Leitartikel

Rechtzeitig Dämme aufgebaut

Sehr verehrte Frau Kollegin,sehr geehrter Herr Kollege,

die GOZ-Novellierungsbestrebungen sind in eine aus ministerieller Sicht wohl unerwartete Bewegung geraten: Ursprünglich wollte das BMG die ganze Prozedur schon bis Ende dieses Jahres abschließen. Jetzt hat der in das Verfahren formell eigentlich nicht involvierte Gesundheitsausschuss des Bundestages sich mit dem Thema befasst, mit FDP-Federführung kommt es sogar zu einer durchaus nicht angenehmen Anfrage im Bundestag. Das ist für die in dieser Frage fast schon autarke Bundesgesundheitsministerin sicherlich ein ganz ungewöhnlicher Vorgang. Er zeigt, dass sich die gezielte kontinuierliche Aufklärungsarbeit der Bundeszahnärztekammer gelohnt hat. Ein Teilerfolg, der Mut macht und uns in unserer kontinuierlichen Arbeit auf diesem wichtigen Gebiet bestätigt.

Dennoch insistiert das BMG darauf, dass die neue GOZ zu rund zwei Dritteln an den Bema angeglichen wird, die Bematisierung der GOZ – so zeigt es der erst vorgelegte Entwurf – wird schwerlich aufzuhalten sein. Jetzt hat Basys im Auftrag des Ministeriums erste Berechnungen für die Bewertung einzelner Leistungen und neuer Punktwerte präsentiert. Eines ist sicher: Die Zahlen sind aus wissenschaftlicher und fachlicher Sicht nicht nachvollziehbar, der genannte Rahmen ist schlichtweg unseriös, weil gar nicht nachvollziehbar. Auf welche Quellen sich solche Aussagen stützen, ist unklar, dazu macht das BMG keine Angaben.

Dabei sollte die Gebührenordnung eines Freien Berufes vielmehr ein Spiegelbild von dessen freiberuflicher Tätigkeit sein. Das Zahnheilkundegesetz von 1952 macht dies in § 15 ganz deutlich, indem es unterstreicht, dass „den berechtigten Interessen der Zahnärzte und der zur Zahlung der Entgelte Verpflichteten Rechnung zu tragen“ ist. Außerdem greift eine Systematik wie zu Kaisers Zeiten. Das Ding wird vom Ministerium erlassen, der Bundesrat braucht es nur abzunicken. Und das tun die Länder natürlich mit Bedacht, denn niemand will ja mehr für seine Beihilfeleistungen ausgeben als nötig!

Was können wir tun? Und was haben wir bereits getan? Wir sind in diesem Spiel zwar nur Berater, keine Akteure, aber wir bringen unseren Sachverstand ein, und wo immer es geht, machen wir auf die Fehler und Gefahren aufmerksam. So hat die BZÄK vor kurzem zusammen mit den wissenschaftlichen Fachgesellschaften eine fundierte Stellungnahme an das BMG geschickt, in der die fachwissenschaftlichen Bedenken ausführlich dargestellt wurden (Details siehe Bericht in diesem Heft). Bereits weit im Vorfeld haben wir – anders als 1988, als die alte GOZ zustande kam, das Heft des Handelns selbst in die Hand genommen. Unsere Antwort auf die GOZ-Novellierung ist die Honorarordnung für Zahnärzte, kurz HOZ. Sie ist das fundierte Honorarkonzept der Zahnärzteschaft zur Neuformulierung der Gebührenordnung. Die HOZ entspricht dem aktuellen Stand einer nachhaltigen, präventiven Zahnmedizin. Sie bietet eine seriöse, betriebswirtschaftlich und arbeitswissenschaftlich abgesicherte Datenbasis für eine Neuorientierung der Gebührenordnung und bildet die Grundlage der BZÄK, an der jegliche Äußerungen des BMG gemessen werden. Die HOZ ist auf Basis der Neubeschreibung der Präventionsorientierten Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde in Zusammenarbeit von Standespolitik und Wissenschaft entstanden und schafft die Grundlage für eine qualitativ hochstehende Zahnheilkunde. Mit ihrer betriebswirtschaftlichen Bewertung genügt sie den Anforderungen des Zahnheilkundegesetzes und trägt den berechtigten Interessen von Zahnärzten und der zur Zahlung der Entgelte Verpflichteten Rechnung.

Die BZÄK-Bundesversammlung Anfang 2007 hatte mit der Verabschiedung der HOZ dem Vorstand der BZÄK das Mandat erteilt, das Werk als den objektiv ermittelten Vorschlag der Zahnärzteschaft für eine neue Gebührentaxe zu veröffentlichen und zum Inhalt der politischen Arbeit zu machen. Ausgehend von dieser Verpflichtung sind wir in die Beratungen gegangen. Die HOZ selbst haben wir in Form der neuen Publikation einem breiten Kreis aus Politik und Fachöffentlichkeit zugänglich gemacht. Über Folgerungen aus der HOZ für die zahnärztliche Praxis werden wir die Kollegenschaft zeitnah informieren.

Auf diese Weise haben wir rechtzeitig Dämme aufgebaut, damit wir nicht zum Spielball der Politik werden.

Mit freundlichen kollegialen Grüßen

Dr. Dr. Jürgen WeitkampPräsident der Bundeszahnärztekammer

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