Rote Zahlen, schwarze Zahlen

Nur Mut

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Die niedergelassenen Zahnärzte wirtschaften gut. Doch politisch gewollte Veränderungen im Gesundheitswesen, die Konjunkturschwäche sowie die erhöhte Abgabenlast als Verbraucher verschärfen ihre Situation überproportional: Immer mehr Niedergelassene spüren schnell wachsenden finanziellen Druck und müssen ihre ursprünglich korrekte Finanzplanung dringend neu ausrichten. Denn „für Zahnärzte wird die Luft dünner“, konstatieren Fachleute.

Ob die Zahl der Geschäftsinsolvenzen 2003 ihren Höhepunkt erreichte oder die der Privatpersonen im letzten Jahr um rund 30 Prozent mit 90 000 Fällen auf einen neuen Gipfel stieg – nur wenige Praxen waren betroffen. Damit die Niedergelassenen weiterhin unbehelligt arbeiten können, sollten sie künftig betriebswirtschaftliches Know-how vermehrt nutzen, raten Finanzfachleute. Zumal mit einer jüngst in Kraft getretenen Gesetzesänderung zum Schutz der Altersvorsorge von Selbständigen die Regierung diesen in der Not endlich einmal auch beisteht.

Die kann immer kommen, auch zu Boom- Zeiten, berichtet ein Zahnarzt, dessen Finanzen ausgerechnet Mitte der 80er in Schieflage gerieten. Und er bestätigt die Erleichterung danach. Wenn alles wieder in der richtigen Bahn läuft: „Endlich kann man wieder frei atmen!“ Und schimpft, hierzulande gelte eine Praxispleite immer noch als Tabu. Weshalb viele Betroffene peinlichst ihre Not verschwiegen, statt beizeiten zu handeln. Dann rette die Sanierung vor der Insolvenz! Das hat er, nach anfänglichem Zögern, gerade noch geschafft. Allerdings nicht alleine, betont er. Ohne seinen Anwalt und ohne seinen Steuerberater würde er jetzt immer noch an der langen Leine seines Bankhauses arbeiten, um eine sechsstellige Altlast abzutragen.

Ein Vorhaben, das ein normal situierter Zahnarzt aus eigener Kraft gar nicht stemmen kann, bestätigt Philipp Hackländer, Insolvenzverwalter aus Berlin „Es kann jeden treffen“, erklärt er, aber mit der Insolvenzordnung von 1999 gebe es durchaus Chancen, dass das Drama doch noch gut endet. Oder gar nicht erst beginnt, warnen Betriebswirte vor dem Blick durch die rosa Brille der ewigen Naiven, alles werde sich von allein richten: „Hoffnung ist der größte Feind des Kaufmanns.“

Ärmel hochgekrempelt

allerdings: Erst jetzt, am 31. März 2007 ist eine Gesetzesänderung in Kraft getreten, die endlich die Altersvorsorge Selbständiger analog zu der Rente der Angestellten unter Pfändungsschutz stellt. Sie verwehrt Gläubigern inklusive Insolvenzverwalter den Zugriff auf bis zu einer bestimmten Höhe angesparte Lebensversicherungen, die eindeutig den Unterhalt im Alter finanzieren sollen. Denn bei selbständigen Freiberuflern sind privater und betrieblicher Bereich – anders als bei Unternehmern im klassischen Sinne – eng verflochten. Deshalb betrifft ihre Sanierung auch den privaten Bereich.

Also Ärmel hochkrempeln und angesichts zunehmenden Druckes von außen die eigene Finanzstrategie überprüfen.

