KZBV-Wahlprüfsteine zur Bundestagswahl 2009

Kein Rütteln an freier Arztwahl

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Wie geht es nach der Bundestagswahl 2009 mit der Gesundheitspolitik weiter? Wie wird eine künftige Regierung die zahnmedizinische Versorgung ausrichten? Um die Zielsetzungen der Parteien für den Bereich der vertragszahnärztlichen Versorgung zu beleuchten, hat der KZBV-Vorstand an alle im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien detaillierte Fragen gestellt. Die Antworten schaffen eine erste Vorstellung davon, was – je nach Wahlergebnis – in der kommenden Legislaturperiode auf Deutschlands Zahnärzte und ihre Patienten zukommt.

Freie Arztwahl, freiberufliche Strukturen, die Abschaffung der Budgetierung, Festzuschüsse, Kostenerstattung, die Ost-West-Angleichung der Vergütung und der Erhalt kollektiver Vertragsstrukturen sowie regionaler Vertrags- und Gestaltungskompetenzen – das sind die für Deutschlands Vertragszahnärzteschaft wichtigen Bausteine des KZBV-Positionspapiers „Perspektive Mundgesundheit“ (im vollen Wortlaut als Download unter www.kzbv.de). Die Vertreterversammlung der KZBV hat das neue Grundsatzprogramm im Juni dieses Jahres einstimmig verabschiedet (siehe zm 14/2009).

Auf der Grundlage des Positionspapiers wurden die Wahlprüfsteine der KZBV ausformuliert und die Parteien befragt. Ziel des Vorstandes war es, im Vorfeld der Bundestagswahl auf Basis des eigenen Positionspapiers den politischen Handlungsbedarf in der vertragszahnärztlichen Versorgung aufzuzeigen, Reformen in diesem Versorgungsbereich einzufordern und mit der Politik die Diskussion über die Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen für die vertragszahnärztliche Versorgung fortzusetzen.

Die Antworten lassen erkennen, wie die einzelnen Parteien auf Basis ihrer Programme und den Vorstellungen ihrer Gesundheitspolitiker sich die weitere Ausgestaltung des deutschen Gesundheitswesens und insbesondere der zahnmedizinischen Versorgung vorstellen.

„C“ gegen Staatsmedizin

Die freie Arztwahl gehört für die Union „zum Kern eines freiheitlichen Gesundheitswesens“, heißt es in der gemeinsamen Antwort von CDU und CSU. Die niedergelassenen freiberuflich tätigen Ärzte und Zahnärzte seien „Garanten für eine qualitativ hochwertige, patientennahe Versorgung“. Die „besondere Aufmerksamkeit“ der Union gelte „der Sicherung einer wohnortnahen Versorgung vor allem in ländlichen Regionen“.

Ausdrücklich betont die Union, dass die Freien Berufe entscheidend zum Erfolg des deutschen Gesundheitswesens beigetragen hätten. Sie gewährleisteten eine „patientennahe, humane und fachlich hochwertige medizinische Versorgung nicht nur in Ballungszentren, sondern auch in ländlichen Regionen“.

Regionalität statt Zentralismus habe sich in der Gesundheitspolitik bewährt, heißt es in der Antwort von CDU/CSU. „Medizinische Versorgungszentren sollen nur unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden.“

Bei der Frage nach derAbschaffung der Budgetierungversichert die Union, dass sie „im konstruktiven Dialog … die erforderlichen Kurskorrekturen fest-legen“ werde. Ziel sei es, eine „leistungsgerechte, qualitätsorientierte und besonderen regionalen Rahmenbedingungen Rechnung tragende vertragsärztliche Vergütung zu gewährleisten“. Dabei lege man Wert darauf, dass sich „die Ausgabensteigerungen im Rahmen der allgemeinen Kostenentwicklung im Gesundheitswesen bewegen“.

Die CDU/CSU betont, dass sie „uneingeschränkt hinter demFestzuschusskonzept“ stehe, und hebt in ihrer Antwort die Vorteile des befundbezogenen Festzuschusskonzepts beim Zahnersatz hervor. „Einer Ausdehnung der befundorientierten Festzuschüsse auf den gesamten Bereich der Zahnheilkunde“ stehe sie „kritisch offen gegenüber“.

„Angesichts der Vielfalt der Angebote“ wollen die C-Parteien „über verlässliche Kriterien zu Leistung, Qualität und Preis zu mehr Transparenz und besserer Orientierung – sowohl bei der Inanspruchnahme von Sachleistungen als auch beiKostenerstattungstarifen– beitragen!“.

