Gastkommentar

Krise der KVen

Der offen ausgebrochene Streit zwischen Haus- und Fachärzten sowie Kassenärztlichen Vereinigungen ist geeignet, beide zu schwächen zugunsten der Oberbehörden der Gesundheitsadministration. Überdies könnte sich die Versorgungssicherheit entstabilisieren.
Dr. Rudi Mews
Parlamentskorrespondent in Berlin

Das System der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen), vertreten durch seine Bundesvereinigung (KBV), kämpft zurzeit verzweifelt um die Erhaltung des Praxisschild-Zusatzes „Alle Kassen“ für seine Mitglieder. Seit 1933 haben die KVen quasi das Monopol bei der Sicherstellung zur Behandlung von Kassenpatienten ausgeübt. Gegründet nach einer Notverordnung des Reichskanzlers Brüning, unterschrieben vom Reichspräsidenten Hindenburg, sind die KVen immer umstritten gewesen, meist mehr innerärztlich als von außen.

Allenfalls die nachhaltige Streitkultur zwischen Haus- und Fachärzten, die freilich in noch älteren Tiefen wurzelt, darf man vielleicht als stabiler einschätzen. Diese tradierten und gewohnten Auseinandersetzungen neigen jetzt aber zu einer instabilen Eskalation, an deren Scheitelpunkt der Anfang vom Ende der KVen stehen könnte.

Die Schärfe der Kritik, die beispielsweise der Hausärzteverband in Köln übt, geht an die Substanz. Er wirft dem KBV-Vorsitzenden Dr. Andreas Köhler vor, er verstecke sich heuchelnd hinter dem Bundesgesundheitsministerium. Im Grunde aber ist es der immanente Zwang der Körperschaft öffentlichen Rechts, Gesetzesvorgaben umsetzen zu müssen und zugleich die Interessen der Kassenärzte zu vertreten.

Fachärzte im Süden, Westen und Norden protestieren seit Wochen mit Praxisschließungen, Dienst nach Vorschrift und drohen weitergehende Aktionen während des kommenden Wahlkampfs zum Bundestag an. Ausgelöst wurden die aktuellen Proteste durch eine Honorarreform, die Vergütungen für Ärzte auf eine regionale Gebührenordnung mit festen Euro-Preisen auf der Grundlage eines bundesweit vereinbarten Orientierungswertes umstellen soll. Bundesgesundheitsministerium (BMG) und Krankenkassen haben den Ärzten dafür rund drei Milliarden Euro mehr eingeräumt. Deren – zugegeben sehr knifflige – Zuordnung an Regionen und Ärztegruppen macht einigen KVen erhebliche Schwierigkeiten. Das BMG hatte aber seit Jahren gewarnt, dass es sich bei der neuen Honorarordnung nicht nur um einen Vorschlag, sondern um ein Gesetz handele.

Eine Illusion ist es deshalb zu glauben, eine Nachforderung von einer Milliarde Euro zugunsten der Ärzte, die Köhler unter Assistenz der Bundesärztekammer erhofft, könnte vom BMG und den Kassen akzeptiert werden. Im Gegenteil. Die Ministerialbürokratie kann gelassen zusehen, wie die ärztliche Selbstverwaltung sich selbst demontiert. Geradezu peinlich ist der Spott, der sich hinzugesellt. Denn wie anders kann man das Angebot von Gesundheitsministerin Ulla Schmidt verstehen, der Selbstverwaltung von Ärzten und Kassen gern bei ihren Bemühungen um eine angemessen Verteilung behilflich zu sein?

Der schwarze Peter wird dabei an Köhler hängen bleiben. Rücktrittsforderungen sind nicht nur programmiert, sondern werden offen ausgesprochen. Die Frage ist nur, ob es sich lohnt, das Kind mit dem Bade auszuschütten, bevor die Ärzte nichts Besseres in Händen haben als die bisher gängigen Kollektivverträge der KVen mit den Kassen.

Köhlers Argument, niemand vermöge besser und billiger als die KVen eine flächendeckende Versorgung zu garantieren, ist nur schwer von der Hand zu weisen. Wer sollte die Notversorgung künftig organisieren? Krankenkassen oder Kliniken?

Überdies wären die gesetzlichen Voraussetzungen dafür kompliziert und langwierig, vorsichtig geschätzt allenfalls in der übernächsten Legislaturperiode möglich. Die Erinnerung an Sokrates drängt sich auf, der den Schierlingsbecher nach Volksentscheid trank. Erst nach seinem Tod registrierten die Athener, was sie zuvor an ihm gehabt hatten. ■

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