Workshop in Berlin

Mit der HOZ unter dem Arm argumentieren

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In der Auseinandersetzung um die GOZ-Novellierung ist die Honorarordnung der Zahnärzte ein fundiertes, wissenschaftlich wie ökonomisch gestütztes Gegengewicht zu den unnachvollziehbaren Absichten des Bundesgesundheitsministeriums. In der Zahnärzteschaft ist sie zwar bekannt, aber noch nicht mit allen sich bietenden Möglichkeiten erfasst. Was die HOZ kann, wofür und wie sie künftig eingesetzt wird, war Thema eines HOZ-Workshops der Bundeszahnärztekammer mit Standespolitikern und Öffentlichkeitsarbeitern am 19. September in Berlin.

„Ich bin froh, gegenüber den Politikern mit der HOZ unter dem Arm argumentieren zu können“, erklärte BZÄK-Präsident Dr. Dr. Jürgen Weitkamp den fachkundigen Workshop-Teilnehmern mit seinen einleitenden Worten seine Maxime zur zielgerichteten kontinuierlichen Arbeit der Kammer gegen die Ansinnen des BMG. Weitkamp schilderte nüchtern die Sachlage und die Erwartungen, die in der Auseinandersetzung um eine für alle Beteiligten vernünftige Gebührenordnung zur Zeit vorherrschen. Wenig zu spüren war in dem aus allen Teilen der Länderkammern zusammengekommenen Kreis vom aus zahnärztlichem Kollegenkreis mitunter aufschwelenden Unverständnis über den aktuell erreichten Stand der jetzt in eine wichtige Phase kommenden Novellierung.

Und das um so mehr, weil der Präsident über den ungewöhnlichen Erfolg berichten konnte, dass dem in Sachen GOZ-Verfahren quasi autark agierenden BMG jetzt unbequeme Fragen seitens des Gesundheitsausschusses des Bundestages ins Haus stehen: „Wir waren mit unseren Anstrengungen, Abgeordneten, Journalisten und Ausschussmitgliedern die HOZ zu erklären, erfolgreich,“ berichtete der Präsident.

Nächstes erklärte Etappenziel sei, die Landesregierungen über das Vorgehen der Bundesregierung aufzuklären. Sie haben – ganz im Gegensatz zur reinen Beraterrolle der Zahnärzte – auch formell bei der Novellierung eine zustimmungsrelevante Rolle und somit einen weiteren Meilenstein, um den Lauf der GOZ-Novellierung zu beeinflussen. Viel zu tun bleibe aber auch im Kollegenkreis. Weitkamp: „Viele haben noch nicht verifiziert, wie die HOZ nutzbar ist.“ Hier Wege und Möglichkeiten aufzuzeigen, war erklärtes Ziel des Berliner Workshops. Ein Anliegen, dessen Gewicht der Vorsitzende des Senates für privates Leistungsund Gebührenrecht der BZÄK und Präsident der LZK Nordrhein Dr. Peter Engel untermauerte: „Die GOZ ist auch Grundstein für die GOÄ-Novellierung, hat somit großen Aufmerksamkeitswert über Zahnärztekreise hinaus.“

Deutlich werden müsse für die Politik und die breite Öffentlichkeit, dass es „uns nicht in erster Linie ums Geld geht, sondern um die betriebswirtschaftlichen Rahmenbedingungen und die Zeit, die wir für die Patienten auch künftig noch haben müssen“.

Merkposten setzen

Mit kompetenter Unterstützung und Vorbereitung der den Themen- und Strategiefindungsprozess begleitenden international renommierten Agentur „Hill & Knowlton“ wurde so eine Reihe von Maßgaben und Bausteinen entwickelt, die dann in konkreten Handlungsmaximen noch im Oktober auf einem Treffen der Länderpressereferenten als Maßnahmenpaket verabschiedet und umgesetzt werden soll. Einig waren sich die Workshopteilnehmer, dass in der weiteren Aufklärungsarbeit die komplexe Materie in verständlicher Form und vor allem eindeutigen Aussagen vermittelt wird. Dazu sei ein umfangreicher Frage- und Antwortenkatalog in Arbeit, der die Materie auch für fachlich interessierte Laien transparent machen kann (Die zm werden berichten). Mustervorträge sollen die Arbeit vor Ort unterstützen und ermöglichen, dass Sinn und Nutzen der erstmals entwickelten eigenen Honorarordnung der Zahnärzte für die politische Arbeit, aber auch der individuelle Nutzen für die Praxis deutlich werden und zu konkretem Handeln befähigen.