Auch unter „schwierigen wirtschaftlichen Konstellationen“ habe die Union „die Anliegen der Ärzte und Zahnärzte stets sehr ernst genommen und ihre berechtigten Interessen unterstützt“. Sie setze sich „grundsätzlich für eine gleiche ärztlicheVergütung in Ost und Westein“.

Die Union will, „dass die Beteiligten in einem selbstverwalteten Gesundheitswesen als Partner“ handeln und lehnt eine Staatsmedizin ab. Sie kündigt an, dass sie die „Voraussetzungen dafür schaffen“ werde, dass „Kassen und Leistungserbringer mehr Möglichkeiten für passgenaue und einzelvertragliche Regelungen erhalten“. Damit könne „regionalen Besonderheiten Rechnung getragen werden“. Weiter schreibt die Union: „Unabdingbar ist für uns auch künftig einekollektivvertraglicheRegelung zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung im ländlichen Raum.“

Gegen Kostenerstattung

Diefreie Arzt- und Zahnarztwahlist, so die SPDGeschäftsführung in ihrer gemeinsam mit der Bundestagsfraktion erstellten Antwort, „ein hohes und kostbares Gut“. Eine Änderung sei von der SPD nicht beabsichtigt.

In einer Gesellschaft des längeren Lebens gelte es, „die Teilhabe aller auch im Gesundheitswesen zu sichern“. Dazu gehöre eine wohnortnahe ambulante Versorgung durch niedergelassene Haus- und Fachärzte, die Sicherung der freien Arztwahl, wie auch die Stärkung der Zusammenarbeit der ambulant tätigen Haus- und Fachärzte mit Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Um eine gleichmäßige Versorgung sicherzustellen seien weitere Schritte zurFlexibilisierung des Vertragsgeschehensnotwendig.

Die SPD ist überzeugt, dass sich dieMengensteuerung über Budgetsbeziehungsweise Regelleistungsvolumina bewährt hat. Sie sei ein sinnvoller Beitrag zur Preissteuerung, damit medizinische Innovationen für alle solidarisch bereitgestellt werden können. Die Mengensteuerung habe definitiv nicht zu einer Zwei-Klassen-Medizin geführt.

Die mit dem GKV-Modernisierungsgesetz eingeführtenbefundbezogenen Festzuschüssestellten nicht auf die medizinisch notwendige Versorgung im Einzelfall, sondern auf prothetische Regelversorgungen bei bestimmten Befunden ab. Hier sieht die SPD „keinen Anlass für Änderungen“.

Kern und Motor der Gesundheitswirtschaft samt Innovationen ist für die SPD die soziale Krankenversicherung: „Wir stehen dafür, dass dies so bleibt.“

DasKostenerstattungsprinzipstehe der Solidarität im Gesundheitswesen entgegen, „da die Patienten in Vorleistung gehen müssten, was viele Patienten finanziell überfordern würde“. Eine Abkehr vom Sachleistungsprinzip lehnt die SPD grundsätzlich ab, „da somit das Kostenübernahmerisiko auf die Patienten abgewälzt und die GKV ein zentrales Element in der Mengen- und Preissteuerung verlieren würde“. Wo es heute das Kostenerstattungsprinzip gebe, seien „Tendenzen einer medizinisch fragwürdigen und zum Teil schädlichen Überversorgung festzustellen“.

Die SPD unterstützt die Bestrebungen zu einer Novellierung der Gebührenordnung für Zahnärzte. Man sei sich sicher, „dass hier ein Kompromiss zwischen den Einkommensinteressen der Zahnärzteschaft und den Interessen der Bundesregierung als Verordnungsgeber in der kommenden Legislaturperiode möglich sein wird“. Grundsätzlich stehe man in diesem Sinne auch der Angleichung der Vergütung in Ost und West offen gegenüber, wenn die Selbstverwaltung der Zahnärzte Vorschläge hierzu unterbreite.

Die Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen hätten alsKollektivvertragspartnerinsbesondere die Verantwortung, die ambulante medizinische Grundversorgung, wie die Notversorgung sicherzustellen: „Wir sehen gegenwärtig niemanden, der diese Aufgabe besser bewältigen kann,“ heißt es seitens der SPD. Zur Sicherstellung der ambulanten Versorgung werde es aber zunehmend zu einem ergänzenden Miteinander von Kollektiv- und Einzelverträgen kommen.