Lieber den Spatz

Ein Parameter für Handlungsbedarf ist der „Cash-flow“. Er zeigt, vereinfacht ausgedrückt, die Zahlungskraft des Unternehmens an, also die Einnahmen nach Abzug der Privatentnahmen. Idealerweise liegt er deutlich über den voraussichtlichen Ausgaben, damit der Unternehmer unerwartete Ausgaben mit diesem Puffer auffangen kann. Ist er zu niedrig, geht es ans Eingemachte! Schmelzen bereits die (für den Ruhestand!) zurückgelegten Reserven, ist der einzig richtige Schritt, mit dem Steuerberater sofort über Liquidität statt über Steuern zu sprechen. Bestätigt er die Finanzlücke oder sieht er gar eine baldige Zahlungsunfähigkeit, steht die Beratung durch einen spezialisierten Anwalt an. Auf der Basis eines professionellen Sanierungsplans können geschickte Fachleute aushandeln, dass die Gläubiger völlig auf Pfändung oder Zwangsvollstreckung verzichten, sich stattdessen auf einen Vergleich mit einer deutlich geringeren aber sicheren Quote von fünf bis 20 Prozent der Forderung einlassen.

Spätestens wenn dieser außergerichtliche Vergleich nach vereinbarter Laufzeit erfüllt ist, sollten auch auf dem privaten Konto aus roten Zahlen wieder schwarze werden.

Ungleich härter dagegen träfe ein Regelinsolvenzverfahren, bei dem aber immerhin spätestens nach sechs Jahren das Ziel der Restschuldbefreiung winkt. Also kein Abstottern mehr bis zum Lebensende. Wichtig zu wissen: Nur rentable Unternehmen dürfen überhaupt auf diese Weise gerettet werden. Andernfalls wird der Antrag auf Insolvenz mangels Masse abgelehnt. Kurz: Wer zu lange wartet, verpasst den Zug.

Viele, durchaus rentable Praxen sind in den letzten Jahren durch äußere Umstände unverhofft in anhaltende finanzielle Engpässe geschlittert. „Aufgrund der angespannten Wirtschaftslage in Deutschland geraten zunehmend Zahnärzte in wirtschaftliche Schwierigkeiten, die in letzter Konsequenz oftmals die Insolvenz des Betroffenen zur Folge haben“, meinte Prof. Wolfgang Merck, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger zur Bewertung von Arzt- und Zahnarztpraxen der IHK München und Oberbayern auf dem Bayerischen Zahnärztetag im Oktober 2006, München. Zwar liege der Prozentsatz noch klar unter dem anderer Branchen, aber der Trend steige eindeutig. Zudem schätzten Experten laut Merck, dass 25 Prozent bis 35 Prozent aller niedergelassenen Zahnärzte mehr oder minder stark von den finanzierenden Kreditinstituten beaufsichtigt würden. Im Extremfall dürfe der Freiberufler noch sein „Existenzminimum“ abheben, den Rest verwende die Bank direkt für Zinsen und Tilgungen.

Viele Berufststarter begingen schon bei der Niederlassung den Kardinalfehler:

• zu viel für den Praxissitz zu bezahlen,

• hierin zu hoch zu investieren,

• zudem schlecht beraten,

• beides auch noch falsch zu finanzieren und

• auf eine rosige Zukunftsprognose zu vertrauen. Die bittere Erkenntnis: Oft entwickelten sich frühe Versäumnisse zu einer andauernden Altlast. Der Gutachter sieht auf die Zahnärzteschaft zudem allgemein immense Herausforderungen zukommen. Seine Prognose:

• Die wachsende Finanznot der GKV lasse bei gleichbleibenden Strukturen für 2030 einen Beitragssatz von 25 bis 27 Prozent erwarten – und bei der zahnärztlichen Versorgung erhebliche Leistungskürzungen.

• Mit zunehmenden wirtschaftlichen Schwierigkeiten der Bevölkerung sinke tendenziell deren Bereitschaft, beim Zahnarzt zuzuzahlen.

• Billiganbieter würden den Wettbewerb durch eine Kostenführerschaftstrategie nach Aldi-Vorbild verschärfen.

• Das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz werde einen Konzentrationsprozess in der Branche auslösen.  

