Der Zahnarzt im Wettbewerb

Fit für die Praxis

Die Politik hat die Mediziner in Deutschland vor den größten Strukturwandel in der Geschichte des Berufsstandes gestellt. Ohne Aussicht auf Rückkehr in die heile Praxiswelt von gestern. Wer als Zahnarzt im Wettbewerb bestehen will, muss sich daher den Realitäten stellen – und neue Wege gehen. Welche Chancen und Risiken auf den Berufsstand zukommen, analysierte Dr. Wolfgang Eßer, stellvertretender Vorsitzender der KZBV, auf dem ersten Vertragszahnärztetag der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns in München.

Wer weiß: Vielleicht führt ja doch ein Schleichweg zurück in ein Arztdasein ohne Markt, Wettbewerber und Alternativen zum Sicherstellungsauftrag? Nein, stellte Eßer unmissverständlich klar. Den Schritt zurück werde es nicht geben. Im Gegenteil: Obgleich die vertragszahnärztliche Versorgung beispielhaft funktioniere, plane die Politik den Sicherstellungsauftrag den Kassen zu übergeben und setze dadurch die Versorgungssicherheit aufs Spiel.

Soziale Kompetenz gefragt

Um auf diesem Markt zu bestehen, brauche der Zahnarzt neben seiner medizinischen Qualifikation zunehmend BWL-Kenntnisse und eine Dienstleistungsmentalität. Gefragt seien vor allem soziale Fähigkeiten, um dem mündiger werdenden Patienten in einem gemeinsamen Entscheidungsprozess für eine Therapie zu begegnen. Eßer: „Wer seine Praxis fit machen will, kommt um ein effektives Trainingsprogramm nicht herum!“ Dieses „Work-out“ erfordere Ausdauer, sprich Kontinuität, und sollte folgende Disziplinen umfassen: Praxisorganisation und Praxisführung, Betriebswirtschaft, aktives QM, Patientenführung sowie Fort- und Weiterbildung.

Weil sich naturgemäß nicht jeder Zahnarzt in dieser neuen Praxiswelt sofort zurechtfindet, komme den zahnärztlichen Organisationen die Rolle eines „change managers“ zur Bewältigung des Wandels zu. Im Unterschied zum BMG-Kurs Richtung Verstaatlichung, Vereinheitlichung und Zentralisierung steht die KZBV dabei für einen Wettbewerb um die bessere Qualität und die bessere Versorgung, betont Eßer. Konkret bedeute dies, dass man Entscheidungen von der staatlichen über die kollektivvertragliche in das direkte Zahnarzt-Patienten-Verhältnis verlagert.

Aus Sicht Eßers bedingt ein fairer Wettbewerb:

• die freie Arztwahl• den Erhalt freiberuflicher Strukturen• die Förderung der direkten Vertragsbeziehung zwischen Zahnarzt/Patient• Ausbau der Kostenerstattung• die Festzuschüsse als zukunftsweisenden Weg in der zahnmedizinischen Versorgung• den Erhalt des starken zahnärztlichen Kollektivs für die Gestaltung der Rahmenbedingungen.

Was aber kann der Einzelne der Geiz-istgeil-Mentalität der Billiganbieter in der Prothetik und den Versprechen von Zahnersatz zum Nulltarif entgegensetzen? Eßer empfiehlt, sich auf das gestiegene Preisbewusstsein der Patienten einzustellen, die Konkurrenz im Auge zu behalten und sich auf seine eigenen Qualitäten zu besinnen. Indem der Zahnarzt auf sein Können aus seiner Ausund Weiterbildung setzt und nach hoher Qualität strebt, grenze er sich von der Billigkonkurrenz ab und könne ein hochwertiges Marktsegment bedienen.

Eine erste Antwort der Zahnärzteschaft auf mehr Wettbewerb sei das Konzept befundorientierter Festzuschüsse. Diese seien ein zumindest partieller Ausstieg aus der Abwärtsspirale aus Vorschriften, Kontrollen und Strafandrohungen. Dank ihnen, so Eßer, konnten die staatlich verordneten Budgets im Bereich der Prothetik abgeschafft und die KZVen von der Mangelverwaltung befreit werden. „Zu diesem Wettbewerb bekenne ich mich ausdrücklich“, bekräftigte Eßer. „Das ist nämlich ein Wettbewerb um die beste Versorgung und die beste Qualität mit einer individuellen Bepreisung!“

Als wesentliches Kernelement gegen Gleichmacherei und Ausgrenzung könne die Zahnärzteschaft auf Basis der Festzuschüsse Leistungen jenseits der Regelversorgung anbieten und privat liquidieren. Eßer: „Eine Freiheit, von der unsere ärztlichen Kollegen nur träumen.“ Damit das Festzuschusssystem funktioniere, müssten Bema und GOZ hinsichtlich der Leistungsbeschreibung und der Bepreisung freilich unterschiedlich sein. Eßer: „Die GOZ ist für die Vertragszahnärzte nicht alles – aber ohne die GOZ ist auch für uns alles nichts!“ Die drohende Gleichschaltung von Bema und GOZ gefährde die betriebswirtschaftliche Existenz vieler Kollegen. „Es ist kein Geheimnis“, verdeutlicht Eßer, „dass der Anteil an Privatliquidationen einen bedeutenden Teil der Einnahmen der vertragszahnärztlichen Praxen ausmacht.“

