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Schadenersatz bei Viren-Attacke

Wer Viren-Attacken auslöst, kann in der Regel seinen Haftpflichtversicherer in Anspruch nehmen. Dies berichtet der Bund der Versicherten (BdV). Über die meisten Privathaftpflichtversicherungen seien Schäden bei Dritten durch Austausch, Übermittlung und Bereitstellung elektronischer Daten versichert. Vorausgesetzt der User habe seine Daten ausreichend gesichert und geprüft. Dies sei etwa mit einem Virenscanner oder einer Firewall auf dem jüngsten Stand der Technik möglich.

Versichert seien jedoch nur Ansprüche, die in Europa und nach europäischem Recht geltend gemacht werden, betont der BdV. „Der Versicherer zahlt keinesfalls, wenn eine Hacker-Attacke oder ein Angriff Trojanischer Pferde auf den Rechner stattgefunden hat“, sagt die BdV-Vorstandsvorsitzende Lilo Blunck. jr/pm

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