Bürgschaften

Sicherheitentausch

Auch wenn es Erstaunen hervorruft: Zwei Bürgschaften in exakt gleicher Höhe müssen für Banken noch längst nicht die gleiche Bedeutung besitzen. Ein Blick hinter die Kulisse lohnt sich.

Das Kreditvolumen von Hubert U., einem Zahnarzt aus Fürth, wird seit der Praxiseröffnung vor rund sechs Jahren auf zwei Banken, eine Sparkasse und eine Volksbank, verteilt. Bei beiden Kreditinstituten unterhält U. auf ebenfalls zwei Geschäftskonten, jeweils einen Überziehungskredit (Sparkasse: 20 000 Euro, Volksbank: 10 000 Euro). Darüber hinaus bestehen bei der Sparkasse weitere Darlehensverbindlichkeiten von insgesamt rund 200 000 Euro. Dass über das Geschäftskonto bei der Sparkasse die weitaus meisten Umsätze der Praxis laufen, unterstreicht deren Hausbankfunktion. U. hat es während der vergangenen Jahre immer wieder vermieden, das Konto bei der Volksbank aufzulösen und sämtliche Umsätze über die Sparkasse laufen zu lassen. Er war stets der Meinung, zu einer Praxis seiner Größe gehörten mindestens zwei Bankinstitute. Diese Strategie hat sich insgesamt auch bewährt: U. profitierte in der Vergangenheit durchaus von der Konkurrenzsituation beider Banken in den unterschiedlichen Dienstleistungen, etwa den Zinssätzen bei Geldanlagen, den differenzierten Kontoführungsmodellen oder den vielfältigen Angeboten im sogenannten „Electronic Banking“.

Mit einem, allerdings wichtigen, Punkt ist U. hingegen nie so richtig glücklich gewesen: Es geht um die Zinssätze seiner Überziehungskredite und seiner Darlehen, die selbst bei wohlwollender Betrachtung maximal durchschnittlich waren und heute noch sind. Vor allem auf Grund der guten wirtschaftlichen Lage der Praxis, die die Zinskosten bisher problemlos verkraftete, gab sich U. mit den jeweiligen Zinssätzen zufrieden.

Der Kampf um die Konditionen

Das wird sich nun ändern: Sowohl bei den Überziehungskrediten als auch bei der anstehenden Verlängerung zweier Darlehen drohen höhere Zinsen, die nach Aussage der jeweiligen Bankmitarbeiter vor allem mit „den allgemeinen Zinserhöhungen an den Geldmärkten“ zu tun haben. Darüber hinaus wird bei der Sparkasse als Hausbank argumentiert, dass sie mit den zur Verfügung gestellten Kreditsicherheiten „nach wie vor nicht zufrieden“ und unter den bisher geltenden Bedingungen zu keinen weiteren Zugeständnissen bei den Zinssätzen bereit ist.

Zum besseren Verständnis: Während sowohl bei der Sparkasse als auch bei der Volksbank jeweils eine von U. unterschriebene Bürgschaft in gleicher Höhe hinterlegt ist, gibt es bei der Volksbank als Zweitbankverbindung eine zusätzliche Grundschuld, mit der das Praxisgrundstück von U. belastet ist.

Der Zahnarzt hat in der Vergangenheit durchaus versucht, die Volksbank zur Freigabe beziehungsweise zur Abtretung dieser Grundschuld an die Sparkasse zu bewegen, ist damit aber stets gescheitert. Sein Hinweis, dass die Volksbank ja bereits die Bürgschaft als Sicherheit besitzt, wurde bisher nicht akzeptiert; die Volksbank betrachtete die Grundschuld als „finanzielle Unterlegung“ dieser Bürgschaft. Andererseits lehnt sie trotz dieser Sicherheiten ab, über bessere Konditionen beim Überziehungskredit zu verhandeln, da sie auf Grund ihrer Zweitbankfunktion die Zinsen angeblich „anders kalkulieren muss als die Sparkasse als Hausbank“.

An dieser mehr oder weniger verworrenen Situation hat sich bisher nichts geändert, da U. in der Vergangenheit ja auf zwei Bankinstitute Wert legte. Die Zinssatzentwicklung nötigt ihm aber nun die Einsicht ab, die Geschäftsverbindung mit der Volksbank aufzugeben und sich mit seinem geschäftlichen Engagement ausschließlich auf die Sparkasse zu konzentrieren.

Neue Regelung, neue Ordnung

Die dazu erforderliche Ordnung sowohl seiner Kredite als auch seiner Sicherheiten würde dann wie folgt aussehen: Erhöhung seiner Kreditlinie auf dem Geschäftskonto der Sparkasse von bisher 20 000 Euro auf 30 000 Euro bei gleichzeitiger Abtretung der Grundschuld an die Sparkasse. Darüber hinaus verzichtet die Volksbank auf die dann nicht mehr benötigte Bürgschaft. Der Zahnarzt würde mit der Sparkasse außerdem über die Bürgschaft dort verhandeln, die durch die Grundschuld im ersten Grundbuchrang ebenfalls überflüssig wäre. Im Ergebnis sollten beide Geschäftspartner davon profitieren, da die Sparkasse immerhin von zusätzlichen Kontoumsätzen ausgehen könnte, U. seinerseits mit verbesserten Zinskonditionen rechnen dürfte.

U. denkt darüber hinaus daran, sein bestehendes Privatkonto und vor allem weitere Dienstleistungen bei einer anderen Geschäftsbank intensiver als bisher zu nutzen. Damit will er zumindest annähernd die Informationslücke schließen, die durch die Aufgabe der Zweigleisigkeit bei den Geschäftsverbindungen entstehen wird.

Michael VetterFranz-Lehar Straße 1844319 Dortmund

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