Kassen und KVen sollen durch Fehlinvestitionen Millionen verloren haben
Wie NDR, WDR und die Süddeutsche Zeitung (SZ) berichteten, sollen mindestens elf Krankenkassen und sechs Kassenärztliche Vereinigungen (KVen) mindestens 170 Millionen Euro über Umwege in Immobilienfonds gesteckt haben. Diese Fonds seien später in Schieflage geraten. Der allergrößte Teil des investierten Geldes ging mutmaßlich verloren.
Den Recherchen zufolge haben die KKH (47,4 Millionen Euro), die Pronova BKK (zehn Millionen) und die BKK Gildemeister Seidensticker (7,9 Millionen), die Novitas BKK, MKK Meine Krankenkasse (je fünf Millionen) und die IKK Südwest mit zwei Millionen Euro investiert.
Ebenfalls Geld verloren haben demnach die AOK Bremen, die Bahn BKK, die BKK Pfalz, die Siemens BKK und die Viactiv Krankenkassen. Sie alle weigerten sich auf Nachfrage, eine genaue Summe zu nennen, die sie investiert oder auch verloren haben.
Bei den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) haben die KV aus Baden-Württemberg (50 Millionen), Hessen (30 Millionen) und Schleswig-Holstein (16 Millionen) Geld in die Fonds gesteckt. Ebenfalls investiert haben darüber hinaus die KV Berlin, KV Bremen und KV Westfalen-Lippe, die sich aber zur Summe nicht äußern wollten.
Strenge Regeln für Investments
Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen unterliegen strengen Regeln, wie sie das Geld der Beitragszahler investieren dürfen. Im Sozialgesetzbuch IV ist geregelt, dass die Anlage besonders risikoarm sein muss.
Fraglich sei, ob das bei diesen Investments zutreffe, führten NDR, WDR und SZ aus. Die Fonds investierten demnach über eine komplizierte Struktur in riskante Immobiliendeals, die trotz Niedrigzinsphase nach Angaben der beteiligten Finanzinstitute angeblich bis zu sieben Prozent an Rendite auszahlten.
Klagen gegen beteiligte Finanzinstitute
Die Krankenkassen und KVen verklagen die beteiligten Finanzinstitute dem Bericht zufolge auf Schadensersatz in Höhe ihrer Investitionen. Die den Medien vorliegenden Klageschriften lesen sich demnach nahezu identisch.
Der Anwalt der Kläger argumentierte darin, die Kassen und KVen seien „vorsätzlich getäuscht“ worden, indem den Betroffenen in Telefonkonferenzen immer wieder ein risikoarmes Investment versprochen worden sei. Die beteiligte Bank wies nach Angaben der Medien den Vorwurf der Täuschung zurück, will sich aber zu Einzelfällen nicht äußern.
Die KV Baden-Württemberg wies am Freitag darauf hin, dass Mittel für ärztliches Honorar oder Beitragsgelder von Krankenversicherten nicht betroffen seien. Man verfüge über zwei verschiedene Finanzkreisläufe. Aus dem einen erfolgten Honorarzahlungen an Ärzte und Psychotherapeuten.
Der andere sei der eigene Verwaltungskostenhaushalt, der im Wesentlichen aus einer Verwaltungskostenumlage bei den Ärzten und Psychotherapeuten finanziert werde. Nicht benötigte Mittel aus dem Verwaltungskostenhaushalt würden „zinsbringend in Kapitalanlagen als Rücklage“ investiert. Man unterliege dabei strengen regulatorischen Vorgaben. Die Zulässigkeit der Anlagen seien vor dem Kauf durch Memoranden zweier Prüfungsgesellschaften bestätigt worden.
KBV und GKV-Spitzenverband äußern sich nicht zum Thema
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband wollten sich auf Nachfrage der zm nicht zu dem Thema äußern. Wegen der getätigten Investitionen sei eine Sicherstellung der Versorgung sicherlich nicht in Gefahr, ließ ein KBV-Sprecher wissen.
Der GKV-Spitzenverband sei keine Aufsichtbehörde gegenüber den Krankenkassen, teilte ein Sprecher des Verbands mit. Für Sozialversicherungsträger als Sachwalter von Beitragsgeldern gelten demnach spezielle Anlagenrichtlinien, die von den Aufsichtsbehörden aufgestellt sind. Bei regionalen Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen sind das die Landesgesundheitsministerien. Der Sicherheit von Finanzanlagen diene außerdem die Verpflichtung zum Risikomanagement durch die Sozialversicherungsträger. „Insofern haben die Krankenkassen uns gegenüber keine Anzeige- oder Aufklärungspflicht“, erläuterte der Sprecher und verwies zudem auf aktuell laufende Verhandlungen.



