Leitartikel

Ein BMG-Plan auf tönernen Füßen

pr

Sehr verehrte Frau Kollegin,sehr geehrter Herr Kollege,

ob sich das Bundesgesundheitsministerium (BMG) den Ablauf der GOZ-Novellierung wohl so vorgestellt hat? Als alleiniger Herr des Verfahrens mit einer Anfrage aus dem Bundestag konfrontiert zu werden, ist nämlich alles andere als ein gewöhnlicher Vorgang.

Dass sich der Gesundheitsausschuss des Bundestages mit dem formal BMG-internen Thema befasst hat, dass sich die FDP mit ihrer „kleinen Anfrage“ ausführlich mit dem bisherigen Stand des Vorhabens auseinandergesetzt, entsprechende öffentliche Antworten eingefordert und inzwischen auch erhalten hat, dass sich die parlamentarische Staatssekretärin Marion Caspers-Merk in erklärender Weise brieflich zu den Grundlagen der bisherigen Vorgehensweise geäußert hat – all das zeigt, wie sehr sich die Verfahrensführer im BMG in ihren Kreisen gestört fühlen müssen.

Von unserer Seite aus durchaus gewollt und konsequent angestoßen hat die jüngste Entwicklung einiges gebracht: Aus dem bisher hinter verschlossenen Türen verhandelten Vorhaben, Bema und GOZ zu analogisieren, ist inzwischen ein öffentlich registrierter und auch schon kritisierter Plan des BMG geworden. Klar wurde in politischen Gremien wie auch in der Fachwelt, dass das Vorhaben, „gleiche Leistungen mit gleichen Preisen zu belegen“, auf sehr tönernen Füßen steht.

Offensichtlich ist, dass das Bundesgesundheitsministerium gemeinsam mit dem Verband der Privatversicherer eine Budgetierung der Privatleistungen anstrebt, dessen statistische Grundlagen noch dazu mit äußerst grobem Daumen gebastelt wurden. Dieses geschätzte, situative Budget soll künftig Maß der Dinge werden, die die zahnmedizinische Versorgung der deutschen Bevölkerung außerhalb der GKV bestimmen.

Nach wie vor stehen unsere Forderungen dagegen: Wir brauchen eine Leistungsbeschreibung mit fair berechnetem Kostenrahmen. Dafür werden wir uns im Sinne unserer Patienten auch weiterhin kontinuierlich einsetzen.

Heute können wir froh sein, dass wir das hinter verschlossenen Türen vorbereitete Novellierungsverfahren nicht unkommentiert gelassen haben. Es hat sich als ausnehmend vorteilhaft erwiesen, dass wir uns seit geraumer Zeit substantiell durch eine wissenschaftlich gestützte Leistungsbeschreibung auf diese Entwicklung vorbereitet haben. Und auch wenn es Einige mangels ausreichender Befassung mit der Materie noch nicht wahrhaben wollen: Es ist ausgesprochen wichtig, dass wir unsere eigene HOZ, die Honorarordnung der Zahnärzte, als einzigen seriösen Gegenentwurf und Orientierungsrahmen für eine präventive, wissenschaftlich fundierte wie auch betriebswirtschaftlich neutral begutachtete und damit nachvollziehbare zahnmedizinische Versorgung einsetzen können.

Mit der HOZ unter dem Arm und den der Zahnärzteschaft zur Verfügung stehenden Zahlen sind wir jetzt in der Lage, dem BMGZiel einer Bematisierung der GOZ argumentativ gut gerüstet entgegentreten zu können. Und es ist ein enormer Etappenerfolg für Deutschlands Zahnärzteschaft, dass es gelungen ist, sachkundige Politiker auf das äußerst fragwürdige Unterfangen des BMG hinzuweisen und zum Handeln zu bewegen. Was auf Bundesebene gelungen ist, muss angesichts der Bedeutung, die der Bundesrat in diesem Verfahren einnimmt, auch in die Länder getragen werden. Dort geht es weiter.

Eine Alternative zu dieser konsequenten Handlungsweise gibt es angesichts der auf dem Spiel stehenden Folgen für Patienten und Zahnärzteschaft nicht. Und zentral getragen werden kann diese Form des strukturierten Protestes gegen eine aberwitzige Verfahrensweise nur von denen, die auch wissen, worüber sie reden.

Was inzwischen von den Plänen des BMG bekannt ist, bestätigt mich wieder einmal in meiner Auffassung: Niemand außer uns Zahnärzten selbst hat das Know-how zur Ausgestaltung einer patientengerechten zahnmedizinischen Versorgung. Das bedeutet Verantwortung, das ist unser Auftrag und unsere ethische Verpflichtung.

Mit freundlichen kollegialen Grüßen

Dr. Dr. Jürgen WeitkampPräsident der Bundeszahnärztekammer

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