1966 – Der Paradigmenwechsel in der Ergonomie

Vom stehenden zum sitzenden Zahnarzt

Heftarchiv Zahnmedizin
Vier Jahrzehnte geben Anlass, an dieser Stelle an eine Veränderung zu erinnern, die zwar nur die zahnärztliche Welt betraf, diese aber ebenso nachhaltig veränderte wie die Dampfmaschine, das Telefon und Computer die übrige Welt beeinflusst und in andere „Bahnen“ gelenkt hat

In den zm 10/1966, also vor rund 40 Jahren, erschien ein Beitrag unter dem Titel „Silpa – Sitzend am liegenden Patienten“, in dem der Autor Dr. Erich Pillwein eine radikale Umstellung der zahnärztlichen Arbeitsposition empfahl und ihren Siegeszug voraussagte. Schon damals wurden die weitreichenden Folgen dieser Behandlungspositionsänderung besprochen, auch, wenn sie nur wenige wirklich voraussehen wollten.

Prophezeit wurde in der Tat ein Paradigmenwechsel. Die damalige Norm waren der stehende Zahnarzt und die sogenannte „Einser-Praxis“: Ein Zahnarzt, eine Helferin, ein Behandlungsplatz (Sprechzimmer genannt). Angekündigt wurde eine völlig neue Arbeitshaltung des Zahnarztes und, damit verbunden, eine andere Positionierung der Patienten. Zugleich wurde aber auf betriebswirtschaftliche Änderungsnotwendigkeiten aufmerksam gemacht (Stichwort: Bestellsystem, Behandlungsplanung), da erst beides gemeinsam den vollen Erfolg verheißen würde.

Der Zahnarzt vor der Revolution

Wie war es damals? Der Zahnarzt stand auf einem Bein, mit dem Fuß des anderen Beines angelte er nach dem Motoranlasser. Der Patient konnte zwar durch Hochpumpen des Behandlungsstuhles in eine Position gebracht werden, die das Rückgrat schonte; aber das Bücken war beliebter, da es schneller ging als das Hochpumpen. Die Folgen der Fehlhaltung machten sich meist erst nach vielen Behandlungsjahren im Alter bemerkbar. Denn nur wenige Kollegen konnten sich einen Motorstuhl leisten. Auch damals wussten schon viele, dass sitzend zu arbeiten gesundheitsförderlicher war als das stundenlange Stehen. Versuche, im Sitzen am sitzenden Patienten zu arbeiten, scheiterten aber daran, dass der Patient für Behandlungen am Unterkiefer nicht genügend tief abgesenkt werden konnte. Ferner wurde schnell klar, dass eine direkte Sicht beim sitzenden Patienten nur im Unterkiefer möglich war, der Oberkiefer musste weiterhin in indirekter (Spiegel-)Sicht behandelt werden. Das Endziel für die Veränderungen war eine gesündere, entspanntere Arbeitshaltung des Zahnarztes und eine Lagerung des Patienten, die die Sichtverhältnisse im Mund verbesserte.

Zahnärztliche Pioniere in den USA hatten diese Umstellung bereits eingeleitet, teilweise schon perfektioniert. Einige deutsche „Pioniere“ machten sich in den USA sachkundig, mussten aber heimgekehrt mit den vorhandenen (deutschen) Apparaturen Kompromisse eingehen, um dem amerikanischen Vorbild näher zu kommen. Auch davon berichtet der erwähnte Beitrag; und auch von dem Zögern der Dentalindustrie, die Umstellung mitzutragen und damit zu ermöglichen.

Die Pioniere

Nur wenige deutsche Kollegen wagten es, sich in den USA kundig zu machen und hatten dann den Mut, gegen Beharrungsvermögen, Skepsis, Ablehnung und Spott zu opponieren. Ein paar Namen seien hier stellvertretend genannt: Prof. Fritz Schön, Dr. Karl-Heinz Kimmel, Dr. Erich Pillwein (siehe oben), Dr. Bert Wagner sowie später auch Dr. Richard Hilger. Das war die Geburtsstunde verschiedener Arbeitskreise (AK) wie dem AK Praxisführung und der Kommission Praxisführung der Bayerischen Landeszahnärztekammer. Die Nürnberger Gruppe um Riesner, Krieger und Meyer sowie eine ganze Reihe weiterer Einzelkämpfer folgten.

Die Front der Ablehnung war groß, bis hin zu einem Hochschullehrer, der durch heroische Selbstversuche mit Kugeln an einem Faden die Aspirationsgefahr des liegenden Patienten beweisen wollte. Er gestand viele Jahre später ein, sich geirrt zu haben.

Das „Beharrungsvermögen“, also die geringe Neigung Neues zu erproben, führte anfangs zu der Forderung, die deutschen Geräte so umzugestalten, dass beides möglich sei, am sitzenden und auch am zurückgeneigten Patienten stehend oder sitzend zu behandeln.

„Ohne Zweifel“, so steht es in dem Pillwein-Beitrag, „werden die Konstruktionen dadurch aufwendiger oder plumper oder störanfälliger; kurz, es geht nur unter großen Kompromissen, wenn man sich ... beide Wege offen halten will“.

“Technische Neuerungen, die die Welt veränderten, wurden in der Regel zuerst belächelt, dann bestaunt und schließlich mit Begeisterung aufgegriffen.(FAZ 8.8.06)

Zeitgleich befasste sich auch die „Kommission Praxisführung“ der Bayerischen Landeszahnärztekammer mit der Erprobung verschiedener Gerätetypen. Die Arbeitsgruppe Nürnberg bestand eisern auf dem sitzenden Patienten, den der sitzende Zahnarzt nur genügend tief absenken müsse, um auch den UK behandeln zu können; und sie fand auch einen Hersteller, der einen extrem absenkbaren Stuhl konstruierte. Diese Erwähnung soll nur verdeutlichen, welche Energie aufgewendet wurde, Alternativen zu finden, denn „der liegende Patient“ galt einfach als zu revolutionär, um akzeptiert zu werden. Gleichzeitig hätte das auch eine noch besser funktionierende Absaugvorrichtung erfordert.

