Selbstzahlertermine für GKV-Patienten

Terminbuchungsplattformen: Bundesregierung erwägt Regulierung

ao
Politik
Bei der Reform der ambulanten Versorgung will die Bundesregierung die Regulierung von Terminvermittlungsplattformen prüfen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion hervor.

Die Grünen-Fraktion im Bundestag hatte am 17. Juli eine Kleine Anfrage (Drucksache 21/921) zum Thema „Behandlungsterminvergabe für gesetzlich Versicherte auf Selbstzahlungsbasis und Hindernisse bei der Terminvergabe auf Onlineportalen“ gestellt. Die zm berichteten bereits.

In ihrer Anfrage stellten die Mitglieder der Grünen-Bundestagsfraktion fest, dass die Onlineterminbuchung über Arztportale wie Doctolib oder jameda zunehmend an Bedeutung gewinne und in einigen Praxen bereits die einzige Möglichkeit zur Terminvereinbarung darstelle.

Laut Berichten des Verbraucherzentrale Bundesverbands würden Patientinnen und Patienten trotz entsprechender Filtereinstellungen Termine als Privatsprechstunden oder Selbstzahlerleistungen angeboten. „Dadurch besteht die Gefahr, dass gesetzlich Versicherte unbeabsichtigt kostenpflichtige Leistungen buchen und so in eine Selbstzahlerrolle gedrängt werden“, heißt es in der Anfrage.

Seit vergangenem Mittwoch liegt nun die Antwort der Bundesregierung (Drucksache 21/1124) vor. Im Hinblick auf die Terminvermittlung durch private Anbieter beobachte man die aktuellen Entwicklungen „aufmerksam und führt Gespräche mit relevanten Akteurinnen und Akteuren“, schreibt die Bundesregierung. Zuletzt sei man im Juni 2025 mit einem gemeinnützigen Bundesverband zusammengekommen.

In dem Zusammenhang sei die Bundesregierung auch darüber informiert worden, dass auf privaten Terminbuchungsplattformen gesetzlich versicherten Personen im Buchungsvorgang teilweise Termine für selbstzahlende oder für privat versicherte Personen angeboten würden, obwohl diese Option im Vorfeld mittels einer Filtermaske ausgeschlossen worden sei.

„Bei der im Koalitionsvertrag vorgesehenen Reform der ambulanten Versorgung wird die Regulierung von Terminvermittlungsplattformen angesichts der Gewährleistung einer qualifizierten und bedarfsgerechten Patientensteuerung geprüft werden“, heißt es.

Ist das ein Verstoß gegen das Berufsrecht?

Und weiter: Die bevorzugte Vergabe früherer Selbstzahlertermine an gesetzlich Versicherte könne einen Verstoß gegen § 32 MBO-Ä darstellen. Die Überwachung der Einhaltung der berufsrechtlichen und berufsethischen Pflichten von Ärztinnen und Ärzten obliege den Ländern beziehungsweise der jeweiligen Ärztekammer.

„Bei Verstößen gegen berufsrechtliche oder berufsethische Pflichten sehen die Heilberufekammergesetze der Länder in der Regel vor, dass die jeweilige Kammer ein förmliches berufsrechtliches Verfahren einleiten und den Verstoß durch Rüge oder berufsgerichtliche Maßnahme ahnden kann“, so die Bundesregierung.

Die Ärztekammern unterlägen in der Regel der Rechtsaufsicht der Länder. Patientinnen und Patienten hätten daher die Möglichkeit, sich an die jeweils zuständige Ärztekammer oder auch an die zuständige Aufsichtsbehörde zu wenden.

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