Für Ulla Schmidt und die SPD sei der Einheitspreis ein weiterer Meilenstein auf dem Weg in die Einheitsversicherung. „Einem in der Wirtschaftsordnung einer sozialen Marktwirtschaft verwurzelten Menschen muss sich doch unweigerlich die Frage aufdrängen, warum gerade eine medizinische Dienstleistung in ganz Bayern, ja womöglich in ganz Deutschland, gleich vergütet werden muss, nicht aber Semmeln, Golfbälle, ein Haarschnitt oder eine Autowäsche“, erläutert der KZBV-Vize. „Gleichheit und Wettbewerb gehen nicht zusammen. Im Wettbewerb zahlt der, der mehr bekommt, auch mehr. Wettbewerb ist bunt – nicht grau!“

Was aber bedeutet Vertragswettbewerb in der GKV? Welche Risiken für die Zahnärzteschaft sind damit verbunden, dass einzelne Krankenkassen mit ausgewählten Zahnarztgruppen Verträge abschließen können – auch ohne Beteiligung der KZV? Für die Zahnärzte sei diese Entwicklung eine völlig neue Dimension des Wettbewerbs, antwortete Eßer. „Im Kollektivvertrag dreht sich unsere Konkurrenz untereinander ausschließlich um den Patienten. Künftig sollen wir untereinander auch um die Gunst der größten Kassen mit den „lukrativsten“ Sonderverträgen konkurrieren.“

Freie Arztwahl – für die Kasse

Anders als im Kollektivvertrag seien die Kassen nicht verpflichtet, jeden Zahnarzt an der „besonderen“ ambulanten Versorgung zu beteiligen. Nicht die Patienten, sondern die Kassen hätten künftig die freie Zahnarztwahl. Je größer die Kasse, desto stärker ihre Verhandlungsmacht. Um so größer das Volumen der Selektivverträge ,desto zersplitterter die Zahnärzteschaft. Und je kleiner der Anteil kollektivvertaglicher Versorgung, desto schwächer die KZVen und das Kollektiv, und umso schlechter das Honorar und die Arbeitsbedingungen. Die ersten Selektivverträge seien bereits unterzeichnet, weiß Eßer: „Eine kleine Gruppe niedersächsischer Zahnärzte hat das Entdeckungsverfahren Wettbewerb für sich gestartet und bei einer Betriebskrankenkasse unterschrieben; die KZV ist außen vor.“

Die Zahnärzteschaft habe aus Eßers Sicht nur zwei Optionen: „Entweder buhlt sie in Grüppchen um die Gunst der Kassen und unterbietet sich dabei gegenseitig in Preis und Konditionen, damit der Patientenstrom nur bloß im eigenen und nicht im Wartezimmer des Kollegen landet. Oder sie findet einen Weg, die Geschlossenheit jenseits der körperschaftlichen Pflichtgemeinschaft zu erhalten und den mächtigen Kassen auch in Zukunft als gleichstarkes Kollektiv zu begegnen.“ Dass dieser Weg kein leichter sein wird, ist für Eßer klar. „Doch für den Einzelnen gibt es im Vertragswettbewerb mit den Kassen nichts zu gewinnen.“

KZBV und KZVen seien sich einig, das Kollektivvertragssystem möglichst zu erhalten und dort, wo es erforderlich ist, modular weiterzuentwickeln. Parallel dazu müsse das Wettbewerbsfeld so besetzt werden, dass es den Krankenkassen nicht gelingt, die Zahnärzte über Selektivverträge auseinander zu dividieren. Eßer: „Es steht nicht weniger auf dem Spiel als unsere Vertragsmacht, unsere Freiberuflichkeit, unsere Therapiefreiheit, das Vertrauensverhältnis zu unseren Patienten und deren Recht auf freie Arztwahl.“

Die zahnärztlichen Interessenorganisationen werden einen konkreten Gegenentwurf vorlegen, um Ulla Schmidt & Co. an der Zieldurchfahrt zu hindern und die kollektive Macht der Zahnärzte zu erhalten, stellte Eßer klar. Dieser Entwurf ziele darauf ab, das neue Feld der Selektivverträge mit einem solidarischen Ansatz für den Berufsstand aktiv und für den Zahnarzt profitabel zu nutzen. „Auch das Know-how unserer Körperschaften werden wir nicht einfach aus der Hand geben, sondern verstärkt als moderne Serviceorganisationen auftreten und den Zahnärzten die Unterstützung anbieten, die es braucht, um wettbewerbsfähig zu werden und zu bleiben.“

Trojanisches Pferd namens Einheitskasse

Für Ulla Schmidt bedeute Wettbewerb, „wenn alles billiger wird“. Dieser „intellektuell eher schmale Ansatz“ intendiere reinen Preiswettbewerb, der nur auf die Verdrängung derer aus sei, die zu den vorgegebenen Preisen nicht mithalten können. Das gelte für Kassen genauso wie für Ärzte und Zahnärzte. „Für Ulla Schmidt jedenfalls ist der Vertragswettbewerb nur ein Trojanisches Pferd, das in seinem riesigen Bauch die Einheitsversicherung vorantragen soll.“ Die zahnmedizinische Versorgung in Deutschland nehme international einen Spitzenplatz in puncto Qualität und Versorgungssicherheit ein – bei relativ niedrigem Preisniveau. Das, so Eßer, sei die Leistung von 56 000 Vertragszahnärzten, die ihr berufliches Ethos trotz jahrelanger Kostendämpfung, Budgetierung und stetig wachsender Bürokratisierung nicht an den Nagel gehängt und in Qualität und Leistung nicht nachgelassen haben. Eßer: „Vertragszahnärztliche Versorgung ist und bleibt ein Mannschaftssport!“

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