Behandlungstermine nur gegen Selbstzahlung?

Selbstzahlertermine: BMG will Vorwürfen nachgehen

ao
Politik
Die Bundesregierung will das Angebot von sogenannten Selbstzahlersprechstunden für Kassenpatienten überprüfen. Ein flächendeckendes Fehlverhalten von Vertragsärztinnen und Vertragsärzten sei jedoch nicht erkennbar. Das geht aus einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion hervor.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte sich in einer Kleinen Anfrage (21/921) nach dem Umgang der Bundesregierung mit Fällen erkundigt, in denen gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten nur gegen Selbstzahlung zeitnahe Behandlungstermine angeboten werden. Laut Fraktion legen Medienberichte nahe, dass es sich bei solchen Terminvergaben durch Vertragsärztinnen und Vertragsärzte „nicht um wenige Einzelfälle handelt“.

Die Abgeordneten verwiesen auf ein Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 26. Juni 2024 (Az. 34 O 107/22), in dem nach ihrer Darstellung vergleichbares Verhalten als Verstoß gegen die ärztliche Berufsordnung gewertet wird. Sie fragten die Bundesregierung unter anderem, wann sie erstmals Kenntnis von solchen Fällen erhalten habe, ob Maßnahmen ergriffen wurden und welche Regelungen künftig geplant seien.

BMG plant Austausch mit Ärzten und Zahnärzten

Nun liegt die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion vor. Darin heißt es, das Bundesgesundheitsministerium (BMG) habe „keine validen Erkenntnisse“ für ein „flächendeckendes Fehlverhalten“. Dennoch will sich das Ministerium mit Kassenärzten, Kassenzahnärzten und Aufsichtsbehörden über das Thema austauschen. „Auf Grundlage der Ergebnisse aus den Überprüfungen können dann erforderlichenfalls gesetzgeberische Maßnahmen eingeleitet werden“, heißt es weiter. 

„Grundsätzlich ist es Ärztinnen und Ärzten nach § 32 Absatz 1 Satz 1 (Muster-)Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte (MBO-Ä), an der sich die Ärztekammern der Länder bei der Ausgestaltung ihrer jeweiligen Berufsordnungen in der Regel orientieren, nicht gestattet, von Patientinnen und Patienten oder Anderen Vorteile für sich oder Dritte zu fordern oder sich oder Dritten versprechen zu lassen oder anzunehmen, wenn hierdurch der Eindruck erweckt wird, dass die Unabhängigkeit der ärztlichen Entscheidung beeinflusst wird“, erklärte das BMG.

Die Beeinflussung von Versicherten mit dem Ziel, diese zum Verzicht auf die ihnen zustehende Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung und zur Inanspruchnahme einer privatärztlichen Leistung zu bewegen, stelle einen Verstoß gegen die vertragsärztlichen Pflichten dar, heißt es weiter. Vor diesem Hintergrund liege auch dann eine unzulässige Beeinflussung vor, wenn die Vergabe eines zeitnahen Termins von der Inanspruchnahme einer sogenannten Wahlleistungssprechstunde, deren Kosten die Patientin oder der Patient selbst trage, abhängig gemacht werde, stellt das BMG klar.

Um die teils langen Wartezeiten auf Facharzttermine zu verkürzen, haben sich Union und SPD in ihrem Koalitionsvertrag auf die Einführung eines Primärarztsystems verständigt. Bei diesem Modell soll der Hausarzt zur ersten Anlaufstelle für Patienten werden und deren weitere Versorgung steuern. Damit sollen Doppeluntersuchungen und unnötige Arztbesuche vermieden und Patienten schneller Termine erhalten. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hatte vor Kurzem erneut klargestellt, dass es bei der Terminvergabe keinen Unterschied zwischen privat oder gesetzlich Versicherten geben dürfe. 

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