Runder Tisch zur Alters- und Behindertenzahnheilkunde

Mit Sachverstand und Engagement zum Ziel

Die Erschwernisse bei der zahnmedizinischen Behandlung alter und behinderter Menschen forciert anzugehen, das hatte sich der „Runde Tisch“ in der Berliner Vertretung der KZBV vorgenommen. Bundeszahnärztekammer und KZBV haben Experten zusammengeführt und ein Forum gebildet, das mit Know-how und großem Engagement ein politisches Konzept entwickelt, um die bestehenden erheblichen Defizite in der Versorgung dieser gesellschaftlichen Gruppen zu beseitigen.

„Es geht darum, das Zeitfenster für politische Aktivitäten zugunsten dieser Patientengruppen zu nutzen“, erklärte der stellvertretende KZBV-Vorsitzende Dr. Wolfgang Eßer bei der Begrüßung der Teilnehmer aus Standespolitik und Wissenschaft zu dem ersten „Runden Tisch“ zum Thema „Alters- und Behindertenzahnheilkunde“. Bundeszahnärztekammer und KZBV hatten in die Berliner Vertretung der KZBV eingeladen, um gemeinsam mit Hochschullehrern, Vertretern der Behindertenverbände, des Bereichs Alterszahnheilkunde und der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) konkrete Schritte zur Verbesserung der Versorgungssituation dieser Patientengruppen zu entwickeln und die bestehenden Defizite zu beseitigen.

Rückenwind vonseiten der Politik war vorhanden, nachdem die Bundestagsabgeordneten Zahnarzt Dr. Rolf Koschorrek und Dr. Hans Georg Faust den bisherigen Einsatz der Zahnärzteschaft zu diesem Thema unterstützt und zu einem Parlamentarischen Abend (zm 99, Nr. 10 vom 16.05.2009) eingeladen hatten. Für die Körperschaften war die positive Resonanz auf diese gelungene Veranstaltung Anreiz genug, das Eisen weiter zu schmieden und konkrete Handlungsschritte auf den Weg zu bringen, um diese gesellschaftlichen Gruppen am zahnmedizinischen Fortschritt partizipieren zu lassen. Den Status quo umriss Dr. Eßer folgendermaßen: „Im derzeitigen System der ambulanten zahnärztlichen Versorgung werden den besonderen Belangen von alten Menschen und Menschen mit Behinderungen allenfalls durch freiwillige Leistungsangebote Rechnung getragen.“

Zuvor hatten Dr. Imke Kaschke, 2. Vorsitzende der AG Behindertenbehandlung im BDO und im Management von Healthy Athletes der Special Olympics Deutschland aktiv, und Dr. Cornelius Haffner vom Klinikum München-Harlaching über entsprechende Projekte referiert. Charakteristisch für die zahnärztliche Behandlung Behinderter seien unter anderem höherer Zeitaufwand, kleinere Behandlungsintervalle und höherer Personalaufwand. Anforderungen also, die sich im derzeitigen Leistungsangebot der GKV nicht widerspiegeln.

Teamwerk Zahnmedizin

Wie eine adäquate Versorgung alter Menschen aussehen kann, veranschaulichte Dr. Haffner eindrucksvoll in seinem Bericht über das Modellvorhaben, das vom „Teamwerk Zahnmedizin für Menschen mit Behinderungen“ initiiert wurde. Es handelt sich hierbei um ein duales Konzept aus Therapie und Prävention. Die Umsetzung erfolgt dezentral durch Patenzahnärzte. Das Projekt zeichnet sich ferner durch die interdisziplinäre Zusammenarbeit in Kompetenzzentren aus. Als Fazit beider Vorträge konnte festgestellt werden, dass die zahnärztliche Versorgung von Behinderten und alter Menschen keine identische Problemstellung aufweist, die Versorgungsstrecken aber durchaus vergleichbare Ansätze, insbesondere bei den Präventionsleistungen beinhalten.

Auf dieser Grundlage setzte die sehr engagiert und lebhaft geführte Diskussion am Runden Tisch auf. Hierbei kristallisierte sich schnell heraus, dass eine konstruktive Lösung voraussetzt, die Patientengruppen zielgerichteter zu erfassen, als dies mit dem Oberbegriff „Alters- und Behindertenzahnheilkunde“ möglich ist. Man verständigte sich daher für die weitere Diskussion darauf, die mobilen alten und behinderten Menschen, also solche, die noch in die Zahnarztpraxis kommen können, und die Gruppen, denen dies nur eingeschränkt oder überhaupt nicht möglich ist, gesondert zu betrachten. Dies erlaubt, einerseits die bestehenden Defizite bei der Versorgung zielgerichtet zu analysieren, andererseits die Versorgungsstrecke und damit auch die notwendigen gesetzgeberischen Aktivitäten exakter zu formulieren.

Als erstes Fazit konnte festgehalten werden, dass es ohne Änderungen des SGB V nicht gehen kann. Dies bezieht sich beispielsweise auf die Öffnung der bisherigen versicherungstechnischen Grenze für die Individualprophylaxe. Vorgeschlagen wurde eine Öffnung der IP-Leistungen ab 60 Jahren, gegebenenfalls verbunden mit ergänzenden Leistungsbeschreibungen im BEMA, etwa zur Versorgung von Zahnhalskavitäten. „Um hier die Wirtschaftlichkeit zu gewährleisten, ist eine Leistungserbringung außerhalb des Budgets geboten“, forderte Dr. Eßer die Politik auf, Farbe zu bekennen und für eine ausreichende wirtschaftliche Ausstattung für die dargestellten Versorgungsstrecken zu sorgen.

Auch im Bereich der haus- und institutionsgebundenen Pflege erscheint es möglich, die in den Modellprojekten nachgewiesenen Erfolge, also Rückgang der Kariesprävalenz bei pflegebedürftigen beziehungsweise nicht-mobilen Patienten, und die damit einhergehende Steigerung der Allgemeingesundheit nachhaltig auch im Praxisalltag zu etablieren. Vorschläge hierzu werden für die nächste Sitzung des Runden Tisches im Dezember von den Experten für diese Bereiche vorbereitet.

Mit der Einladung zur Fortsetzung der Diskussion verband Dr. Eßer im Namen von KZBV und Bundeszahnärztekammer das Ziel, im Dezember schon ein Konzept auf die Beine stellen zu können, das der Politik zur Vorbereitung auf die gesetzgeberischen Vorhaben der neuen Legislaturperiode rechtzeitig unterbreitet werden kann.

Eugen MannLeiter der Vertragsabteilung der KZBVUniversitätsstraße 7350931 Köln

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