Häusliches Arbeitszimmer und Steuerkarte

Freibetrag eintragen lassen

Finanzämter müssen vorerst akzeptieren, dass Kosten für das heimische Arbeitszimmer von maximal 1 250 Euro als Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen werden. Dies teilt der Berufsverband Freier Berufe (BFB) mit. Demnach verschickte das Bundesfinanzministerium eine dementsprechende Anweisung an die Vor-Ort-Finanzämter. Der BFB forderte weitere Konsequenzen. Der Erlass müsste Gesetz und die tatsächlichen Kosten auch vollumfänglich anerkannt werden.

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