Problemfälle in der zahnärztlichen Praxis

Die Überweisung psychosomatisch kranker Patienten

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Heftarchiv Zahnmedizin
Patienten, die aufgrund eines nicht vorhandenen zahnärztlichen Befundes aber stark beklagten Beschwerden deutlich als „psychosomatisch erkrankt“ einzustufen sind, ist häufig schwer klar zu machen, dass ihre Symptome keine zahnärztliche, sondern eher eine psychische Ursache haben. Dieser Beitrag gibt eine Anleitung zur Überweisung dieser Problempatienten an den „Fachmann“.

Ein Zahnarzt, der für die Erkrankung eines Patienten psychosomatische Ursachen feststellt oder vermuten muss, da die „Werkzeuge“ [6] dies nahelegen, wird vor Beginn der somatisch zahnärztlichen Behandlung eine genaue Abklärung für erforderlich halten. Das gilt auch für psychische Komorbidität, die den normalen zahnärztlichen Behandlungsgang entscheidend beeinflussen könnte. Jede therapeutische Maßnahme bedingt gründliche und umfassende diagnostische Erhebungen. Dazu zählt auch eine allgemeinmedizinische Anamnese, um Krankheiten zu erfassen, die bei der zahnärztlichen Therapie bedeutsam werden könnten. Das ist nicht nur aus ethisch-ärztlichen Gründen gefordert, sondern auch juristisch relevant. Allgemeinmedizinisch somatische Anamnesen sind üblich, sie werden im Studiengang auch vermittelt. Die Wege zur Absicherung sind bekannt. Aber zur psychosomatischen, psychiatrischen oder psychologischen Anamnese und Diagnostik ist der Zahnarzt durch die derzeitig universitäre Ausbildung nicht befähigt. Nur knapp 50 Zahnärzte in Deutschland haben durch eine qualifizierende Fortbildung beziehungsweise durch Doppelapprobation als Zahnarzt und Arzt mit entsprechender Weiterbildung die Fähigkeit zur Diagnostik im psychosomatischen Bereich erworben. Alle anderen Zahnärzte brauchen die Hilfe von Fachinstitutionen oder -personen. Sie müssen den Problempatienten zur fachlichen Abklärung überweisen.

So ist zu überweisen

Wenn der Allgemeinarzt aufgrund eindeutiger Symptome eine Appendizitis vermutet, ist es problemlos, dem Patienten dies direkt mitzuteilen und ihn zu überzeugen, dass er zum Chirurgen überwiesen werden muss. Eine Compliance ist ziemlich sicher.

Anders ist das bei psychosomatischen Erkrankungen. In der Regel kann der Patient die psychische Ursache seiner Krankheit nicht erkennen. Er verdrängt sie. Könnte er die psychischen Probleme als solche akzeptieren und bearbeiten, müsste er sie nicht ins Somatische verschieben. Dieser Vorgang ist unbewusst! Eine „einfache“ Überweisung unter Mitteilung der Verdachtsdiagnose zum Psychiater oder Psychologen muss er als ein nicht Ernstnehmen seiner als somatisch empfundenen Beschwerden deuten, mit der Interpretation, man erkläre ihn für verrückt, und er würde sich seine Krankheit nur einbilden. Eine Compliance ist ziemlich unwahrscheinlich.

Der einzige Ausweg aus diesem Dilemma ist eine biopsychosoziale Anamnese, die dem Patienten Wege eröffnet, nicht ausschließlich somatische Gründe für seine Erkrankung zu erkennen und zu akzeptieren. Auf diese Form der Anamnese ist im letzten Beitrag dieser zm-Reihe zur Psychosomatik [10] eingegangen worden. Damit wäre eine Compliance für eine Überweisung an Psychotherapeuten oder Fachkliniken zur psychosomatischen Abklärung der Krankheitsursachen eher wahrscheinlich. Dies erfordert aber eine Fortbildung in psychotherapeutischer Gesprächsführung. Nicht jeder Zahnarzt wird dazu bereit sein. Welche Wege gäbe es noch?

Der Hausarzt

Die meisten Patienten haben einen Arzt, an den sie sich bei allgemeinen Erkrankungen wenden. Mit dem sollte der Zahnarzt Kontakt aufnehmen und den Verdacht auf eine psychosomatische Erkrankung diskutieren und so die Überweisung vorbereiten. Die Bitte an den Patienten, vor der zahnärztlichen Therapie den Hausarzt aufzusuchen, um allgemeinmedizinisch eine bessere Diagnostik zu erreichen, dürfte leicht zu akzeptieren sein. Voraussetzung wäre aber, dass dem Patienten gegenüber keine psychosomatischen Verdachtsdiagnosen genannt werden, bevor er diese im Fachgespräch selbst erkennen kann. Dies sollte der in psychotherapeutischer Gesprächsführung nicht ausgebildete Zahnarzt dem Hausarzt überlassen. Gegebenenfalls muss man sich einen Arzt suchen, der psychosomatischer Fragestellung gegenüber aufgeschlossen ist, dafür fortgebildet ist („psychosomatische Grundversorgung“) und mit dem man für solche Patienten eine kollegiale Zusammenarbeit vereinbaren könnte.