Problembewältigung

Aber es gab noch ein weiteres Problem: Denn die „liegende Idee“ auszuprobieren, limitierten ja schon die in Deutschland verfügbaren Behandlungsstühle. Sie erlaubten es nicht, den Patienten bequem in diese Position zu bringen und ihn dann dort auch bequem liegen zu lassen, da seine Unterschenkel immer noch abgewinkelt hängen blieben. Auch konnte der sitzende Zahnarzt die Rückenlehne nicht in die liegende Position bringen. Die Griffwege zu den Instrumenten verlängerten sich schlagartig, was erst nach einiger Zeit durch die Konstruktion eines „Stuhlgleiters“ behoben wurde. „Entscheidenden Durchbruch brachte der Zukauf eines amerikanische Liegestuhls (dent-al-ez), eines amerikanischen Arbeitshockers (posture comfort chair), des Orosuc-Gerätes (Fa. Dürr) und die gleichzeitige Verbannung der Speifontäne (durch Zurückschwenken, nach Lösung der Sperre und Verblendung), so schreibt es Pillwein in seinem Beitrag.

Das Absauggerät erhielt außer dem Anschluss des sehr leistungsfähigen Speichelund Sprühnebelsaugers auch noch den Anschluss eines Speitrichters. Die monatelange Erprobung dieser Methode lieferte schließlich die Erfahrung, dass der Patient umerzogen werden kann und der „Spül-Trieb“ durchaus zu reduzieren ist, wenn die Absaugung funktioniert. Ein ganz beachtlicher Zeitgewinn und konzentrierteres Behandeln waren die Folge.

90 Prozent aller Behandlungssituationen können nun nach „Silpa“ behandelt werden. Bei gleichbleibender Qualität des Therapieergebnisses wird entspannter, kraftsparender, gesünder, zeitsparender und weitgehend unter direkter Sicht gearbeitet. Die weitere Entwicklung gab den Pionieren recht. Die sogenannten „Genter Colloquien“ befassten sich intensiv mit der Umgestaltung des zahnärztlichen Arbeitsplatzes. Besonders das 3. Genter Colloquium, anlässlich des Bayerischen Zahnärztetages nicht in Gent, sondern im Mai 1970 in München abgehalten, brachte den Durchbruch. Die eindrucksvollen Demonstrationen an sieben (!) unterschiedlich ausgerüsteten Arbeitsplätzen ermöglichten den Besuchern, zu einem eigenen Urteil zu gelangen. Aber auch die Dentalindustrie schöpfte aus vielen Gesprächen, aus Vorträgen und Diskussionen wertvolle Anregungen, die zum größten Teil auch umgesetzt wurden.

Idee des Bestellsystems

Nachdem diese Verbesserungen durchgesetzt waren, erkannte man aber, dass immer noch wertvolle Arbeitszeit vergeudet wurde, weil das „Bestellsystem und die Behandlungsplanung“ zu wünschen übrig ließen, wie Pillwein erläuterte.

Arbeiteten doch damals noch über zwei Drittel der Praxen nach dem System der „offenen Tür“. Wer kommt, wird – nach kürzerer oder längerer Wartezeit – behandelt. Dazu kam, dass nur eine Initialtherapie erfolgte und der Patient gebeten wurde, nach meist einer Woche wiederzukommen mit dem Argument: „mein Wartezimmer ist voll!“. Diesem Druck des vollen Wartezimmers war nicht zu entkommen, solange man den Patienten den Zeitpunkt ihres Erscheinens freistellte.

Der Rest der Zahnärzte behauptete, ein „Bestellsystem“ zu haben, das den Patienten eine wage Zeitvorgabe machte. Der Hauptfehler daran aber war, dass die Befunderhebung und die anschließende (schriftliche) Festlegung eines Behandlungsplanes sowie die tatsächliche Behandlungsdauer nicht weiter berücksichtigt wurden und damit ein Zeitplan gar nicht realisierbar war. Zeitverschiebungen und damit Wartezeiten für die Patienten waren daher an der Tagesordnung und führten verständlicherweise oft zu Unmut.

Erst nach dieser gründlichen Planung wusste der Zahnarzt, wieviel Zeit voraussichtlich für den festgestellten Behandlungsbedarf benötigt werden würde. Dieses Procedere ist heute an der Tagesordnung, musste aber erst einmal erfunden, publiziert, verbreitet und vor allem umgesetzt werden.

Rückblick

So gab und gibt es immer wieder bemerkenswerte Zäsuren in der Berufsausübung, technische und behandlungstechnische; von der Einführung der Turbine angefangen, über die Funktionslehre und Implantologie hin zur Oralkamera und zur digitalen Röntgentechnik. Zäsuren, aber keinen Paradigmenwechsel, der mehr oder weniger schlagartig den ganzen Berufsstand erfasste und in gewisser Form revolutionierte.

So wurde durch die Visionen mutiger Zahnärzte vor rund 40 Jahren die Richtung vorgegeben, die es den nachfolgenden Zahnarztgenerationen dann ermöglichte, rationeller, kräftesparender, gesünder und zeitsparender bei besseren Sichtverhältnisse zu arbeiten; was letztendlich auch ihren Patienten zugute kam und kommt.

Dr. Dr. Joseph KastenbauerBahnhofstraße 14, 84503 Altötting/Obb.

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