Merck forderte daher auf, dringend das medizinische Know-how mit unternehmerischem Denken und Handeln zu kombinieren. Denn: „Die Luft für Zahnärzte wird dünner.“

Ein Mandant des Rechtsanwalts Thomas Bischoff, Mitinhaber von Bischoff & Partner in Köln und Chemnitz, erinnert sich an seine Bauchlandung mit der Zahnarztpraxis. Und erinnert an die Worte seiner Helfer in der Not: Hält ein Liquiditätsengpass an, sollte der Kollege immer versuchen, eine außergerichtliche Regelung mit den Gläubigern anzustreben. Denn ganz klar habe ein Antrag auf Insolvenz seine Tücken, weil der vom Amtsgericht beauftragte Verwalter schlimmstenfalls mit dem Gläubigerausschuss verfügen könne, die Praxis zu schließen, betont Rechtsanwalt Bischoff in Fachbeiträgen.

Das sei bitter, zumal die Tageszeitungen die Betroffenen in den amtlichen Veröffentlichungen namentlich aufführen.  

Alternativ könne es sinnvoll sein, die Forderung der Gläubiger durch die eigene Familie gegen Quotenzahlung abkaufen zu lassen. Solange die Familie auf der Forderung besteht, müsse auch kein Sanierungsgewinn versteuert werden. Das wäre dagegen bei einem Vergleich der Fall, bei dem die Gläubiger dem Schuldner Teile der Forderungen erlassen. Allerdings seien die Finanzämter diesbezüglich angehalten, einen entsprechenden Erlassantrag positiv zu bescheiden.

Bemerkt der Zahnarzt die nahende Insolvenz, sollte er vor diesem Hintergrund mit einem erfahrenen Anwalt oder Steuerberater unbedingt rechtzeitig prüfen, ob das „Loch“ sich durch eine neu strukturierte Praxistätigkeit mit stringenten Maßnahmen betriebswirtschaftlicher und privater Art wieder schließen lasse.

Pannen und Pech machen noch keine Pleite

Pleiten lassen sich oft vermeiden, bestätigt auch Stephan Jender, Geschäftsführer der Seghorn Inkasso GmbH, Bremen: „Eine Insolvenz ist keine plötzliche Panne. Jede Insolvenz hat drei bis vier verschiedene Ursachen“. Das bestätige auch eine Studie, die die Universität Bremen im Auftrag des Inkasso- Unternehmens durchgeführt hat. Danach bezeichneten die befragten 317 Geschäftsführer insolventer Unternehmen eine zu geringe Eigenkapitaldecke und zu hohe Außenstände als häufigste Gründe. Hausbanken sichern, erläutert das Handelsblatt hierzu, über staatliche Bürgschaften Kredite ab, die sie ohne diese Sicherheit Dritter an ihre Kunden nie vergeben würden. Eben, weil denen die Sicherheiten fehlten. Andere lockten mit einem „Kredit to go.“

Dennoch prognostiziert Inkasso-Fachmann Jender für das laufende Jahr einen weiteren Rückgang der Firmeninsolvenzen von 9313 im Vorjahr auf unter 9 000 Fälle – sofern die Verantwortlichen rechtzeitig gegenlenken und ihre Wirtschaftskraft nachhaltig stärken.

Hilfe verleiht Flügel

Trotz der Möglichkeiten, die die aktuelle Entwicklung im Gesundheitswesen offeriere, sieht die KZV Westfalen Lippe (WL) vermehrt wirtschaftliche Risiken für die Existenz von Niedergelassenen. Sie bietet deshalb für Praxen in finanzieller Schieflage ein „Betriebswirtschaftliches Beratungskonzept“ an. In einem Startgespräch lotet der Berater mit dem Zahnarzt aus,

• ob dieser die Gehälter noch bezahlen kann,

• wodurch er die Finanzkrise bemerkt hat,

• weshalb er die Hilfe beanspruchen möchte,

• was er bereits versucht hat,

• welches Ziel er anstrebt und

• was er sich von der Beratung verspricht.

