Bundestagswahl 2009

Die Position der BZÄK und ihre Forderungen an die Politik

Der Vorstand der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) hat ein Positionspapier zur bevorstehenden Bundestagswahl 2009 verabschiedet. Die zm dokumentieren nachfolgend Beweggründe, Argumentation und Ziele der Bundeskammer und ihre Forderungen an die politischen Entscheider im Bundestag.

Vorrangiges Ziel der modernen Zahnheilkunde als integraler Bestandteil der Medizin bleibt, so die BZÄK-Positionierung, „allen sich uns anvertrauenden Menschen den langfristigen Erhalt und die Verbesserung der individuellen Mundgesundheit zu gewähren“. Die präventiven Erfolge der Zahnärzteschaft besäßen mittlerweile Vorbildcharakter für viele Bereiche der Gesundheitsversorgung. Mit Blick auf die Bedeutung der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde ist es für die BZÄK daher entscheidend, „dass jeder Bürger wohnortnah Zugang zu qualitativ hochwertiger zahnärztlicher Versorgung erhält“. Garant hierfür seien gut ausgebildete und qualifizierte Zahnärzte wie zahnärztliche Mitarbeiter in ihrer Zusammenarbeit im zahnärztlichen Praxisteam. Zur Sicherung und Weiterentwicklung der Zahnheilkunde zum Wohl der Patienten fordert die BZÄK verbesserte gesundheitspolitische und strukturelle Rahmenbedingungen.

Das Positionspapier stellt die Forderungen und Grundsätze dar, auf deren Grundlage die BZÄK die gesundheitspolitische Diskussion in Deutschland weiterführen will, „an der wir die gesundheitspolitischen Programme der Parteien messen werden“.

Die BZÄK bekräftigt, dass sie konsequent für eine freiberufliche Berufsausübung mit Niederlassungsfreiheit sowie für den Erhalt und die Stärkung der freiberuflichen Selbstverwaltung eintritt. Die Bundeskammer sieht darin eine bewährte Basis, die auch den sozialpolitischen und medizinischen Herausforderungen unserer Zeit standhält. Diese stellten sich durch zunehmende wirtschaftliche und soziale Ungleichheiten, die Effekte der Globalisierung, die Alterung der Bevölkerung sowie die Folgen der Innovation und der wissenschaftlich-technologischen Entwicklung.

„Gesundheitspolitik ist Zukunftspolitik“ heißt es in der BZÄK-Positionierung. Insofern freue sich der Vorstand der Bundeszahnärztekammer „auf fruchtbare und konstruktive Gespräche mit allen gesellschaftspolitisch Verantwortlichen“.

Zentrale Erwartungen an die Politik

Die Bundeszahnärztekammer fordert faire Rahmenbedingungen für die freiberufliche Ausübung der Zahnheilkunde, die sowohl die wirtschaftlichen als auch die fachlichethischen Notwendigkeiten des Zahnarztberufs angemessen berücksichtigen. Zur künftigen Finanzierung der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) spricht sie sich für die Befreiung von der Konjunkturabhängigkeit und für die Entkoppelung vom Faktor Arbeit sowie für die Berücksichtigung der demographischen Entwicklung aus. Im Detail fordert die BZÄK:- den Erhalt und die Stärkung der freiberuflichen Selbstverwaltung: Eintreten für die Freiberuflichkeit und damit für eine unabhängige, eigenverantwortliche und nicht gewerbliche zahnärztliche Berufsausübung als Voraussetzung für ein freiheitliches Gesundheitswesen, das den Patienten in den Mittelpunkt stellt,

- die Garantie der freien Arztwahl,

- den Erhalt einer wohnortnahen, individuellen zahnärztlichen Versorgung,

- die Abschaffung des Gesundheitsfonds mit seiner zentralistisch organisierten Steuerung des Gesundheitswesens,

- eine schrittweise Einführung der kapitalgedeckten Finanzierung einer zukünftigen Krankenversicherung, welche demographische Veränderungen, soziale Aspekte, den medizinisch-technischen Fortschritt und einen fairen Wettbewerb der Kostenträger berücksichtigt sowie das Beitragsaufkommen vom Faktor Arbeit entkoppelt,

- die Erweiterung des sozial gerechten Systems befundabhängiger Festzuschüsse,

- die Einführung der Kostenerstattung für die gesamte ambulante Zahnheilkunde anstelle des Sachleistungsprinzips,

- die Novellierung der Approbationsordnung für Zahnärzte,

- die Novellierung der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ), die den Anforderungen an eine wissenschaftlich fundierte und präventionsorientierte Zahnheilkunde gerecht wird und deren Leistungen nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen bewertet sind,

- Entbürokratisierung und mehr Transparenz im Gesundheitswesen,

- den Schutz der ärztlichen Schweigepflicht,

- sowie den Stopp der elektronischen Gesundheitskarte.

