GKV-Änderungsgesetz

Ein neuer Omnibus

Wollte die Koalition mit dem „Gesetz zur Änderung krankenversicherungsrechtlicher und anderer Vorschriften“ das Sozialgesetzbuch eigentlich nur geringfügig ändern, lässt nun schon der sperrige Name auf die Fülle der geplanten Inhalte schließen. Und richtig: Via Omnibusverfahren packt man dort all das herein, was vor der Sommerpause in Sachen Gesundheitsreform noch geregelt werden soll.

Zum Beispiel die einjährige Verlängerung der Übergangsregelung, wonach Patientendaten aus Hausarztverträgen gemäß § 73 b SGB V an privatärztliche Verrechnungsstellen weitergegeben werden dürfen. Ebenfalls in dem GKV-Änderungsgesetz verankert: das Arzneimittelspargesetz von Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler (FDP), das die Krankenkassen allein im Jahr 2011 um geschätzte 1,5 Milliarden Euro entlasten soll – und die Spielregeln bei der Preisbildung neuer Medikamente radikal verändert.

Neue Pharmapreise

Wichtigste Inhalte: das geplante Preismoratorium, das rückwirkend zum 1. August 2009 greifen soll, sowie eine Anhebung des Herstellerrabatts zugunsten der Krankenkassen von sechs auf 16 Prozent. Jener wird künftig auch für Medikamente fällig, die die Krankenhäuser bei der ambulanten Behandlung abgeben. Bereits vertraglich vereinbarte Rabatte können den erhöhten Abschlag indes mindern oder auch ablösen. Allein dadurch würden die Belastungen der Industrie auf mehr als 1,2 Milliarden Euro steigen, monierte der Verband forschender Arzneimittelhersteller (VFA) im Vorfeld. Lediglich 6,7 Milliarden Euro der GKV-Gesamtausgaben von 171 Milliarden Euro käme den Unternehmen patentgeschützter Medikamente zugute. Auch der Preisstopp wird gerügt. Er widerspreche dem „Grundsatz des Vertrauensschutzes“, beschwert sich der Verband. Drei Jahre erhöhter Abschlag – das sei zudem ein „unverhältnismäßiges Sonderopfer“. Umstritten bleibt auch, wer den Sicherstellungsauftrag für den Notdienst bei Selektivverträgen übernimmt. Das neue Gesetz sieht vor, dass der Notdienst dann auf die Kasse übergeht. Laut KBV ein „Sicherheitsrisiko für den Datenschutz“. Sie bot deshalb an, diesen Job die KVen machen zu lassen. Andernfalls müssten die Kassen die Verträge mit Privatabrechnern veröffentlichen. Ganz anders der Deutsche Hausärzteverband: KVen dürften überhaupt keine Abrechnungen außerhalb des KV- Systems durchführen.

Im Vorfeld hatte übrigens auch der Bundesrat empfohlen, den Notdienst zwingend bei den KVen zu belassen – ein Vorschlag, der von der Bundesregierung abgeschmettert wurde. Begründung: Die Selektivpartner könnten „den Notdienst entweder selbst organisieren oder gegen Aufwendungsersatz durch die KV sicherstellen lassen“. Dadurch werde der Notdienst gewährleistet, ohne dass eine zusätzliche Bereinigung stattfinden muss.

Neues zur eGK

Neuigkeiten auch bei der elektronischen Gesundheitskarte (eGK): Um ungültige, gestohlene oder verloren gegangene eGKs zu erkennen, werden die Krankenkassen verpflichtet, entsprechende Onlinedienste anzubieten. Ärzte und Zahnärzte müssen die Versichertenstammdaten auf der jeweiligen eGK dann mit den Kasseninformationen abgleichen und aktualisieren – und zwar immer dann, wenn der Patient im neuen Quartal erstmals in die Praxis kommt oder von einem anderen Arzt dorthin überwiesen wurde. Diese Prüfung wird auf der eGK gespeichert und soll Bestandteil der Abrechnung sein. Die Onlineprüfung ist aber jetzt auch ohne Anbindung an das Praxisverwaltungssystem (PVS) möglich – hier haben sich KZBV und BZÄK mit ihrer Forderung nach größtmöglichem Datenschutz durchgesetzt. Ärzte, die ihr PVS vom Telematiknetz getrennt halten wollen, müssen nur die Mehrkosten bezahlen – zum Beispiel für ein zweites Lesegerät.

Das GKV-Änderungsgesetz tritt zum 1. August in Kraft. Die Onlineprüfung wird aber erst dann umgesetzt , wenn die Verhandlungen erfolgreich abgeschlossen und die Voraussetzungen gegeben, also die Praxen mit entsprechenden Geräten ausgestattet sind. Das ist aller Voraussicht nach erst Mitte kommenden Jahres der Fall.

Melden Sie sich hier zum zm-Newsletter des Magazins an

Die aktuellen Nachrichten direkt in Ihren Posteingang

zm Heft-Newsletter


Sie interessieren sich für einen unserer anderen Newsletter?
Hier geht zu den Anmeldungen zm Online-Newsletter und zm starter-Newsletter.