Elektronischer Heilberufsausweis

Ticket in die elektronische Welt

Immer mehr Zahnärzte gehen online und kommunizieren elektronisch. Ohne Zweifel: Der Bedarf an Telematik steigt – und zwar durchaus losgelöst vom Projekt „elektronische Gesundheitskarte“. Ob es um Patientendaten oder die Praxisabrechnung geht – der neue Heilberufsausweis (HBA) ist ein wichtiger Schlüssel zu einer einheitlichen und sicheren Telematik-Infrastruktur.

Längst vorbei die Zeiten, in denen Dokumente wie Führerschein und Personalausweis jede Brieftasche zu sprengen drohten. Auch der alte Zahnarztausweis wird bald dem Gestern angehören. Statt aus Papier in Größe XXL gibt es ihn am Ende handlich im Scheckkartenformat. Auf dem personenbezogenen Sichtausweis stehen dann unter anderem Zahnarztname, Gültigkeitsdauer (maximal 5 Jahre) und das Passfoto, also die Basisdaten zum Karteninhaber.

Ohne das Pendant zur voll funktionsfähigen eGK kommen Arzt, Zahnarzt und Apotheker in Zukunft nicht mehr aus – zumindest wenn sie ihren Beruf gemäß SGB V ausüben. Das Gesetz legt nämlich fest, dass man aus Datenschutzgründen nur mit einem elektronischen Ausweis auf den Inhalt der eGK zugreifen darf. „Während die elektronische Gesundheitskarte bekanntlich in erster Linie eine Datenspeicherung ermöglichen soll, dient der HBA vor allem der Sicherheit und dem Datenschutz,“ betont auch Günther E. Buchholz, stellvertretender Vorsitzender der KZBV. „Gerade im Umfeld der eGK stellt der HBA künftig ein wichtiges Instrument dar, um elektronische Daten vor dem Zugriff Unbefugter zu schützen.“

Praktikables Werkzeug

Aber auch unabhängig von der geplanten Einführung der eGK hat der neue HBA eine echte Existenzberechtigung. Bringt die eGK dem Behandler de facto null Nutzen, erleichtert ihm der HBA in ganz erheblichem Maße die Arbeit. Vieles von dem, was jetzt zu Fuß geschieht, läuft mit ihm einfach online. Mit Siebenmeilenstiefeln statt in Trippelschritten. „Der HBA ist quasi der Schlüssel zur elektronischen Welt und damit zu einer sicheren Infrastruktur“, bestätigt Jürgen Herbert, Präsident der Zahnärztekammer Brandenburg und Telematikexperte der BZÄK. „Der Ausweis sorgt also im Praxisalltag für Sicherheit in puncto Datenschutz.“ Warum? Nun, er bietet eine Lösung im Umgang mit Patientendaten, die den Forderungen der Datenschützer Rechnung trägt. Mit dem e-Ausweis kann sich der Zahnarzt also künftig guten Gewissens in der e-Welt bewegen, sprich: sich authentisieren sowie Dokumente rechtsgültig signieren und für den Transport via Datenautobahn verschlüsseln. Wie Befunde oder Röntgenbilder. Als Prozessorchip erfüllt der Ausweis drei Funktionen:

• Der Nutzer kann seine Identität elektronisch nachweisen (Authentifizierung),

• Gesundheitsdaten beim Transport verschlüsseln,

• Dokumente gemäß Signaturgesetz elektronisch unterschreiben und veränderte Daten erkennen.

Insgesamt 410 000 Angehörige der verkammerten Heilberufe benötigen den HBA. Das sind im einzelnen Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten und Apotheker. Klarer Fall: Das Projekt ist alles andere als ein Pappenstiel. Fast eine halbe Million Ausweise mit unterschiedlichen Rechten und Profilen müssen herausgegeben werden. Doch damit nicht genug. Hinzu kommen Antragstellung, Registrierung, Herstellung und der Aufbau von Verzeichnisdiensten.