Aus kassenrechtlicher Sicht ist eine formelle Überweisung leider nicht möglich. Eine Empfehlung an den Patienten, diesen Arzt aufzusuchen, weil man mit ihm eine besonders gute Zusammenarbeit im Sinne einer umfassenden ärztlichen Versorgung aufbauen konnte, wäre durchaus ein Weg. Solche allgemeinmedizinische Vorsorge wird von den Patienten in der Regel als besonders sorgfältiges Vorgehen aufgenommen. Es zeigt, dass sich der Zahnarzt nicht nur um technische Lösungen bemüht, sondern den ganzen Menschen im Blick hat.

Der Psychotherapeut

Ob Psychologe oder psychotherapeutischer Arzt, auch zu diesen darf der Kassenzahnarzt nach geltenden Regeln nicht überweisen. Aber er kann dem Patienten empfehlen, diese zu konsultieren. Dazu bedarf es jedoch der Einsicht des Patienten, dass er nicht als „verrückt“ betrachtet wird mit seinem Leiden, sondern ernst genommen wird mit seinen Problemen, die ursächlich sind für seine Erkrankung. Voraussetzung für eine Compliance sind – wie erwähnt – die biopsychosoziale Anamnese und die entsprechende Gesprächsführung.

Aus eigener, langjähriger Erfahrung erscheint es wichtig, mit psychotherapeutischen Ärzten oder Psychologen Kontakt aufzunehmen, die bereit sind, zahnärztlich psychosomatische Problempatienten aufzunehmen und mit dem Zahnarzt zusammenzuarbeiten. So wie der Zahnarzt, der nicht alle Spezialgebiete der Zahnmedizin abdeckt (zum Beispiel: Kieferorthopädie, Implantologie, spezielle Parodontologie oder Kieferchirurgie), sich ein Netz von Fachkollegen aufbaut zur kompetenten Versorgung seiner Patienten, sollte er dies auch für seine psychosomatischen Problempatienten tun.

Manchmal haben Patienten für besondere Fragestellungen bereits einen Therapeuten ihres Vertrauens. Es ist für die Compliance wichtig, diesen Kontakt zu unterstützen und mit diesen Kollegen ein Gespräch aufzunehmen.

Die psychosomatischen Kliniken der Universitäten

Den meisten psychosomatischen Universitätskliniken ist nicht zuletzt durch die Arbeit der Arbeitsgruppe psychosomatische Oralmedizin im Deutschen Kollegium für Psychosomatische Medizin (DKPM) seit vielen Jahren bekannt, dass auch im Gebiet Zahnmedizin psychosomatische Krankheiten Bedeutung haben. Sie sind aufgeschlossen, solche Patienten auch fachbezogen zu beraten und zu behandeln. Eine Überweisung (für Kassenpatienten) ist formal nicht möglich und bedarf einer persönlichen Absprache. Für die Compliance besteht das gleiche Problem wie bei der Überweisung zum Psychotherapeuten.

Eine Patientin, die sich nur auf Grund ihres Autoritätsgefühls für den überweisenden Zahnarzt einen Termin zum psychosomatischen Konsil geben ließ, machte im Erstgespräch die (freudsche) Fehlleistung, sie käme auf „Befehlung“ von Dr. XY! Für die dringend notwendige Psychotherapie hatte sie kein Einsehen. Hier war die Deutung einer psychosomatischen Grundlage der Erkrankung zu früh erfolgt und hat damit die Abwehr verstärkt. Zu frühe Deutungen, die der Patient nicht selbst nachvollziehen kann, sind kontraproduktiv. Sie behindern nachhaltig die Möglichkeit des Patienten, sich von der somatischen Fixierung zu lösen.

Die Idee einer „neutralen“ Beratungsstelle

Ideal wäre es, wenn es für unsere Problempatienten mit psychosomatischer Verdachtsdiagnose neutral bezeichnete Beratungsstellen gäbe, die unter Vermeidung der eventuell stigmatisierenden Überweisung zu Fachtherapeuten („Verdacht auf psychisch bedingte Krankheitsursache oder -mitbeteiligung“), differenzialdiagnostisch den Patienten und ebenso den überweisenden Zahnarzt beraten könnten. Die Überweisung zu solchen Beratungsstellen könnte sich beschränken auf die unverdächtige Mitteilung, dass man um ein Konsil bittet für ein aus der Sicht des Praktikers nicht eindeutiges Krankheitsgeschehen.