Politische Grundsätze

Die BZÄK fordert den Gesetzgeber dazu auf, bei der notwendigen Reform des Gesundheitssystems nachfolgende Grundsätze [im Wortlaut, Anm. der Red.] zu berücksichtigen:

1. Erhalt und Stärkung der zahnärztlichen Freiberuflichkeit und der freiberuflichen Selbstverwaltung

Die zahnärztliche Freiberuflichkeit, die sich auf professionelle Eigenverantwortung und Kompetenz, Therapiefreiheit in fachlichmedizinischer und ethisch-sozialer Bindung und die besondere Vertrauensbeziehung zum Patienten gründet, ist Voraussetzung für ein fortschrittliches Gesundheitswesen. Die freiberufliche Selbstverwaltung der Heilberufekammern hat sich trotz staatlicher Interventionen und Restriktionen als Garant professioneller Fachkompetenz, bedarfsgerechter und gleichmäßiger Versorgung und sozialer Verantwortung bewährt. Dies bestätigt auch das Gutachten des Sachverständigenrates zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen. Selbstverwaltung entlastet den Staat und ist Ausdruck einer subsidiär gegliederten, freiheitlichen Gesellschaft. Sie bedarf eines Gestaltungsraumes, um patienten-, problem-, und sachnah die zahnmedizinische Versorgung und sowohl die Qualität der Aus-, Fort- und Weiterbildung der Zahnärzte und zahnärztlichen Mitarbeiter als auch die der Berufsausübung zu gewährleisten und innovativ aus dem Berufsstand heraus weiterzuentwickeln.

2. Erhalt der Patientenautonomie und der freien Arztwahl

Die Freiheit der Arztwahl als elementares Recht des Patienten ist durch politisch zugelassene Einkaufsmodelle der Krankenkassen, die zur Fremdbestimmung von Ärzten und Patienten führen würden, akut gefährdet.

Die Selbstbestimmung des Patienten und die freie Arztwahl bezüglich der Leistungen, die der Patient in einem Versorgungssystem in Anspruch nehmen will, gehören zu den Grundbedingungen eines freiheitlichen Gesundheitswesens. Die freie Arztwahl ist Voraussetzung für die Vertrauensbeziehung zwischen Arzt und Patient.

Erhalt einer wohnortnahen individuellen zahnärztlichen Versorgung: Nur die Berufsausübung in freier Praxis gewährleistet eine bürgernahe zahnärztliche Versorgung. Die demographische Entwicklung mit zunehmend höherer Lebenserwartung und die zahnärztlichen Erfolge in der Prävention bedingen einen zunehmenden Betreuungsbedarf im höheren Lebensalter. Für diese Bevölkerungsgruppe ist eine wohnortnahe Versorgung in gewohnter Umgebung und bei einem vertrauten Praxisteam eminent wichtig.

3. Freiberuflicher Wettbewerb statt Einkaufsmonopole – Individuelle Patientenentscheidung statt kollektiver Bevormundung

Die Bundeszahnärztekammer bejaht den patientenorientierten, freiberuflichen Wettbewerb, in dem die Zahnärzte untereinander stehen sowie den Wettbewerb zwischen den Krankenkassen um den mündigen Patienten. Dieser muss sich frei für den ihm nach Leistung und Preis individuell geeigneten Arzt seines Vertrauens entscheiden und sich eigenverantwortlich seine Behandlung wählen können. Eine Einheitsversicherung würde diesem Bestreben zuwiderlaufen.

4. Den sogenannten „Gesundheitsfonds“ abschaffen – Pflicht zur Versicherung

Die Bundeszahnärztekammer lehnt den sogenannten „Gesundheitsfonds“ ab, denn das deutsche Gesundheitssystem ist durch den Fonds deutlich in Richtung eines zentralistischen, staatsgesteuerten Einheitskassensystems verschoben worden. Der Fonds löst weder die strukturellen noch die finanziellen Probleme der GKV. Stattdessen fordert die Bundeszahnärztekammer einen Umbau des Systems, das sich vorrangig am medizinischen Grundbedarf des Versicherten orientiert und die Eigenverantwortung des Patienten in den Vordergrund stellt.

Die Einführung kapitalgedeckter Finanzierungsstrukturen kann das Versicherungssystem perspektivisch demographiefester machen.

5. Befundorientierte Festzuschüsse und Kostenerstattung für weitere Bereiche der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde

Für weitere Gebiete der Zahnheilkunde sollte zukünftig ein befundabhängiges Festbetrags-System gelten. Den Patienten wird so der Zugang zu einer über die rein funktional notwendige zahnmedizinische Versorgung hinausgehenden, auf aktuellem wissenschaftlichen Niveau etablierten Zahnmedizin ermöglicht, ohne dass die Patienten den Anspruch auf eine Grundabsicherung verlieren. Durch Festzuschüsse als Steuerungs- instrument wird eine gerechte und sozial angemessene Verteilung der Mittel erreicht.

