Gastkommentar

In staatlicher Regie

pr
Die Politik bastelt an Reformentwürfen für die gesetzliche Unfallversicherung und die Pflegeversicherung. Schon jetzt zeigt sich, dass auch hier der staatliche Einfluss zu Lasten der Selbstverwaltung ausgeweitet werden soll.
Walter Kannengießer
Sozialpolitik-Journalist

Die Unfallversicherung bedarf der Reform. Niemand bezweifelt das. Im Arbeitsministerium arbeitet man an einem Gesetzentwurf. Was Bund und Länder wollen, hat eine Arbeitsgruppe von Bund und Ländern schon 2006 in der Form von „Eckpunkten“ vorgestellt. Parallel dazu haben die Unfallversicherer Reformpläne entwickelt. Einig ist man sich, dass die gewerblichen Berufsgenossenschaften und die Unfallkassen, über die die Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes abgesichert werden, einen gemeinsamen Spitzenverband gründen, dass die Zahl der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen verringert und die sogenannte Altlast gleichmäßiger auf alle Versicherer verteilt werden soll. So hofft man, die weite Spreizung der von den Arbeitgebern zu zahlenden Beitragsumlagen deutlich verringern zu können. Diese beträgt heute bis zu fünf Prozentpunkten.

Diese Unterschiede ergeben sich, weil die Risiken für Arbeitsunfälle und berufsbedingte Erkrankungen in den einzelnen Branchen sehr unterschiedlich sind. Am Bau passiert mehr als im Büro und in den Praxen. Die Beitragsunterschiede vergrößern sich aber auch dadurch, dass in manchen Branchen die Zahl der Betriebe dramatisch abgenommen hat. Die Kosten aus früheren Unfällen müssen jedoch von den verbliebenen Betrieben weiter finanziert werden. Die Absicht, Berufsgenossenschaften zu größeren Einheiten zusammenzufassen und damit die Risiken besser zu verteilen, erscheint damit durchaus vernünftig. Das sollte freilich nicht dazu führen, dass sich der Anreiz, Unfälle durch präventiven Arbeitsschutz zu vermeiden, verringert. Vorgesehen ist jetzt, die Zahl der Berufsgenossenschaften von 26 auf 9 und die der Unfallkassen von 32 auf 19 zu verringern. Dies führt künftig zu einer Angleichung der Beitragsumlagen, ohne den Anreiz der Branchen zur Unfallprävention völlig zu beseitigen. Die Altlast, die sich aus den Veränderungen der Wirtschaftsstruktur ergeben hat, soll auf alle Versicherungsträger gleichmäßig umgelegt werden. Streit gibt es darüber, dass die Politik ihren Einfluss auf die Unfallversicherung verstärken will. Dem Spitzenverband soll der Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts übergestülpt werden. Dessen Beschlüsse sollen für alle Verwaltungsträger verbindlich sein. Dies wird von namhaften Gutachtern als verfassungswidrig angesehen. Der Verband wird der ministeriellen Aufsicht unterliegen. Zudem wäre in ihm die öffentliche Hand auch als Arbeitgeber vertreten. Von Bedeutung ist daher, wie in dem Spitzenverband die Stimmrechte der öffentlichen und gewerblichen Arbeitgeber gewichtet werden. Da die gewerblichen Arbeitgeber auch weiterhin die Hauptlast der Beiträge tragen werden, wehren sie sich gegen die von der Politik angestrebte Überrepräsentanz der öffentlichen Hand in den Verbandsgremien. Dieser Streit signalisiert, dass es der Politik darauf ankommt, einen dominierenden Einfluss auf die bislang privatrechtlich organisierten gewerblichen Träger zu bekommen.

Mit der Gesundheitsreform sind die Weichen zur Staatsmedizin gestellt worden. Auch der Pflegeversicherung droht die Staatsregie.

Das wäre leicht zu erreichen, wenn der Gesetzgeber den Forderungen folgte, die Pflegekassen in die Krankenversicherung einzubeziehen. Die Politik könnte es verlockend finden, auch die Pflegeversicherung dem Regime von staatlicher Preissetzung, von Gesundheitsfonds und politisch gesteuertem Spitzenverband zu unterwerfen und die Milliardenreserven der privaten Pflegeversicherer anzuzapfen. Die Selbstverwaltung würde auf die Aufgabe beschränkt, die ohne oder gegen sie gefassten Beschlüsse auszuführen.

Gastkommentare entsprechen nicht immer der Ansicht der Herausgeber.

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