Für die Zahnärzte und ihre Praxen stemmen diesen Kraftakt in erster Linie die Kammern und KZVen. Erstere geben den Zahnarztausweis heraus. Zugleich fungieren die Kammern als Registrierungsstelle und bestätigen, dass der Antragsteller Zahnarzt ist. Die BZÄK koordiniert im Auftrag der Kammern das Projekt und schafft bundesweit eine einheitliche Herausgabeinfrastruktur. Zeitlich orientiert sich der Ablauf an der Einführung der eGK. Das BMG erwägt, den Zahnarztausweis vorab in Baden-Württemberg, Bayern und NRW im Rahmen der Tests zur eGK zu proben. Um die 50 Zahnärzte je Region sollen im Massentest prüfen, ob der Chip funktioniert. KZBV und BZÄK lehnen die Teilnahme von Zahnärzten allerdings kategorisch ab – weil die organisatorischen Abläufe in Arzt- und Zahnarztpraxen vergleichbar sind, bringt die Beteiligung nur mehr Aufwand und Kosten, nicht mehr Erkenntnis.

ZOD ist Vorreiter

Freilich gibt es heute schon eine Kommunikationsplattform im Hightech-Format: Zahnärzte Online Deutschland, kurz ZOD. Mit gut 1 800 Teilnehmern ist das Projekt mittlerweile zur größten Sicherheitsinfrastruktur im Gesundheitswesen avanciert. Die ZOD-Karte gilt als Vorreiter für den elektronischen Heilberufsausweis. Sie ermöglicht den sicheren Austausch sensibler, personenbezogener Daten. Dazu erhält jeder Teilnehmer eine Prozessor-Chipkarte als Schlüsselmedium. Darauf sind seine einmaligen digitalen Schlüssel unauslösbar und per PIN geschützt. Die derzeitige ZODKarte ersetzt zwar nicht den Heilberufsausweis, weil sie von Anfang an nicht als Pendant zur eGK technisch ausgestaltet, sondern primär für die Entwicklung einer sicheren elektronischen Kommunikation innerhalb der Zahnärzteschaft gebaut wurde. Dennoch gilt sie als ein Beispiel für eine vorbildhafte Infrastruktur.

In Abstimmung von KZBV und BZÄK wird die ZOD-Architektur zurzeit Richtung Zahnarztausweis weiterentwickelt, sodass für alle Zahnärzte und KZVen, die schon heute elektronisch via ZOD kommunizieren, diese Investition auf sicheren Füßen steht. Das BMG hat bereits zugestimmt, die ZOD-Karten zukünftig auch im Umfeld der eGK zu akzeptieren, solange noch kein elektronischer Zahnarztausweis existiert. Dabei ist Interoperabilität besonders wichtig. Solo und im Zusammenspiel. Schließlich müssen die verschiedenen Karten untereinander kompatibel sein, damit der Datenaustausch klappt. Dass die ZOD-Karten weitaus sicherer sind als eine ec-Karte, stellte jüngst der Verband TeleTrust fest. In seiner Studie „Rechtliche Aspekte der Internetportale für Heilberufe“ wurden gängige Authentisierungsverfahren auf den Prüfstein gestellt.

Ergebnis: Die Chipkarte mit PIN gemäß ZOD ist am sichersten. ZOD kann aber noch mehr. Nicht nur dass die Plattform es dem Zahnarzt ermöglicht, die Abrechnung online zu übertragen, nein, innerhalb weniger Minuten sieht er im Portal, ob die Daten überhaupt okay sind. Zudem hat er Zugriff auf seine Korrespondenz mit der KZV und wird über seine Belange informiert.

Je nach Angebot seiner KZV kann der Zahnarzt beispielsweise

• auf höchstem Sicherheitsstandard Daten übertragen,• auf diesem Weg seine Abrechnungen via KZV online erledigen,• sein Honorarkonto einsehen und unklare Abrechnungsfälle selbst korrigieren,• sich in Fachportale einwählen,• seine Privatliquidation abwickeln,• elektronische Formulare nutzen und aufwendige Dokumentationen dadurch zeitsparender übermitteln,• die Qualitätssicherung elektronisch durchführen• Praxisbedarf online bestellen,• Online-Banking durchführen,• Statistiken der KZVen, aber auch Fachinformationsdienste und Serviceleistungen privater Anbieter online nutzen,• Emails versenden und auf diesem Weg die Befunde online übermitteln.

Einige KZVen sponsern ZOD und geben den teilnehmenden Zahnärzten Zuschüsse zur Erstausstattung oder berechnen ihnen niedrigere Verwaltungskosten. Nicht ohne Hintergedanken: Den KZVen bringt die Lösung schließlich auch Vorteile. Bedeutet, sie arbeiten dadurch schneller und effizienter, auch ihre Verwaltungskosten sinken. Was wiederum ihren Mitgliedern zu Gute kommt. ck

Mehr unterwww.zahnaerzte-online.de

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