„Wenn die Gläubiger Druck machen“, berichtet Peter Schmidt, stellvertretender Vorsitzender der KZV WL „und die Zukunftsperspektive fehlt, entstehen Existenzängste“. Die können aber wieder schwinden, wenn die Hilfe von außen greift. Genau das erhofften sich die rund hundert Teilnehmer, die – mit ihren Jahresabschlüssen inklusive einer aktuellen betriebswirtschaftlichen Auswertung (BWA), ihrem Schuldenstatus inklusive Nennung von Gläubigern und Beträgen sowie konkreten Daten zu Ausrichtung, Ausstattung und Größe der Praxis unterm Arm – Hilfe bei ihrer KZV suchten. Und inzwischen dank der fachlichen Anleitung aus der Schuldenfalle herausfinden.

Schon der erste Kurzcheck ergab bei den meisten: Die Sorge ist begründet. Die Fachleute analysierten das Verhältnis von Liquidität und Dauer der Schuldentilgung, das individuelle Zahlungsverhalten sowie die Barliquidität für die Begleichung kurzfristiger Forderungen und das bisherige Praxiskonzept. Die Auswertung verdeutlichte den Praxischefs das Maß oder besser gesagt den Grad der finanziellen Schieflage. Und damit den Punkt, auf dem sie auf der Krisenskala zwischen Grün, Orange oder Rot angelangt waren.

Aufgezeigte Optimierungschancen für Organisation und Marketing aus der Hand einer Praxismanagerin sowie Ansätze für die Lösung der Liquiditätsprobleme von Betriebswirtschaftlern, individuell auf die Persönlichkeit der Ratsuchenden abgestimmt, lieferten diesen eine klare Standortbestimmung und konkrete Handlungsempfehlungen. Sie zeigten ebenfalls auf, welche privaten finanziellen Einschnitte zwingend anstanden. Das kann, angesichts der Haftung mit allem Hab und Gut, auch einmal einen Wohnungswechsel bedeuten. In Kenntnis von Ursachen und Gegenstrategien aber konnten die Zahnärzte ihre individuellen Praxisstärken ausbauen und so den Trend ihrer Finanzentwicklung beizeiten umkehren.

KZV-Vize Schmidt zieht das Fazit für das stark frequentierte Serviceangebot: „Zahnärzten, die motiviert und offen waren für Veränderungen, haben wir ganz entscheidend weiterhelfen können.“ Die externe Hilfe habe sie geradezu „beflügelt“.

Auf die Indizien achten

Jahr für Jahr steigt die Zahl zahlungsunfähiger Freiberufler rapide an, stellt auch der Insider Philipp Hackländer fest. Und das, obwohl die Geschäfte der Betroffenen meistens gut gehen. Oder eher weil, meint der Rechtsanwalt der Berliner Kanzlei Schröder Rechtsanwälte: Denn paradoxerweise sei es gerade diese Ertragsstärke, die viele Freiberufler in die Misere trieb – und noch immer treibt.

Um ihr Geld vorausschauend für das Alter anzulegen oder um Steuern zu sparen, investierten viele Freiberufler traditionell in Fonds oder Immobilien, etwa in den neuen Bundesländern. So auch niedergelassene Zahnärzte. Doch nicht immer halte die Anlage, was sie einst versprach. Überstiegen die Verluste aus der „Geldanlage“ schließlich die Einnahmen aus dem Geschäftsbetrieb, rutsche der Zahnarzt in die Zahlungsunfähigkeit.

Neben diesem Auslöser nennt Hackländer weitere Ursachen für Liquiditätsnöte:

• Ärzte übernähmen sich oft mit den Abstandssummen für ihre Praxis,

• Regressforderungen aus verlorenen Prozessen,

• geschuldeter Unterhalt und andere Verpflichtungen nach Scheidungen führten in die Krise.

