Editorial

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Liebe Leserinnen und Leser,

kann vorsorgende Eigenverantwortlichkeit vor Krankheit schützen? Zu diesem Thema streiten Gesundheitsexperten und Ressortpolitiker immer wieder – in unterschiedlichen Konstellationen und Problemstellungen. Hätte der Diabeteskranke durch gesunde und maßvolle Ernährung seine Krankheit verhindern können? Ist das Lungenkarzinom des Kettenrauchers zu 100 Prozent selbst verschuldet? War die beim Sport zugezogene Rückenverletzung ein absehbares, also vermeidbares Risiko?

Systematisierbare Antworten auf die konkreten Fällen zuzuordnenden Fragen werden in der Regel nicht gefunden. In der Praxis interessieren sie auch vorrangig in den Zusammenhängen, die zur Verhaltensänderung der Patienten oder zur Heilung von Krankheiten beitragen.

Es geht in dieser Diskussion aber nicht nur um das Abwenden oder Heilen von Krankheiten. Gesundheitspolitikern geht es vor allem auch um die Vermeidung volkswirtschaftlicher Kosten. Hier beginnt in der Regel der harte Diskurs um Rollenverteilungen und Verantwortlichkeiten der Protagonisten im Gesundheitswesen.

Die Haltung des Zahn-/Arztes ist hier prinzipiell: Die Ökonomisierung des Gesundheitswesens als erste Prämisse ist schon in der Verantwortung für die Patienten der falsche Ansatz. Klar ist aber auch, dass so mancher Volksvertreter hier eine ganz andere Position vertritt.

Dem Arzt oder Zahnarzt obliegt nicht die Bereitstellung der Mittel. Er ist allerdings gut beraten, darauf hinzuweisen, dass es „für begrenzte Mittel keine unbegrenzten Leistungen“ geben kann. Und das war es dann?

Sicherlich muss Standespolitik in ihrer Auseinandersetzung mit dem Staat auch ihren Beitrag leisten, dass die Politiker die Problematik, über die sie fachfremd urteilen, zumindest erkennen und erfassen können. Zahn-/ärztliche Selbstverwaltung hat in den vergangenen Jahren immer wieder die Aufgabe wahrgenommen, zu beraten, zu warnen und fach- und sachgerechte Lösungen für anstehende Probleme anzubieten. Das sind nach gegenwärtigem Selbstverständnis zentrale Aufgaben einer Standesvertretung.

Wie weit das gehen kann, darf oder muss, ist mitunter strittig. Wichtig ist, dass daraus Schlüsse gezogen und in konkretes Handeln umgesetzt werden. Das macht zahnärztliche Selbstverwaltung aus.

Mit freundlichem Gruß

Egbert Maibach-Nagelzm-Chefredakteur

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