AOK schreibt erneut Rabattverträge aus

Experiment Nummer zwei

Die AOK hat ihre zweite Rabattrunde eingeläutet. Sie sucht erneut Generika-Hersteller als Partner, um die Arzneimittelkosten zu senken. Die Ausschreibung wird kritisch beäugt, fehlen doch rechtliche Sicherheiten.

Die AOK hat zum zweiten Mal Rabattverträge für Generika ausgeschrieben, diesmal für die Jahre 2009/2010 und europaweit. In der neuen Runde geht es um insgesamt 64 Wirkstoffe und ein Umsatzvolumen von rund 2,3 Milliarden Euro, teilte der AOK-Bundesverband mit. Deutschlands größte gesetzliche Krankenversicherungsgruppe erhofft sich bundesweit pro Jahr Einsparungen „im höheren dreistelligen Millionenbereich“, wie AOK-Verhandlungsführer Dr. Christopher Hermann berichtet.

Die Verträge der gesetzlichen Krankenkassen mit den Herstellern von Nachahmerprodukten sind umstritten: Mediziner und Patientenvertreter beklagen Compliance-Probleme, da sich mit der Firma auch Verpackung und Pillenform ändern. Apotheker kritisieren die Datenflut. Und: Die Pharmaindustrie bemängelt, die rechtlichen Rahmenbedingungen seien nicht geklärt.

Rechtliches Hickhack

Seit April vergangenen Jahres ermöglicht die Bundesregierung die Generikaverträge. Die Apotheker sind angehalten, jeweils das Rabattprodukt abzugeben – sofern der Arzt einen Ersatz des Präparats nicht ausgeschlossen hat (aut-idem). Im Juni dieses Jahres bestanden laut Pro Generika insgesamt 3 596 Abschlüsse zwischen 240 Kassen und 93 Herstellern – fast 29 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. Allein die AOK hat nach eigenen Angaben 2008/2009 mit 30 Firmen bundesweite Rabattverträge für 22 häufig verschriebene Arzneistoffe vereinbart.

Das sind lange nicht so viele, wie geplant: Die Kasse hatte einen Großteil der jetzt ausgeschriebenen Wirkstoffe bereits im vergangenen Jahr gelistet. „Rechtliches Hickhack“ verhinderte Hermann zufolge jedoch die Umsetzung; verschmähte Hersteller sahen sich benachteiligt und zogen vor Vergabekammern und Gerichte. „Diverse dieser Rechtsstreitigkeiten dauern immer noch an, ohne dass ein rechtssicherer Abschluss absehbar wäre“, sagt Hermann. Das Landessozialgericht Baden-Württemberg kippte im Frühjahr 61 Rabattverträge der Kasse. Die AOK erreichte damit ihre geplanten Sparziele nicht.

Neue Runde, neue Regeln

Ein derartiges Tauziehen mit Pharmafirmen will die Kasse jetzt verhindern: Sie teilt das Bundesgebiet in fünf Zonen, sogenannte Gebietslose. Pro Zone und Wirkstoff soll jeweils ein Unternehmen den Zuschlag erhalten. Damit wolle die AOK die Chancengleichheit zwischen Großkonzernen und Mittelständlern mit geringeren Produktionskapazitäten wahren, betont Hermann. Dies hatten Hersteller und Gerichte angemahnt. Dem Generikaverband reicht das nicht. Zwar sei die AOK-Ausschreibung insgesamt für kleinere Unternehmen gerechter als die Portfolioverträge anderer Kassen, doch Geschäftsführer Dr. Dietmar Buchberger kritisiert: „Die AOK hätte die Regionalisierung weiter vorantreiben müssen und in den Landesverbänden einzeln ausschreiben sollen.“

Zudem fordert er eine Beschränkung der Zuschläge pro Firma. Nach dem AOK-Modell könne ein Bieter theoretisch in allen fünf Gebieten den Zuschlag erhalten. „Damit würde sich die AOK sehr abhängig von einem Hersteller machen“, warnt Buchberger.

Negativ bewertete er auch, dass pro Wirkstoff nur ein einziger Hersteller unter Vertrag genommen werde. „Die Kassen hätten aus den Lieferproblemen in der Vergangenheit lernen können“, sagt der Pro-Generika-Geschäftsführer. Aus dem Grund hatte die AOK im vergangenen Jahr einzelne Rabattverträge fristlos gekündigt.

Während Buchberger das „Experiment Rabattverträge“ am liebsten ganz stoppen möchte, stehen die Verträge bei der Bundesregierung derzeit nicht zur Diskussion. Klären wolle sie jedoch die wettbewerbsrechtliche Stellung der Kassen bei Verträgen mit Leistungserbringern, sagte die Parlamentarische Staatssekretärin im BMG Marion Caspers-Merks. Ein entsprechendes Rahmenkonzept werde derzeit erarbeitet. Mittlerweile klärte der Bundesgerichtshof (BGH) auch die generellen Zuständigkeiten der Gerichte: Über Rabattverträge sollen in der Regel die Zivilinstanzen entscheiden – nicht Sozialgerichte.

Ob die neuen Verträge vor dem Richter landen, könnte sich im Herbst herausstellen. Pharmafirmen haben bis Anfang Oktober die Möglichkeit, ihre Angebote einzureichen.

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