6. Kostenerstattung einführen – Sachleistung abschaffen

Weiterer Kernpunkt einer Reform des Gesundheitssystems muss die Umstellung des derzeit in der GKV praktizierten Sachleistungsprinzips auf ein Kostenerstattungsprinzip darstellen. Das Gesundheitssystem kann nur durch mehr Transparenz, die mit einer Umstellung auf das Kostenerstattungsprinzip einhergeht, effizienter gestaltet werden. Das Kostenerstattungsprinzip macht das deutsche Versicherungssystem europatauglich, indem es grenzüberschreitend die Leistungsnachfrage und deren Erbringung erleichtert. Die Einführung des Kostenerstattungsprinzips muss mit einer Beseitigung der Beschränkung auf die Vertragszahnärzte einhergehen. Die sogenannte Inländerdiskriminierung, die dadurch entsteht, dass GKV-Versicherte im Inland nur Vertragszahnärzte aufsuchen dürfen – bei sonst freier Arztwahl im EU-Ausland –, wird damit beseitigt. Im Rahmen der zahnmedizinischen Leistungen wäre eine Kostenerstattung in Höhe der Festzuschüsse zu gewähren.

7. Novellierung der Approbationsordnung für Zahnärzte ist überfällig

Der Wissenschaftsrat zur Weiterentwicklung der Zahnmedizin in Deutschland hat in seinem Gutachten bereits im Jahre 2005 Defizite in der zahnärztlichen Lehre und Forschung analysiert. Die Bundeszahnärztekammer fordert zur Sicherung einer qualifizierten Aus- und Weiterbildung an den Universitäten entsprechende finanzielle und strukturelle Ressourcen. Auch die von Berufsstand und Wissenschaft gemeinsam erarbeitete neue Approbationsordnung (AppO-Z) sollte zügig vom Gesetzgeber umgesetzt werden, um den Wissenschaftsstandort Deutschland auf dem Gebiet der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde nicht von internationalen Entwicklungen abzukoppeln.

8. Budgets im Gesundheitssystem abschaffen

Die Gesundheitsversorgung hat eine große wirtschaftliche Bedeutung für Arbeits- und Ausbildungsplätze sowie als Wachstumsmarkt. Finanzielle Limitierungen führen neben medizinischen Rationierungen auch zur Vernichtung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen, vor allem für Frauen. Eine Umstellung des zahnmedizinischen Versorgungssystems auf befundabhängige Festzuschüsse mit Kostenerstattung macht jedwede Budgetierungsregelungen überflüssig.

9. Leistungsgerechte Honorierung und zukunftsorientierte Leistungsbeschreibung

Die Bundeszahnärztekammer fordert eine Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ), die den Anforderungen an eine wissenschaftlich fundierte und präventionsorientierte Zahnheilkunde gerecht wird und die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen bewertet ist. Jeder Patient besitzt das Recht auf Teilhabe am medizinischen Fortschritt, den eine Gebührenordnung stimmig abbilden muss. Die novellierte GOZ muss Freiheitsgrade erhalten, wie sie auch bei anderen freien Berufen üblich und bewährt sind.

10. Abbau von überflüssiger staatlicher Kontrolle der Berufsausübung

Die Überbürokratisierung berührt alle Bereiche der zahnärztlichen Tätigkeit und behindert diese in hohem Maße. Eine Vielzahl von Dokumentationspflichten geht mit dem Rückgang reiner Behandlungszeit am Patienten einher. Deshalb fordert die Bundeszahnärztekammer, die direkte staatliche Kontrolle der zahnärztlichen Berufsausübung abzubauen beziehungsweise auf diese zu verzichten. Die freiberufliche Tätigkeit beinhaltet eine Verantwortung, die es ermöglicht, dass Vorgaben von der Selbstverwaltung und den Praxen eigenverantwortlich übernommen werden können.

Schutz der ärztlichen Schweigepflicht als das höchste Gut einer individuellen Arzt-Patientenbeziehung: Eine erfolgreiche Wiederherstellung der Gesundheit durch ärztliche und zahnärztliche Therapie basiert auf einer vertrauensvollen Kooperation von Arzt und Patient. Wenn der Patient um die Sicherheit der dem Arzt anvertrauten Gesundheitsdaten fürchten muss, besteht die Gefahr, dass er in der Anamnese krankheitsrelevante Angaben zurückhält.

Stopp der elektronischen Gesundheitskarte: Die Speicherung von sensiblen Gesundheitsdaten eröffnet Versicherungskonzernen und Arbeitgebern – von denen der Bürger abhängig ist – eine Risikoselektion. Zudem ist ein dauerhaft sicherer Datenerhalt nicht gewährleistet. BZÄK

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