Liberal ohne Budgets

Die Freien Demokraten halten eine „grundlegende Umorientierung in Richtung Wahlfreiheit und Wettbewerb und Stärkung der Freiberuflichkeit“ für notwendig. Dies müsse eingebettet sein in eine „konsequente Anwendung des Wettbewerbs- und Kartellrechts“, so der Generalsekretär der FDP, Dirk Niebel in seiner Antwort.

Die freie Arztwahl sei „ein ganz wesentliches Element unseres Gesundheitswesens“. Weiter heißt es: „Selbstständigefreiberuflichtätige niedergelassene Ärzte und Zahnärzte sind seit Jahrzehnten Garanten für eine qualitativ hochwertige flächendeckende und wohnortnahe Gesundheitsversorgung.“ Deshalb will die FDP „diese Strukturen erhalten“.

„Medizinische Versorgungszentren können eine sinnvolle Ergänzung sein.“ Die FDP begrüßt es, „wenn medizinische Versorgungszentren von Ärzten selbst getragen werden“. Es müsse nach Lösungsmöglichkeiten gesucht werden, wie sich der zunehmende Kapitalbedarf der Praxen finanzieren lasse.

Die in der auslaufenden Legislaturperiode geschaffene Neuregelung der ärztlichen Vergütung sei „viel zu kompliziert und intransparent. Die Budgetierung ist nicht abgeschafft, sondern lebt lediglich in anderer Form wieder auf. Ein solches System sollte deshalb nicht auf den zahnärztlichen Bereich übertragen werden“, ist die Überzeugung der FDP. Die FDP spreche sich „schon seit Jahren für eineAbschaffung der Budgetierungaus“. Statt des heutigen Systems brauche es „eine einfache, durchschaubare und leistungsgerechte Gebührenordnung.“

Aus Sicht der FDP sei es „zu begrüßen, wenn jetzt Vorschläge vorgelegt werden, wie man das Systembefundabhängiger Festzuschüsse,das sich in den letzten Jahren bewährt hat, auch auf weitere Bereiche in der Zahnmedizin übertragen kann. Es kommt den Vorstellungen der FDP von einem Mehrkostensystem sehr entgegen.“

Die FDP spricht sich für „dieKostenerstattungauf der Basis einer leistungsgerechten Gebührenordnung aus“.

„Schnellstmöglich“ müssten „tragfähige Konzepte für eine eigenständige, leistungsgerechte Vergütung der Zahnärzte entwickelt und umgesetzt werden.“ Dazu gehören für die FDP „dieOst-West-Angleichungder Vergütung, die Abschaffung der Budgetierung“ und der Abbau „bürokratischer Anforderungen“.

Die KZVen hätten „entscheidend dazu beigetragen, eine gute und flächendeckende Gesundheitsversorgung für die Bevölkerung aufrecht zu erhalten“. Wer „die Abschaffung dieser Körperschaften fordere“, müsse die Frage beantworten, „wer die bisherigen Aufgaben übernimmt“. Nach den FDP-Vorstellungen eines neuen wettbewerblichen Systems mit einer „einfachen, leistungsgerechten und transparenten Gebührenordnung, die für jeden behandelnden Arzt die Grundlage für die Abrechnung im Rahmen der Kostenerstattung bildet“, müsse allerdings „auch die Rolle der einzelnen Institutionen neu überdacht werden“.

Ost und West angleichen

Auch die Grünen sprechen sich dafür aus, „dass die freie Arztwahl erhalten bleibt“. Aber „im Rahmen bestimmter Versorgungsmodelle“ und auf „freiwilliger Basis“ sollten Patienten „befristet auf diese Wahlmöglichkeit verzichten“ können, heißt es in den Antworten der Grünen.

Eine „Gefahr der vollständigen ‚Übernahme‘ der Versorgung durch Kapitalunternehmen“ sehen die Grünen nicht. Der ambulante Bereich werde „auch weiterhin vonfreiberuflichtätigen (Zahn-)Ärztinnen und (Zahn-)Ärzten geprägt sein“.

Zur Frage nach einerAbschaffung der Budgetierungführen die Grünen aus, dass man „in einem durch Pflichtbeiträge finanzierten System nicht vollständig auf eine Ausgabensteuerung wird verzichten können“.

