allein an einer reinen Zahnzusatzversicherung interessiert sind, macht es kaum einen Unterschied, ob sie einen Vertrag oder zwei Verträge abschließen. Die meisten Gesellschaften offerieren nur getrennt abschließbare Versicherungen: eine für den Zahnersatz und eine weitere für Heilpraktiker, Brille, AKS, Medikamente und mehr (zum Beispiel AZplus und GA der Debeka, dent+ u. med100 des Deutschen Rings, AZ und AN der Barmenia, GE und GEPlus der Signal Iduna). Wer häufig zu einem Heilpraktiker geht, sollte deshalb prüfen, ob sich etwa diese Ergänzung für ihn lohnt.

Egal, ob in einem oder in zwei Verträgen, bezahlt ein 40-jähriger Mann für eine Ergänzungsversicherung, welche gängige Zuschüsse für die Zähne und eine Mischung weiterer Leistungen beinhaltet, in etwa 15 bis 20 Euro im Monat. Eine Frau kostet die gleiche Vorsorge etwa 23 bis 28 Euro, also sogar 30 bis 40 Prozent mehr als für einen Mann gleichen Alters. Unabhängig vom Geschlecht zahlt man mit 30 Jahren etwa zehn Prozent niedrigere, mit 50 Jahren etwa zehn Prozent höhere Beiträge.

Für eine reine Zahnzusatzversicherung, die auch Zuschüsse für Implantate und Inlays gewährt, muss ein 40-jähriger männlicher Kunde zirka sieben bis acht Euro im Monat veranschlagen. Eine weibliche Kundin in diesem Alter muss für die gleichen Leistungen zehn bis 20 Prozent mehr hinlegen. Aus diesen Zahlen wird deutlich: Will eine Frau lediglich eine Vorsorge für die Zähne betreiben, sollte sie sich eher für eine reine Zahnzusatzversicherung entscheiden, denn hier sind die geschlechtsspezifischen Beitragsunterschiede weit geringer als bei den gemischten Versicherungsverträgen.

Wem eine gängige Zahnzusatzversicherung nicht ausreicht, kann sich auch noch höhere Leistungen absichern lassen, doch dann klettert der Monatsbeitrag schnell auf das Doppelte bis Dreifache (dent+ des Deutschen Rings, Z100 der Arag, ZG der Barmenia). Da gilt es vorher genau zu überlegen, ob sich diese reine Vorsorgemaßnahme bei monatlich zirka 20 Euro für den Mann und bis zu 30 Euro für die Frau rechnet.

Ferner sollte jeder Patient für sich klären, welche Leistungen und welche Art von Zahnersatz ihm wichtig sind, bevor er sich irgendwelche Versicherungsunterlagen zusenden lässt, denn der Erstattungsrahmen unterscheidet sich oft erheblich. Nicht alle Verträge bezuschussen zum Beispiel Inlays, auch wenn sie durchaus häufig eingesetzt werden. Implantate werden von der PKV sehr unterschiedlich gehandhabt. Wer mit dem Gedanken spielt, sich einmal implantatgetragenen Zahnersatz einsetzen zu lassen, sollte prüfen, ob die Versicherungsbedingungen Implantate einschließen oder aber diesbezüglich Leistungen einschränken. Andere Verträge schließen funktionsanalytische und therapeutische Leistungen explizit aus, wieder andere Verblendungen der hinteren Seitenzähne.

Erst wenn diese Vorabüberlegungen geklärt sind und die Spreu vom Weizen getrennt ist, macht es Sinn, die Versicherungsverträge genauer unter die Lupe zu nehmen. Erstes Augenmerk: wie hoch ist die Erstattung. Die meisten privaten Versicherer übernehmen 20 bis 30, zum Teil 35 Prozent der Gesamtkosten. Die Zuschüsse decken zusammen mit den Leistungen der GKV allerdings höchstens 80 bis 90 Prozent der Gesamtrechnung, nur selten werden insgesamt 100 Prozent erstattet (zum Beispiel Dentalvorsorge+ 100 der KarstadtQuelle Versicherung). In fast allen Fällen muss der Versicherte also trotz Zusatzversicherung einen Eigenanteil bezahlen.

Erhebliche Unterschiede

Welches Angebot am besten zu einem passt, zeigt sich aber nicht nur in der prozentualen Erstattung vom Rechnungsbetrag. Wichtig ist auch, ob es finanzielle Höchstgrenzen für Inlays und Implantate gibt oder die Anzahl der Implantate begrenzt wird. Hier unterscheiden sich die Verträge der PKV oft gewaltig. Da manche Versicherer bestimmte Leistungen ausschließen, ist eher die Versicherung interessant, die im Vertragstext am wenigsten oder keine Einschränkungen macht. Mit zu berücksichtigen sind etwaige Fristen, die den Leistungskatalog weiter begrenzen. Fast jede private Zahnzusatzversicherung greift sowieso erst nach Ablauf von acht Monaten. Gravierender ist eine Zahnstaffel, mit der manche Versicherer ihre Leistungen für bestimmte Zeiträume einschränken. Diese Versicherer legen dann für die ersten Versicherungsjahre finanzielle Obergrenzen fest, die zwar jährlich angehoben werden, aber in ungünstigen Fällen erst nach Ablauf des vierten Jahres die volle vertraglich zugesicherte Leistung gewähren.

Andere Verträge schließen ganze GOZ-Bereiche aus, was ebenfalls zu erheblichen Einbußen führen kann. Man sollte auf jeden Fall darauf achten, dass die Versicherungsleistungen über den Regelhöchstsätzen der GOZ liegen und nicht nur bis zum 2,3fachen Satz erstattet werden. Schließlich haben Zahnärzte durch die seit 2005 geltenden gesetzlichen Bestimmungen die Möglichkeit, für Leistungen, die über der Regelversorgung der GKV liegen, den 3,5fachen Satz abzurechnen. Das heißt, alles was über der Regelversorgung liegt, wird um 50 Prozent teurer, denn die Privatkasse rechnet lediglich den 2,3fachen Satz ab. Schließlich sei noch erwähnt, dass einige Versicherer für fehlende Zähne einen Zuschlag auf den Monatsbeitrag erheben.

Um all die vielen Fangschlingen in diesem Tarifdschungel entwirren zu können, sollte man sich die genauen Versicherungsbedingungen von den interessanten Anbietern vorab zusenden lassen und die Angebote konkret vergleichen. Dafür reicht in vielen Fällen jedoch der zugesandte Hochglanzprospekt allein nicht aus und gibt eventuell genau zu dem Punkt, der einem persönlich wichtig ist, zu wenig Auskunft. Nur das Studium der Tarifbestimmungen kann bösen Überraschungen im Leistungsfall vorbeugen. Sieht der Patient danach immer noch nicht klar, sollte er nachhaken – und sich vielleicht von seinem Zahnarzt weiterhelfen lassen. Die genannten Zusatzversicherungen überzeugen zumindest von den Konditionen her; wie es sich mit der Zahlungsmoral des einmal gewählten Zusatzversicherers dann im Ernstfall tatsächlich verhält, steht allerdings noch auf einem anderen Blatt.

Gunther WeisAlte Wipperfürtherstr. 3251469 Bergisch Gladbach

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