Gastkommentar

Verfassungsgericht bekommt Arbeit

Drohende Verfassungsklagen und gesetzestechnische Korrekturen im Detail machen eine permanente Beschäftigung mit dem Wettbewerbsstärkungsgesetz (WSG) wahrscheinlich – bis zur unerlässlichen nächsten Reform des Gesundheitswesens.

Dr. Rudi Mews
Parlamentskorrespondent
in Berlin

Das WSG ist in Kraft. Es hat wie kein anderes Gesetz wegen handwerklicher Fehler Ministerialbürokraten, Politikern, Juristen und auch Verfassungsrichtern nachträgliche Arbeit verschafft. Die ersten Änderungswünsche haben die Regierungsparteien höchstselbst noch vor dem Inkrafttreten des Gesetzes eingebracht. Eindeutige Fehler wollen sie im „Omnibusverfahren“ beseitigen. Dabei werden an zwei schon laufende Gesetzgebungsverfahren die notwendigen Korrekturen angehängt, vornehmlich an das „Gesetz zur Änderung medizinprodukterechtlicher und anderer Vorschriften“, das in beiden Häusern des Parlaments anhängig ist.

Hinzu kommen mögliche Verfassungsklagen, die freilich dem Bundesgesundheitsministerium wenig Sorgen zu bereiten scheinen. Sie fokussieren sich zurzeit auf den Klinikbereich sowie die private Krankenversicherung (PKV). Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hatte bereits im Vorfeld des Gesetzes dem Berliner Verfassungsrechtler Prof. Dr. Helge Sodan den Auftrag für ein Gutachten erteilt. Seine Begründung der Verfassungswidrigkeiten wird der DKG dazu dienen, klagewilligen Krankenhäusern die juristischen Grundlagen zu vermitteln und Musterprozesse vermutlich sogar finanziell zu unterstützen. Erste rechtliche Schritte sollen dem Vernehmen nach Widersprüche und Vorbehaltserklärungen gegen erwartete Rechnungskürzungen durch die Krankenkassen sein.

Eine Klage der PKV vor dem Bundesverfassungsgericht wird nicht nur für möglich, sondern für wahrscheinlich gehalten. Noch nicht bekannt ist, welche Versicherungsunternehmen wann gegen welche Details klagen. Zu denken ist an den Konflikt der PKV mit der Bundesregierung wegen der GKVWahltarife mit Zusatzleistungen, welche die Union in das WSG gedrückt hat. Die PKV erhebt dagegen den Vorwurf, der Staat greife rechtswidrig in einen funktionierenden, privat organisierten Markt ein und nehme den privaten Versicherungsunternehmen einen Teil ihres klassischen Geschäfts weg. Überdies verstoßen diese Tarife nach Auffassung der PKV gegen europäisches Recht, demzufolge Krankenkassen nicht als Unternehmen auftreten dürfen.

Diese Beispiele bezeichnen lediglich den Beginn der rechtlichen Auseinandersetzungen um das WSG. Deren gesamter Umfang ist noch gar nicht einzuschätzen. Der ganze Vorgang stellt der gesetzgeberischen Kompetenz der Mehrheitsparteien im Parlament wie auch der Ministerialbürokratie ein schlechtes Zeugnis aus. Zu fragen ist überdies, ob die Gelder der Versicherten, welche die von Exekutive und Legislative herausgeforderte Jurisprudenz bezahlen müssen, nicht besser für sinnvollere Ziele angelegt wären – etwa die Versorgungsqualität im Gesundheitswesen. Die Klagenden trifft dabei die geringste Schuld. Sie setzen sich gegen die Fehler der Gesetzesmacher mit legalen Mitteln zur Wehr.

Überdies ist daran zu erinnern, dass die künftige Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung durch das WSG weder für die Ausgabe- noch für die Einnahmeseite beantwortet wird. Milliardenbeträge sind ungedeckt, die künftig aus Steuermitteln in die Krankenkassen fließen sollen, um eine schrumpfende Versichertenzahl gegenüber einer alternden Patientenzahl mit vermutlich höheren Ansprüchen an die Medizin ins gesundheitsökonomische Gleichgewicht zu bringen. Die mangelnde Nachhaltigkeit zu schaffen ist der nächsten Legislaturperiode überlassen. Während die aktuelle Reform noch gar nicht in allen rechtlichen Aspekten geklärt ist, drängt sich schon deren Nachfolgerin mit überkommenen Stichwörtern wie „Bürgerversicherung“ und „Kopfpauschale“ in die Wiedervorlage.

Vorherzusagen, die nächste Gesundheitsreform werde die Bundestagswahl 2009 dominieren, ist jedoch voreilig. Zentrales Thema könnte auch die Rente mit 67 werden, wie Sozialverbände und Gewerkschaften angedroht haben. Nicht zu vergessen, dass schon einmal ein angeschlagener Bundeskanzler namens Gerhard Schröder die Bundestagswahl im letzten Moment für sich entschieden hat – innenpolitisch mithilfe einer Überschwemmung der Elbe in Sachsen und außenpolitisch mit einem Krieg im Irak, den er zwar zu Recht abgelehnt, aber gekonnt populistisch im Wahlkampf instrumentalisiert hat.

Gastkommentare entsprechen nicht immer der Ansicht der Herausgeber.

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