Startregion Nordrhein

Rahmen für den Basisrollout

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Was man schon lange munkelt, ist nun offiziell: Nordrhein wird „Durchstichregion“ für die elektronische Gesundheitskarte (eGK). Darauf haben sich die Kosten- und Leistungsträger der Region geeinigt. Die Zusage ist aber kein Blankoscheck. Nach wie vor gilt: Die Bedingungen für den Basisrollout müssen stimmen, bevor es in Nordrhein an den Start geht.

Unzählige Male hatte Ulla Schmidt in den letzten Jahren den bundesweiten Start der eGK verkündet. Und jedes Mal platzte bekanntlich der Termin. Vermutlich war am Ende selbst das BMG die Pleiten leid. Jedenfalls beschloss das Ministerium vergangenes Jahr, vorbei an den noch laufenden Tests einfach schon mal die Karten auszugeben. Tja, in diesem Fall ist time eben nicht nur money, sondern auch eine Blamage.

Das Zwiebelschalenmodell

„Basisrollout“ – der Name ist Programm, will man doch vorerst nur die Versichertenstammdaten auslesen und sie in das Praxisverwaltungssystem (PVS) übernehmen. Weitere Funktionen werden vorerst nicht realisiert, auch nicht die Anbindung online.

„Versuchskaninchen“ ist Nordrhein. Nachdem Sachsen dankend abgesagt und dafür die KV Nordrhein im Alleingang eine Bewerbung eingereicht hatte, wurde die Region als sogenannte Durchstichregion auserkoren. Das heißt, dort will die gematik noch dieses Jahr alle nordrheinischen Arzt- und Zahnarztpraxen mit Kartenterminals – „eHealth-BCS-Terminals“ – ausstatten, die sowohl die bisherige KVK als auch die neue eGK lesen können. Die KVK bleibt nämlich bis auf Weiteres gültiger Versicherungsnachweis.

Zwiebelschalenartig sollen die übrigen Regionen folgen, ausgehend von den an Nordrhein angrenzenden KZV-Bereichen (siehe Abbildung). Sobald die ersten beiden Staffeln ausgerüstet sind, können die ersten Kassen dort nach Planung der gematik die eGK verteilen. Im Umkehrschluss bedeutet dies: Praxen, die nicht in die Bereiche der ersten beiden Staffeln fallen, können davon ausgehen, dass sie nicht vor 2009 von dem Projekt betroffen sind. Eher später als früher, denn auch hier verschiebt sich der Zeitplan stetig nach hinten. Was übrigens wieder einmal mehr zeigt: Die Panikmache der PVS-Produzenten erweist sich als völlig unbegründet.

Bevor in Nordrhein der Startschuss fällt, müssen allerdings noch einige Voraussetzungen erfüllt werden – auf Bundeswie auf Regionalebene. Noch nicht komplett beantwortet ist zum Beispiel die Frage der Finanzierung. Die Verhandlungen sind dazu noch im Gange, denn in den Details gehen die Meinungen von KZBV und Kassen noch auseinander. Und bevor dieser Punkt nicht geklärt ist, wird man mit der Ausstattung der Praxen nicht beginnen. Klar ist bislang: Um die erforderlichen Kartenterminals zu kaufen und die PVS anzupassen, soll jede Praxis vor dem Start von seiner KZV eine Pauschale erhalten, von der sie mindestens ein Gerät anschaffen kann. Wie hoch der Betrag genau ausfällt, kann man erst sagen, wenn entsprechende Geräte mit Preisen auf dem Markt sind.

Als Hilfestellung für den Zahnarzt will die gematik rechtzeitig vor dem Rollout eine Liste mit den Kartenterminals herausgeben, die für das Einlesen der eGK zugelassen sind. Aus der wählt der Zahnarzt in Absprache mit seinem PVS-Hersteller ein Gerät aus, das sich für seine Praxis eignet.

Doch aufgepasst: Noch sind keine Terminals zugelassen! Trotzdem versuchen einige Hersteller von Praxissoftware schon jetzt, dem Zahnarzt entsprechende Geräte plus Equipment anzudrehen (siehe oben). Der ist jedoch gut beraten, solange abzuwarten, bis er über seine KZV die Aufstellung der von der gematik zertifizierten Geräte bekommt. Die Anpassung der Systeme erfolge dann im Rahmen des Quartals-Updates, ein Vor-Ort-Support sei dabei voraussichtlich nicht notwendig, sagen die PVSHersteller.

In Grenzen gelöst

Was aber, wenn nach Beginn des Basisrollouts ein Patient mit eGK in die Praxis kommt, und diese hat noch kein geeignetes Kartenterminal zum Einlesen? Ungeachtet der Forderung der KZBV, die Praxen vor dem Rollout der eGK bundesweit flächendeckend auszustatten, hat die gematik darauf zwei Antworten parat: Die Versicherten sollen neben der neuen eGK auch ihre alte KVK noch ständig mit sich führen. Wenn das nicht funktioniert – und davon kann man ausgehen – tritt Plan B in Kraft: das Ersatzverfahren. 

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