Versicherungsvertragsgesetz soll geändert werden

Tiefer Einschnitt in das Arzt-Patienten-Verhältnis

Quasi durch die Hintertür und vor der Öffentlichkeit verborgen wird eine Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) vorbereitet – mit massiven Einschnitten in das System der privaten Krankenversicherung. Die Freien Berufe sind besonders betroffen und das vertrauensvolle Arzt-Patienten-Verhältnis steht zur Disposition.

Gefahren lauern aufgrund der geplanten Änderungen zum Versicherungsvertragsgesetz. Es liegt seit März 2006 als Referentenentwurf vor und soll im Januar 2008 in Kraft treten. Der Bundesverband der Freien Berufe (BFB) forderte alle Organisationen der Zahnärzte, Ärzte, Anwälte und Steuerberater auf, Proteste aus ihrer Sicht anzumelden. Die Bundeszahnärztekammer reagierte mit einem klärenden Brief ihres Präsidenten, Dr. Dr. Jürgen Weitkamp, an den BFB. Die Vorstände von BZÄK und KZBV erarbeiteten eine gemeinsame warnende Resolution. Das Fazit: „Die vorgesehenen Änderungen im VVG stellen nicht nur einen sachlich durch nichts gerechtfertigten Eingriff in das Arzt-Patienten-Verhältnis und die bestehenden Versicherungsverhältnisse dar, sondern stellen das gesamte System einer privaten Krankenversicherung, die über den engen Leistungskatalog der GKV eine umfassende Absicherung gegen Krankheitsrisiken ermöglicht, zur Disposition.“

Wie die Zahnärzteschaft in ihren Stellungnahmen unterstreicht, regelt das VVG für den Bereich der Krankenversicherung die Rechte und Pflichten der privaten Krankenversicherer und der Versicherungsnehmer. Der Vertrag, der zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer geschlossen ist, regelt die Absicherung gegen Krankheitskosten und ist ein rein monetäres, auf Kostenerstattung basierendes Verhältnis. Davon losgelöst steht das Vertragsverhältnis zwischen dem Arzt/Zahnarzt und seinem Patienten, das auf einem besonderen Vertrauensverhältnis beruht. Beide Regelungskreise sind, so die Auffassung des zahnärztlichen Berufsstandes, strikt voneinander zu trennen.

Systembruch

Mit der vorgesehenen Änderung werde, so die zahnärztlichen Stellungnahmen, diese Trennung aufgehoben. Es entstehe ein Systembruch und die PKV erhalte die Möglichkeit, ganz massiv in das Arzt-Patienten-Verhältnis einzugreifen. Der Gesetzgeber plane so ein Instrument zur Steuerung der Kostenentwicklung und lasse sich dabei von der fehlerhaften Ansicht leiten, es sei ein Mangel der PKV, dass der Versicherer keine direkten Vertragsbeziehungen mit dem Leistungserbringer habe. Aber genau das Gegenteil sei hier der Fall.

Eine Einflussnahme auf die Preisentwicklung wurde seinerzeit durch die Verabschiedung der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) den Vertragspartnern aus der Hand genommen und in die GOZ ausgelagert. Die GOZ selbst trägt – laut Zahnheilkundegesetz – den berechtigten Interessen der Zahnärzte und den zur Entgeltzahlung Verpflichteten Rechnung. Wenn der Referentenentwurf den PKVen jetzt eine Einflussnahme auf die Preise ermöglichen wolle, hebele das nach Meinung der Zahnärzte dieses System einseitig zu Lasten der Ärzte und Zahnärzte aus.

Der Berufsstand hält die im Gesetzesentwurf vorgesehenen Service- und Beratungsleistungen der Krankenversicherung für nicht geeignet, dieses System sinnvoll zu ergänzen. Er weist darauf hin, dass durch die Patientenberatung der Kammern, der Verbraucherzentralen sowie durch weitere unabhängige Beratungsstellen bereits ein effektives und gut funktionierendes Beratungssystem zur Verfügung steht.

Besonders vehement wehrt sich die Zahnärzteschaft gegen die geplante Regelung, Leistungen unmittelbar mit deren Erbringern abzurechnen. Damit würden die Grenzen der Vertragsbeziehung endgültig verwischt und die Patienten entmündigt. Da auch in der GKV die Kostenerstattung für eine Stärkung der Arzt-Patienten-Beziehung gesorgt habe, sei dieser Vorstoß in der PKV erst recht nicht nachzuvollziehen.

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