Koordinierungskonferenz ZFA

Transparenz für ein komplexes Feld

Einen intensiven Erfahrungsaustausch führten die Kammerreferenten für die Belange der Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZFA) auf ihrer Koordinierungskonferenz am 2. Juli in Berlin. Das Themenspektrum war breit gefächert und reichte von Prüfungsordnungen über neue Ausbildungsmodelle bis hin zur Gerostomatologie.

Die BZÄK-Koordinierungskonferenz der Referenten der Landeszahnärztekammern für die Belange der Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZFA) findet in jährlichem Turnus statt, um einen regelmäßigen Austausch zu gewährleisten und bundesweite Vorgehensweisen in aktuellen fachlichen und berufspolitischen Fragen abzustimmen. So stand auch in diesem Jahr wieder eine prall gefüllte Tagesordnung mit vielen Einzelfragen auf dem Programm.

In seiner Einführung erinnerte BZÄK-Präsident Dr. Dr. Jürgen Weitkamp an die harten berufspolitischen Kämpfe bei der Etablierung der DH in Deutschland, an die Bedeutung des Zahnheilkundegesetzes, in dem auch die ZFA ihren Platz gefunden habe, und an die Rolle der Praxismitarbeiterinnen im Rahmen der Ausübung des Zahnarztberufs in Freiberuflichkeit. Dr. Michael Sereny, Kammerpräsident Niedersachsen und im BZÄK-Vorstand verantwortlicher Referent für Belange rund um die ZFA, betonte die Notwendigkeit koordinierter Absprachen auf Bundes- und Länderebene, denn nur durch entsprechende Transparenz könne die Arbeit vor Ort optimiert werden. ZurFörderung der Zusammenarbeit mit der BZÄK war eine Vertreterin des Verbandes der medizinischen Fachberufe (VmF) geladen. Petra Müllerstedt, Referatsleiterin ZFA, nahm Bezug auf die von ihrem Verband gerade erarbeiteten Berufsordnungen für die medizinischen Fachberufe.

Die BZÄK merkte hierzu an, dass Berufsordnungen den freien Berufen vorbehalten seien und empfahl eine Abänderung der Begrifflichkeit, was vom VMF zugesagt wurde. Der VmF sprach sich für den Ausbau des Delegationsprinzips anstatt einer Substitution aus, das heißt, zahnärztliche Leistungen sollten demnach an dafür qualifizierte nicht zahnärztliche Mitarbeiterinnen auf Weisung des Zahnarztes weitergegeben werden. Ihr Hauptaugenmerk galt den Ordnungen von ZFA-Abschlussprüfungen. Hier zeige sich Koordinierungsbedarf bei der Interpretation der Prüfungsordnungen, bei der Besetzung von und der Abstimmung innerhalb der Prüfungsausschüsse, der Zulassung zur Abschlussprüfung oder der Umsetzung von Prüfzeiten.

Neues zur Ausbildung

Neuigkeiten gibt es in Sachen beruflicher Ausbildung zur ZFA. Nachdem sowohl das Bundesgesundheitsministerium als auch Arbeitnehmervertreter bisher wenig Interesse an der Umsetzung eines neuen zweijährigen Ausbildungsberufs im zahnärztlichen Assistenzbereich gezeigt hatten, wird nunim Berufsstand die Möglichkeit einer Stufenausbildung zur ZFA diskutiert. Dies vor dem Hintergrund, dass es für Zahnärzte künftig zunehmend schwieriger werden könnte, qualifiziertes Fachpersonal für die Praxis zu finden. Das bedeutet aber, dass insgesamt über eine Neuordnung der ZFAAusbildungsverordnung mit dreijähriger Ausbildungszeit nachgedacht werden müsste. Dies wurde von den Kammerexperten zum Teil kontrovers diskutiert, weil derzeit die Gefahr einer Berufsgruppenbildung bestehe. Dem BZÄK-Vorstand solle empfohlen werden, über ein Novellierungsverfahren prüfend nachzudenken.

Weiteren Klärungsbedarf gibt es beim Kenntnisnachweis im Rahmen der ZFA-Abschlussprüfung zum Röntgen- und Strahlenschutz. Die Röntgenverordnung und auch die Ausbildungsverordnung seien getrennte Rechtskreise, deshalb seien auch die Abschlussprüfung und der Kenntnisnachweis voneinander zu separieren. Empfohlen wurde ein reger Informationsaustausch und eine abgestimmte Vorgehensweise mit der Röntgenstelle der BZÄK. Ziel solle es sein, dass möglichst alle ZFA zeitgleich mit ihrem Abschlusszeugnis ihren Kenntnisnachweis erhalten.

Ein weiterer Diskussionspunkt war die Anforderung an die ZFA in Bezug auf MPG und RKI-Empfehlungen. Hier stellten die Teilnehmer fest, dass eine ZFA während ihrer Ausbildungszeit hinreichend qualifiziert wird, um die gegenwärtigen Hygienestandards in der Zahnarztpraxis zu beherrschen.

Ein zukünftig immer wichtiger werdendes Feld in der Zahnarztpraxis ist die Gerostomatologie. Deshalb hielten die Kammerexperten es für sinnvoll, gerostomatologische Inhalte in die Ausbildung der ZFA wie auch in die Aufstiegsfortbildungen zu integrieren. Dr. Dietmar Oesterreich, Vizepräsident der BZÄK, brachte es auf den Punkt: „Dieses versorgungspoltische Problem muss anerkannt werden, und wir müssen das Thema auf unsere berufspolitische Agenda setzen, um entsprechende Rahmenbedingungen zu schaffen. Nachdenken über neue Wege ist angesagt, und unsere Diskussionen sind noch nicht abgeschlossen.“

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