Der Hoffnungsschimmer: Nur selten jedoch habe er einen Fall gehabt, indem der Geschäftsbetrieb selbst die Insolvenz verursacht habe. Was auch immer den Liquiditätsengpass auslöse, die Folgen blieben die gleichen. Selten früh, meist zu spät registrierten die Praxisinhaber die Warnzeichen:

• ständig wachsende Kontoüberziehungen,

• Rechnungen oder Raten bleiben unbezahlt,

• Gehälter samt Sozialabgaben stehen aus.

Die Überziehung wächst weiter. Der Insolvenzrechtsexperte Hackländer erinnert: „Auch für Ärzte, Architekten und alle anderen Freiberufler gilt der alte Grundsatz: Die Hoffnung ist der größte Feind des Kaufmanns.“ Handeln ist angesagt. Sonst handeln die anderen und das selten zimperlich:

• Banken stellen Kredite fällig,

• das Leasingunternehmen fordert sein Eigentum zurück,

• das Finanzamt pfändet,

• die Mitarbeiter reden,

• die Patienten hören.

Selbst dann noch zögern viele der betroffenen Freiberufler. Rechtlich dürfen sie das zwar. Allerdings können Gläubiger oder Finanzämter ihrerseits beim zuständigen Amtsgericht einen Insolvenzantrag stellen.

Rechtsanwalt Hackländer erinnert jedoch daran, dass das Insolvenzverfahren vollen Gläubiger-, also Pfändungsschutz gewähre. Ohne Insolvenzverfahren würden die Gläubiger alles wegpfänden, dessen sie habhaft werden können – und zwar sowohl aus dem Privat-, wie auch aus dem Geschäftsvermögen.  

Tatsächlich bestünden im Insolvenzverfahren allen Erfahrung nach gute Chancen, den Geschäftsbetrieb zu erhalten. „Zwar müssen aus privatem Eigentum Schulden getilgt werden, aber durch das Insolvenzverfahren bleibt das Geschäft – und damit die Existenzgrundlage – erhalten“, betont Hackländer.

Voraussetzung für ein erfolgreiches Insolvenzverfahren sei allerdings, dass der Geschäftsbetrieb rentabel weitergeführt werden kann. „Deshalb ist es äußerst wichtig, den Insolvenzantrag so früh wie möglich zu stellen“, unterstreicht Hackländer, „also ehe der Geschäftsbetrieb in Mitleidenschaft gezogen wurde.“ Zudem würden Gläubiger – vor allem Banken – eine Sanierung nur unterstützen, wenn sie „davon überzeugt werden, dass sie mit der Sanierung besser dastehen als ohne.“ Auch die Sorge vor Zulassungsentzug sei meist unbegründet, sofern die KZVen merkten, dass der Betroffene verantwortungsvoll mit der Situation umgehe. Die frühzeitige Anmeldung einer Insolvenz sei ein sicheres Indiz dafür. Andere, wie Rechtsanwalt Bischoff, sehen den Gang zum Insolvenzrichter nach wie vor deutlich kritischer.

Modelle für Milchmädchen

Der längst sanierte Zahnarzt, der in den 80ern der Pleite nur knapp entging, warnt Kollegen stets vor der unermüdlichen Euphorie bei bejubelten Steuersparmodellen und Anlagen, auf die eben auch die Steuerberater reihenweise reinfallen, seien es einst Bauherrenmodelle, vor sechs Jahren Nemax oder jetzt Fonds: „Wenn ihr einen Euro zum Fenster rausgeworfen habt und dafür 50 Cent bekommt, habt ihr immer noch 50 Cent Verlust gemacht“. Und treffend fasst er die Skepsis der Kollegen vor fremden Beratern zusammen: „Wir haben uns darauf verlassen, dass diejenigen, die uns wirtschaftlich beraten, mit der gleichen Ethik und Sorgfalt arbeiten, wie wir, wenn wir unsere Patienten beraten.“

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