Solche Beratungsstellen könnten zum Beispiel an den Universitäts-Zahnkliniken eingerichtet werden. Hier gibt es eine Konzentration von verschiedenen, zahnärztlichen Fachkompetenzen für eine umfassende Abklärung der somatischen Ursachen und die Möglichkeit, mit anderen Medizininstituten konsiliarisch zusammenzuarbeiten.

Wenn diese psychologischen oder psychotherapeutischen Fachpersonen das Erstgespräch in der Zahnklinik durchführen könnten, wäre die Steigerung der Abwehr (siehe oben) am ehesten zu vermeiden. Zum Nutzen des Patienten hätte dieses Modell Idealbedingungen. Die heutige wirtschaftliche und organisatorische Situation der Universitätskliniken macht die Einrichtung einer solchen Beratungsstelle äußerst schwierig. Es gibt aber Beispiele, wo durch großes Engagement einiger Verantwortlicher diese Schwierigkeiten überwunden werden konnten. Für die Lehre hätten solche interdisziplinären Einrichtungen sicher einen sehr positiven Aspekt. Der diagnostische Blick der Studierenden könnte über das rein Somatische hinaus erweitert werden, und es gäbe die Möglichkeit, die Zusammenarbeit mit anderen medizinischen Fachrichtungen zu üben. Nicht nur die Zahnmedizin könnte sich gegenüber der Medizin öffnen, sondern auch umgekehrt würde es Humanmedizinern zeigen, dass Zahnmedizin Teil der Gesamtmedizin ist.

Andererseits haben alle Zahnärztekammern meist zusammen mit den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen bundesweit Beratungsstellen eingerichtet, die (so zum Beispiel auf der Internetseite der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung nachzulesen) sagen, „bei allen Fragen und Problemen zum Thema Zähne sind die Patientenberatungsstellen der Zahnärztekammern und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen ihre kompetenten Ansprechpartner“. Da heute sowohl von wissenschaftlicher Seite, als auch berufspolitisch anerkannt ist, dass in der Oralmedizin psychosomatische Probleme auftreten können, müsste erwartet werden, dass die Beratungsstellen der Zahnärztekammern oder Kassenzahnärztlichen Vereinigungen auch auf dieses Problem vorbereitet sind.

Die Realität – Universitäts-Zahnkliniken

Im Mai 2006 sind alle Universitäts-Zahnkliniken angeschrieben worden, ob dort eine Beratungsstelle für psychosomatische Problempatienten besteht oder geplant ist. Dies erfolgte mit dem Hinweis der Publikation des Umfrageergebnisses in den Zahnärztlichen Mitteilungen. Geantwortet haben nur drei (!) der 30 Universitäts-Zahnkliniken. In Münster gibt es eine psychosomatische Ambulanz, die wohl beispielhaft genannt werden muss. Mainz hat eine kompetente Beratungsstelle mit fachübergreifender Einbindung. Auch für Kiel (die Zahnärztekammer wies darauf hin) ist bekannt, dass dort eine fachkompetente Ansprechpartnerin existiert. Darüber hinaus gibt es auch an anderen Zahnkliniken psychosomatisch fortgebildete Zahnärzte und andere Fachpersonen, die aber nur abteilungsintern beraten können, da aus finanziellen Gründen eine allgemeine Beratungsstelle nicht eingerichtet werden kann. Dies scheint auch ein Grund zu sein, warum nur so wenige Kliniken geantwortet haben.

Bei den meisten Universitäts-Zahnkliniken muss davon ausgegangen werden, dass sie entweder nicht für die Fragen von Praktikern zur Verfügung stehen, sich nur auf ihre Universitätsaufgabe beschränken oder das Problem der Psychosomatik in der Zahnheilkunde noch nicht erkannt haben. Es ist bemerkenswert, dass mehrere Beratungsstellen der Zahnärztekammern auf die Möglichkeit verweisen, psychosomatische Problempatienten an die Universitätszahnkliniken zu verweisen, ohne dass es dort in der Regel solche Beratungsstellen gibt. Eine Umfrage bei Kammern und KZVen ergab folgende Ergebnisse (siehe Tabelle). Der Bedarf solcher Beratungsstellen ist erkannt, und die Herausforderung müssen angegangen werden. Die Umfrage ergab auch, dass erheblicher Handlungsbedarf besteht. Allerdings ist diese Behandlungsmaßnahme in den entsprechenden Gebührenordnungen derzeit nicht berücksichtigt. Auch hier sind die Fachgesellschaften und standespolitische Organisationen aufgefordert, entsprechende Forderungen gegenüber der Politik einzubringen. Diese sollten möglichst zeitnah umgesetzt werden können.

Dr. Hans-Joachim DemmelAuerbacher Str. 214193 Berlinjoachim@demmel-berlin.de

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