Elektronische Gesundheitskarte

Gebrauchsanweisung für die Praxis

Zertifizierte Terminals waren noch nicht auf dem Markt, da gingen manche Software-Hersteller schon fleißig auf Akquise; während das BMG Pläne für den Rollout aufstellt, versuchen noch einige Aktionsbündnisse die Karte zu verhindern. Wie ist das zu bewerten, was ist dran an den widersprüchlichen Meldungen zur elektronischen Gesundheitskarte? Und vor allem: Was blüht dem Zahnarzt in der Praxis? Antworten auf Fragen rund um die eGK.

„Zahnärzte fragen, Experten antworten!“ Ein Team aus Länderpressereferenten, KZVen, zm, KZBV und BZÄK hat die Fragen, die den Kollegen am meisten unter den Nägeln brennen, beantwortet und veröffentlicht. Alle FAQs stehen auf zm-online. de im Netz. Hier ein Auszug:

Wann kommt die eGK?

Die eGK wird schrittweise nach Regionen eingeführt. Begonnen wird in Nordrhein. Offizieller Starttermin ist das vierte Quartal 2008. Tatsächlich ist aber vor 2009 nicht mit der Einführung zu rechnen. Von diesem Zeitpunkt an können dann im gesamten Bundesgebiet Patienten mit einer eGK in den Praxen auftauchen.

Welche weiteren Funktionen soll die eGK zukünftig umfassen?

Als erste Erweiterungen der eGK werden voraussichtlich die Online-Überprüfung der Versichertenstammdaten und das elektronische Rezept kommen. Damit ist aber wahrscheinlich nicht vor 2010 zu rechnen. Darüber hinaus sind weitere, freiwillige Anwendungen geplant. Dazu zählen eine Arzneimitteldokumentation, ein Notfalldatensatz, eine elektronische Patientenakte, der elektronische Arztbrief, die elektronische Patientenquittung sowie ein Patientenfach.

Woran erkenne ich die eGK?

Die eGK unterscheidet sich optisch von der KVK. Rechts oben befindet sich die Aufschrift „Gesundheitskarte“. Außerdem trägt sie in der Regel ein Foto des Versicherten, sofern er über 15 Jahre alt ist.

Wann sollte die Praxis umgerüstet sein?

Im Moment gibt es noch keinen verlässlichen Zeitplan. Zunächst wird die Karte in Nordrhein eingeführt. In jeweils dreimonatigem Abstand sollen dann weitere Regionen folgen. Phase zwei umfasst Bremen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Westfalen-Lippe. Phase drei schließt Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen ein. In Phase vier werden Bayern, Berlin, Brandenburg und Sachsen ausgestattet. Näheres teilt die jeweilige KZV rechtzeitig mit.

Kann der Zahnarzt mit dem bisherigen Betriebssystem weiter arbeiten?

Theoretisch kann er alle Systeme weiter nutzen. Voraussetzung ist aber, dass der PVSHersteller das vorhandene System noch pflegt, ein Update anbietet und gleichzeitig ein passendes Kartenterminal („eHealth-BCS-Terminal“) verfügbar ist.

Wie wird die Praxisumrüstung finanziert?

Die Einführung der eGK muss von den Krankenkassen finanziert werden. Die KZV regelt die Details. Von ihr erhält die Zahnarztpraxis eine Pauschale für den Kauf des Kartenterminals und die Anpassung des PVS. Die Pauschale orientiert sich an preisgünstigen Kartenterminals, steht aber in ihrer Höhe ebenso wie andere Regelungen im Einzelnen noch nicht fest.

Braucht die Praxis einen Internet-Zugang?

Zunächst ist keine Anbindung an das Internet notwendig. Wenn die Funktionen der eGK ausgebaut werden, kann sich das ändern.

Was ist der elektronische Heilberufsausweis (HBA)?

Der HBA ist der „elektronische Zahnarztausweis“ im Scheckkartenformat. Er wird den jetzigen Zahnarztausweis in Papierform ablösen. Er enthält einen Chip mit Informationen, die den Inhaber elektronisch als Zahnarzt ausweisen und das rechtsgültige Unterschreiben, Ver- und Entschlüsseln elektronischer Dokumente ermöglichen.

Derzeit ist der HBA für den Betrieb der eGK nicht notwendig. Für zukünftige Anwendungen der Karte, wie das elektronische Rezept, ist er aber Voraussetzung.

Ist die Eingabe einer PIN notwendig?

Nein. Die Eingabe einer PIN ist im Basis-Rollout der eGK weder für den Patienten noch für den Zahnarzt nötig. Erst bei zukünftigen Anwendungen der Gesundheitskarte – wie etwa der elektronischen Patientenakte – wird die PIN-Eingabe eine Rolle spielen. 

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