Die Maßnahmen müssen, so waren sich die Beteiligten einig, sowohl die Zahnärzte vor Ort in ihrem Handeln und in den Gesprächen mit Patienten oder Meinungsbildnern unterstützen, die Fachpresse aufklären, aber auch die Patienten und die allgemeine Presse mit deutlich erkennbaren Anliegen erreichen.

Avisiert wird ein „einfaches Faktenpapier“, das sämtliche Fragen rund um Sinn und Zweck der HOZ nachvollziehbar macht und den Nutzen für die Patientenschaft verdeutlicht.

Einigkeit herrschte auch darin, dass die Auseinandersetzung nicht nur von standespolitischer Ebene aus geführt werden darf, sondern dass sie alle Multiplikatoren, also auch die Möglichkeiten in der Praxis vor Ort einbinden muss. Dabei gehe es nicht nur um die Vermittlung politischer Argumente, sondern auch um die Weitergabe der individualisierbar nutzungsfähigen betriebswirtschaftlichen Aspekte der HOZ.

Letztlich könne es aber nicht alleinige Strategie bleiben, Fakten zu kommunizieren. Vielmehr sei es Aufgabe der Öffentlichkeitsarbeit, künftig auf Bund- wie Länderebene, durch Veranstaltungen zusätzliche Merkposten zu setzen. Darüber hinaus wird daran gearbeitet, ein auf elektronisch-medialem Format basierendes Instrument für kontinuierliche Information, regelmäßigen Austausch und der Möglichkeit schnellstmöglicher Aktualisierung zu schaffen, das von allen aktiv Beteiligten nutzbar ist und die Voraussetzung für einen größtmöglichen Wissensgleichstand bietet.

Fürsprecher gewinnen

Inhaltlich sei es Aufgabe der Öffentlichkeitsarbeiter und der GOZ/HOZ-Fachleute, die zentralen Argumente mit den Vorteilen und dem Nutzen der HOZ (zum Beispiel Folgen für „Lebensqualität“, „künftiges Versorgungsniveau“ oder „Kosten und Finanzierung“) herauszustellen. Eine der umzusetzenden Kernbotschaften: „Die HOZ bietet medizinische Versorgung auf der Höhe der Zeit: Diagnostik und Prävention“.

Mit diesen Fundamenten, so zeigten sich die Teilnehmer in Berlin überzeugt, sei es möglich, gerade auch neutrale Unterstützer als Fürsprecher für dieses eigentlich nicht nur für Zahnärzte relevante, sondern auch gesellschaftlich vordringliche Anliegen zu gewinnen. Senatsvorsitzender Engel betonte, dass es bei allen künftigen Maßnahmen wichtig sei, den aus den aktuellen BMG-Vorhaben resultierenden „Schaden für unsere Patienten“ herauszustellen.

Schäden für die Patienten herausstellen

Deutlich wurde beim Berliner Arbeitstreffen auch, dass die gegenwärtige Situation auf Grund der gesetzlich verankerten mangelhaften verfahrenstechnischen Beteiligung – Weitkamp: „Wie zu Kaisers Zeiten“ – zwar beklagenswert sei, die Voraussetzungen für die auch weiterhin kontinuierliche aktive Beteiligung allerdings vollkommen anders ausfalle, als es bei der letzten GOZ-Novellierung vor fast 20 Jahren der Fall war. Der BZÄK-Präsident: „Heute haben wir uns frühzeitig mithilfe grundlegender Arbeit unter Beteiligung von Wissenschaft und ökonomischem Sachverstand vorbereitet und können das Geschehen aktiv begleiten.“ Jetzt gelte es, zusätzliche Maßnahmen umzusetzen, damit das, „was die bisherige Leistung ausmacht, in der Kollegenschaft und in der Öffentlichkeit, auch ankommt und transparent wird“.

Dennoch warnte Weitkamp ausdrücklich vor realitätsferner Euphorie: „In der bevorstehenden Auseinandersetzung werden noch harte Zeiten kommen, dann, wenn die GOZ auf dem Tisch liegt und über Zu- oder Abschläge oder auch das Volumen diskutiert wird.“

Schließlich sei es Maßgabe des BMG, so erinnerte auch Engel, „die Gebühren so weit herunterzufahren, wie die Zahnärzte bereit sind, dafür zu arbeiten“. Dieser Katastrophe müsse die Zahnärzteschaft mit aller Kraft entgegentreten.

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