BeimFestzuschusssystemfür Zahnersatz sehen die Grünen bestimmte Voraussetzungen erfüllt, die „in anderen Bereichen der Zahnheilkunde nicht immer gegeben“ seien. Die Grünen befürchten, dass „mit einem Festbetragssystem die Patientinnen und Patienten in eine Kundenrolle geraten würden. Die Zahnarztpraxis würde zu einer Stätte ständiger ‚Verkaufsverhandlungen‘ zwischen Patient und Zahnarzt. Das würde der Zahnarzt-Patienten-Beziehung nicht gut tun.“

Auch zu einer Erleichterung derKostenerstattungkönnen sich die Grünen nicht durchringen. Sie halten „die mit der heutigen Wahloption für die Kostenerstattung verbundene Beratungspflicht für die Leistungserbringer aus Gründen des Patientenschutzes für unverzichtbar“.

„Wir halten eineAngleichung der Punktwerte in Ost und Westin der nächsten Wahlperiode für zwingend“, lautet die Antwort der Grünen. Aufgrund der Konflikte, mit denen die Angleichung bei den niedergelassenen Ärzten verbunden war, „könne die Angleichung der Punktwerte nur in enger Abstimmung mit der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung erfolgen“.

Kollektivverträgehaben sich als leistungsfähig bei der Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung erwiesen“, so die Grünen. „Selektivverträge ermöglichen mehr Innovation. Wir brauchen beides, die Absicherung der Versorgung in der Fläche und neue Versorgungsmodelle. Ob eine Vertragsart in zehn bis zwanzig Jahren dominiert oder es bei einem Nebeneinander bleibt, lässt sich heute kaum vorhersagen.“ Die Grünen sind überzeugt: „Die Selbstverwaltung ist näher am Versorgungsalltag. Zudem hat sie den Vorteil, regionale Gegebenheiten und Besonderheiten eher berücksichtigen zu können.“

Vorfahrt für Kollektivverträge

Für die Linke müssen das „Wohlergehen und eine optimale Behandlung der Patienten die Leitlinie sämtlicher gesundheitspolitischer Regelungen bilden“. Dazu trage sicherlich auch bei, „dass die Patientinnen und Patienten selber bestimmen können, zu welcher Zahnärztin beziehungsweise zu welchem Zahnarzt sie gehen wollen“.

Aus Sicht der Linken „kann eine integrierte Versorgung mit möglichst vielen Fachrichtungen unter einem Dach, die sich an dem Vorbild derPoliklinikenorientiert, zukunftsweisend sein“. Eine Zukunft für die „Einzelpraxis“ wird es nach den Vorstellungen der Linken „in ländlichen Regionen“ geben.

„Medizinische Versorgungszentren (MVZ) sollten entweder von öffentlichen oder freigemeinnützigen Trägern oder als inhabergeführtes MVZ von den beschäftigten (Zahn-)Ärztinnen und (Zahn-)Ärzten als Gesellschafterin und Gesellschafter betrieben werden.“ „Mit großen Bedenken sehen die Linken allerdings das zunehmende Vordringen von Kapitalgesellschaften über Medizinische Versorgungszentren in die ambulante Versorgung“.

„Das Hauptproblem sieht die Linke nicht in denBudgetsfür die einzelnen Versorgungssegmente, sondern einerseits in der Segmentierung der Versorgung und andererseits in Verteilungsgerechtigkeiten.“

Zuzahlungen und Eigenbeteiligung lehnt die Linke ab. „Es könne nicht angehen“, heißt es in der Antwort, „dass wieder am Gebiss zu erkennen sei, wer reich ist und wer arm ist. Ein rigides System mit befundbezogenenFestzuschüssenberücksichtige den individuellen medizinischen Bedarf (beispielsweise bei Allergien) nicht“, heißt es in der Antwort der Linken.

Klar und eindeutig positioniert sich die Linke bei derKostenerstattung.Mit ihr sei eine Umstellung auf diese Systematik nicht zu machen.

Bei derOst-West-Angleichungsetzt die Linke auf eine gerechte Verteilung der zur Verfügung stehenden Finanzmittel.

Aus Sicht der Fraktion Die Linke „bieten derzeitige Modelle von Selektivverträgen keine Alternative, sondern bergen hingegen eine große Gefahr für die Sicherstellung der ärztlichen Versorgung und der Notfallbehandlung. Die Linke lehnt dies im Interesse der Patientinnen und Patienten daher entschieden ab.Kollektiven Vertragsstrukturenist sowohl für den Bereich der ärztlichen als auch der zahnärztlichen Versorgung der Vorrang einzuräumen“, heißt es weiter.

Die vollständigen Antworten der Parteien finden Sie als Download unter www.kzbv. de und www.zm-online.de .

Elfi Schmidt-GarrechtBerliner Vertretung der KZBVBehrenstraße 4210117 Berlin

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