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Früherkennungsunter­suchungen für Kinder

Zahnärztliche Vorsorge wird Teil des Gelben U-Hefts

LL
Praxis
Ab dem 1. Januar 2026 werden die zahnärztlichen Früherkennungsunter­suchungen offiziell in das „Gelbe U-Heft“ aufgenommen. Damit wird die Mundgesundheit ein fester Bestandteil der allgemeinen gesundheitlichen Vorsorge für Kinder.

Ab Januar 2026 werden zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen für Kinder im „Gelben Heft“ dokumentiert – dem zentralen Vorsorgeinstrument für Kinder in Deutschland. Das hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) auf Antrag der KZBV am 15. Mai 2025 beschlossen.

Damit werden künftig – neben den ärztlichen Früherkennungsuntersuchungen (U1–U9) auch die sechs zahnärztlichen Untersuchungen, die für alle Kinder im Alter von sechs Monaten bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden, dokumentiert. Sie umfassen neben der klinischen Untersuchung unter anderem auch Beratung zur Mundhygiene, Ernährung sowie zur Anwendung von Fluoriden und leisten damit einen entscheidenden Beitrag zur Vermeidung frühkindlicher Karies, die nach wie vor zu den häufigsten chronischen Erkrankungen im Kindesalter zählt.

Um Eltern dabei bestmöglich zu unterstützen, hat die Zahnärzteschaft Baden-Württemberg ein neues, ergänzendes Informationsheft mit allen wichtigen Grundlagen zur Zahngesundheit von Anfang an entwickelt. Das handliche Heft ist hier kostenfrei über das Informationszentrum Zahn- und Mundgesundheit Baden-Württemberg (IZZ) erhältlich.

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