Leitartikel

Stell Dir vor, der Basistarif kommt – und keiner geht rein

pr

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

nicht nur im großen Rahmen der jüngsten Reform, auch in vielen Details werden die so oft bewährte BMG-Strategie und die Handschrift seiner Hausherrin deutlich: teile und herrsche! So auch beim leidigen Thema „Basistarif“. Spaltpilze säen und Zwietracht setzen. Genüsslich kann das BMG das Erblühen abwarten und die Ernte einfahren.

Zu offensichtlich ist das BMG-Vorhaben, die finanzielle Deckung der Versorgung weiter Richtung Einheitsversicherung zu drängen. Und in der Konsequenz gehört die private Kranken-Vollversicherung, wie sie heute existiert, eines Tages nicht mehr zum Programm. Daher war bis heute die Ablehnungsfront der Beteiligten fest geschlossen: Ärzte und Zahnärzte, private Krankenversicherungen und Beihilfeberechtigte sehen in dem im SGB V verankerten Basistarif einen folgenschweren Eingriff in das bisher weitgehend autarke PKV-System. Schon deshalb ist der Prüfweg nach Karlsruhe ein logischer und konsequenter Weg.

Doch – auch das wissen wir leidvoll – ein Gang vor das Verfassungsgericht ist schwer, eine erfolgreiche Beschwerde noch schwerer; am schwersten ist ein Stopp durch die Verfassungsrichter bis zum 1. Januar 2009 zu erreichen. Das Gesetz steht, der Basistarif soll ab Januar 2009 laufen! Wir Betroffenen stellen uns auf, um unter diesen Voraussetzungen das in der Sache Bestmögliche zu erreichen. So weit – so gut!

Aber es gibt Streit über den Weg dorthin. KZVen und KZBV als Verantwortliche für die Versorgung der Basistarifversicherten einzusetzen, ist der Hebel des BMG, die in ihrer Grundeinschätzung konform gehenden Heilberufler auseinanderzudividieren. Damit scheint der Schuldige also gefunden. So leicht – so schlecht! Wer hier Schusseligkeit übermüdeter Politiker vermutet, liegt falsch. Der Keim der Zwietracht wurde ganz bewusst gesät. Aber wir müssen ja nicht darauf hereinfallen, sondern nachdenken.

Und wer vorschnell damit laut wird, die KZVen wollten (mal wieder) einen unziemlichen Nutzen aus dieser Situation ziehen, denkt nicht zu Ende: Nicht die KZBV oder die KZVen haben das Gesetz abgefasst. Sie sind per Gesetz in der Pflicht. Nicht die KZVen und die KZBV haben das unattraktive Konstrukt sozialpolitischer Prägung in die PKV eingebracht. Es wurde uns von der Politik aufgedrückt! Jetzt muss es darum gehen, den Prozess nicht nur im Sinne der Zahnärzteschaft zu gestalten – auch die Abwehrfront muss weiter stehen! Wir brauchen beim Basistarif Lösungen, die dem Ziel gerecht werden, die Zweigleisigkeit der Krankenversicherung – GKV und PKV – zu retten. Für die Zahnarztpraxen, für Versicherte und ihre Krankenversicherer beginnt das fragwürdige Spiel um den Basistarif also schon Anfang kommenden Jahres. Bis dahin muss es eine Antwort geben, was potenzielle Versicherte dieses Tarifs zu erwarten haben. Ich halte es da gern mit dem stellvertreten den Bundesvorsitzenden des FVDZ: für den Kollegen Rubehn „steigt der künftige Basistarif- Patient“ aus der ersten Bundesliga ab: „Im Basistarif ist man de facto kein Privatversicherter mehr, weil dessen Leistungskatalog mit dem der gesetzlichen Krankenversicherung ‘vergleichbar’ sein muss ... (Ein) neuer Kassenpatient mit alten Nachteilen: kein Zugang zu allen Möglichkeiten moderner Medizin, Verzicht auf besonderen Service, Behandlungsverschiebungen bei fehlender Dringlichkeit et cetera“ Dieser Analyse ist nichts hinzuzufügen!

Und daher ist für mich klar: Die Zahnärzteschaft lehnt den Basistarif ab, im gemeinsamen Interesse an einer weiterhin zu sichernden privatzahnärztlichen Versorgung in den klassischen Vollversicherungstarifen der PKV. Unabhängig von der Klärung verfassungsrechtlicher Fragen hält es der gesamte Berufsstand für geboten, die vom Basistarif umfassten Leistungen nach Art, Umfang und Höhe der Vergütung als vergleichbar mit der GKV auszugestalten. Es ist klarzustellen, dass Basistarif-Versicherte keine vollversicherten Privatpatienten sind, sondern aufgrund der gesetzlichen Vorgaben die gleichen Ansprüche wie gesetzlich Krankenversicherte genießen. Nur so ist ein transparenter Wettbewerb zwischen GKV, PKVBasistarif und PKV-Vollversicherung zu gewährleisten. Und auch das gilt: Wir halten am Grundsatz der Kostenerstattung fest, um weiterhin dem Primat der direkten Arzt-Patienten- Beziehung Vorrang zu geben.

Das erfordert Absprachen, aber auch klare Positionierungen, die belegen, wie unattraktiv dieser Tarif für Versicherte, Leistungsträger, aber auch für das System selbst ist. Hier liegt unsere eigentliche, unsere gemeinsame Aufgabe. Ein attraktiver Basistarif? Wenn irgend möglich, nicht mit uns!

Mit freundlichen kollegialen Grüßen

Dr. Jürgen FedderwitzVorsitzender der KZBV

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