Hausarztzentrierte Versorgung

Neues Monopol(y)

Die Koalition will die Position der Hausärzte stärken und die Kassen per Gesetz verpflichten, entsprechende Verträge abzuschließen. Das einstige Verhandlungsmandat der KVen wäre damit gebrochen – zugunsten eines neuen Monopols der Hausärzteverbände.

„Mehr als 1 000 Hausärzte aus Baden-Württemberg haben sich seit Anfang Juli für die Teilnahme an der hausarztzentrierten Versorgung mit der AOK entschieden“, sagt Berthold Dietsche, Hausärzteverbandschef in Baden- Württemberg. Die AOK Baden-Württemberg hatte Mitte Mai als erste Kasse an den KVen vorbei einen Vertrag über die flächendeckende hausärztliche Versorgung verhandelt – und damit das Kollektivsystem in Frage gestellt.

Gegenfinanziert wird der Vertrag nach § 73 b, SGB V, aus der bereinigten Gesamtvergütung, also durch Abzüge aus dem Honorartopf der KVen und damit aller Hausärzte. Das erklärt die Kontroversen. Und auch die darin mitschwingende Wut und Empörung: Die einen fühlen sich als Pioniere, die anderen als Verkäufer auf der Resterampe.

Lob und Tadel

Doch welche Vor- beziehungsweise Nachteile haben Ärzte und Patienten beim AOKVertrag? Auch darüber gibt es Streit. Während Medi-Vorstand Dr. Werner Baumgärtner den Ärzten höhere Honorare, bessere Rahmenbedingungen und weniger Bürokratie verspricht, kritisiert der Hartmannbund (HB) die Abrechnung über Pauschalen. Diese würden völlig unabhängig davon gezahlt, welche Leistung der Arzt tatsächlich für den Patienten erbringt, rügt auch Baden-Württembergs KV-Chef Achim Hoffmann-Goldmyer. Ebenfalls ungünstig laut HB: die Abkopplung von der Morbiditätsentwicklung und das Bonussystem bei der Arzneimittelverordnung.

In Baden-Württemberg soll der Hausarzt seine Patienten als Lotse durch das System navigieren. Ganz anders die Situation in Bayern: Nachdem die Ärzte dort auf die Barrikaden gingen, lenkte die CSU kurz vor der Wahl ein und formulierte einen Änderungsantrag zu § 73. Setzt der sich durch, müssen alle Krankenkassen bis zum 30. Juni 2009 Verträge mit Hausarztgemeinschaften schließen. Insbesondere mit denen, die die Hälfte der an der hausärztlichen Versorgung beteiligten Allgemeinmediziner vertreten – in Bayern ist das der Hausärzteverband. Anstelle der KVen sollen jene Verbände künftig das Monopol für Honorarverhandlungen erhalten.

Trotz einer Stärkung der Hausärzte durch die Gesundheitsreform 2007 seien nicht genügend Verträge zustande gekommen, „um den Versicherten ein entsprechendes flächendeckendes Angebot zu unterbreiten“, heißt es in dem Antrag.

Insbesondere die Sozialdemokraten seien nach Angaben der „Süddeutschen Zeitung“ darüber verärgert, dass die insgesamt 217 Kassen bislang nur etwa 60 Hausärzteverträge unterschrieben haben.

Während der Hausärzteverband von einem wahren „Ansturm der Kollegen“ berichtet, mehrt sich gleichwohl auch der Unmut gegen den Vertrag und seine Konsequenzen.

„Hier wird das Monopol der Kassenärztlichen Vereinigung, die immerhin alle Arztgruppen vertritt, abgeschafft und durch das Monopol eines Vereins ersetzt, der weder die Interessen der Kinder- und Jugendärzte noch die der hausärztlichen Internisten vertritt“, rügte beispielsweise der Bundesverband Deutscher Internisten.

Die ambulante kinder- und jugendärztliche Versorgung dürfe nicht dem Machthunger von Verbandsfunktionären und Wahlkampfgeschenken an Allgemeinmediziner geopfert werden, stellte Uli Pflegler vom Berufsverband der Kinder und Jugendärzte klar. Auch von den Kassen hagelte es Kritik: „Ich halte das schon für seltsam, wenn man einen Wettbewerb staatlich verordnet“, sagte der stellvertretende Vorsitzende des neuen GKV-Spitzenverbandes, Johann-Magnus von Stackelberg. „Mit dieser Lösung erhalten die Hausärzte einen Anspruch auf einen Vertragsabschluss, der dem Wesen des Selektivvertrages widerspricht“, monierte auch VdAK-Chef Thomas Ballast. Hausarztverträge müssten dem Versicherten nutzen. Es könne nicht sein, dass die Kassen dazu gezwungen werden, Verträge abzuschließen, die vielleicht die Versorgung nicht verbessern und nur zusätzliches Geld kosten.

Erstmals sei es einem Berufsverband gelungen, seine Interessen bei der Politik vollständig durchzusetzen, obwohl er damit der Gesamtheit der Ärzte schaden werde, schrieb Bayerns KV-Chef Axel Munte an die niedergelassenen Fachärzte. Mit dem neuen § 73 werde der Ausstieg aus dem KVSystem greifbare Wirklichkeit.  ck

 

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