Leitartikel

Chancen zur Gestaltung?

Sehr verehrte Frau Kollegin,sehr geehrter Herr Kollege,

der Wettbewerb im Gesundheitswesen wird größer und vielgestaltiger – schauen wir doch einmal etwas genauer hin: Neben dem traditionellen Kollektivvertragssystem entstehen ganz neue Welten mit Selektivverträgen. Die Hausärzte in Bayern und Baden-Württemberg, MEDI und die AOK machen es uns gerade vor. Ärzte fühlen sich herausgefordert, sich als Vertragspartner gegenüber den Kassen zu positionieren und Konditionen auszuhandeln. Auch korporative Einheiten, wie Kammern, KVen und KZVen, sind ganz neu in der Pflicht. Sie müssen sich aufstellen, um mit ihren Angeboten ihren Mitgliedern gegenüber den Krankenkassen im stärker werdenden Wettbewerb Konkurrenzfähigkeit zu beweisen.

Kann sich der zahnärztliche Berufsstand dem entziehen? Ganz aktuell treibt uns die geplante Öffnungsklausel beim Novellierungsprozess der GOZ um. Es gibt massive Bedenken dagegen, und es existieren viele offene Fragen. Eine ganz gravierende zum Beispiel ist, ob das Ganze überhaupt verfassungskonform ist (siehe dazu die Analyse des Gutachtens von Prof. Dr. Winfried Boecken in diesem Heft, Seite 20). Sollte die Klausel gleichwohl – in welcher grundgesetzkonformen Version auch immer – umgesetzt werden, brächte sie die Möglichkeit zu Selektivverträgen. Hier kämen ganz neue Herausforderungen auf die Zahnärzteschaft zu, die zugegebenermaßen nicht unbedingt erfreulich wären. Denn es droht die Möglichkeit, dass die Gebührenordnung als Vergütungsgrundlage ausgehöhlt wird und dass letztlich eine qualitativ hochwertige zahnärztliche Leistung dabei auf der Strecke bleiben könnte.

Doch wir dürfen den Kopf nicht in den Sand stecken, apathisch verharren oder gar nur in lautes Lamentieren verfallen. Wir müssen als Berufsstand mutig und entscheidungsfreudig bleiben. Deshalb gilt es jetzt, sich prospektiv mit neuen Modellen auseinanderzusetzen. Wir müssen den „Markt“ sehr gründlich beobachten, analysieren und sondieren. Und wir müssen uns überlegen, wie wir uns rechtzeitig positionieren, vor allem in Hinblick auf die PKV.

Unsere Handlungsmaximen sind klar. Sie fußen auf dem Prinzip der zahnärztlichen Freiberuflichkeit und zeichnen sich dadurch aus, dass hoch stehende Leistungen eines akademischen Berufsstandes in fachlicher Unabhängigkeit eigenverantwortlich erbracht werden. Die freiberuflichen Rahmenbedingungen dürfen auch durch Selektivverträge nicht tangiert werden. Ferner sollten die freie Arztwahl sowie das direkte und vertrauensvolle Arzt-Patienten- Verhältnis als Keimzelle der zahnärztlichen Vertragsbeziehung nicht durch neue Vertragsformen in Mitleidenschaft gezogen werden. Unser Primat der Kostenerstattung ist genauso aufrechtzuerhalten wie unsere Abwehr von bürokratischen Zwängen und Auflagen, Zentralisierungs- und Versozialrechtlichungstendenzen.

Jeder einzelne Kollege in seiner Praxis kann gefordert sein, sich mit der neuen Wettbewerbssituation auseinanderzusetzen. Dabei ist eindringlich davor zu warnen, des scheinbar schnellen Vorteils wegen die eigene Unabhängigkeit zu verlieren. Es mag zwar für manchen Zahnarzt zunächst attraktiv erscheinen, eigene Verträge mit den privaten Krankenversicherern abzuschließen. Letztendlich ist damit aber eine einseitige Abhängigkeit vorprogrammiert! Doch darüber müsste jeder selbst und für seine eigene Praxis entscheiden. Ob die im GOZ-Novellierungsentwurf vorgesehenen Rahmenverträge, die mit der PKV abzuschließen sind, als Sicherheitsnetz benutzt werden könnten, erscheint zweifelhaft. Zumindest sollte man darauf nicht alle Hoffnung zum Besseren bauen.

Dies alles muss zwar gar nicht eintreten, wenn nämlich keine verfassungskonformen Modelle gefunden werden. Dennoch macht es Sinn, rechtzeitig auf potenzielle Gefahren aufmerksam zu machen.

Veränderung bringt immer auch eine Chance zur Neugestaltung, bloßes Abwarten bedeutet Rückschritt. Getreu dieser Maxime werden wir als Berufsstand gemeinsam Lösungen finden müssen, um uns nicht in Partiklulärinteressen aufsplitten zu lassen und zukunftsweisende Wege finden, um unsere Rolle in diesem Prozess zu bestimmen. Wir sind also gefordert, uns darauf vorzubereiten und uns selbstgestaltend einzubringen.

Mit freundlichen kollegialen Grüßen

Dr. Dr. Jürgen WeitkampPräsident der Bundeszahnärztekammer

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