Merkblatt vom NAV

Kinderbetreuungskosten und Steuer

Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist für Ärztinnen und Ärzte oft ein Spagat, nicht nur organisatorisch, auch finanziell. Denn gute Kinderbetreuung kann richtig teuer sein. Welche Regelungen der Gesetzgeber geschaffen hat, um Familien finanziell zu entlasten, hat der NAV-Virchow-Bund in seinem neuen Merkblatt „Kinderbetreuungskosten steuerlich absetzen“ zusammengestellt. Darin wird aufgeschlüsselt, welche Voraussetzungen Doppelverdiener, Alleinverdiener-Paare und Alleinerziehende erfüllen müssen, um Betreuungskosten steuerlich geltend machen zu können. Überdies wird erläutert, welche Arten der Kinderbetreuung das Steuerrecht anerkennt und wie die Kosten in der Steuererklärung nachgewiesen werden müssen. Auch die Möglichkeit eines Arbeitgeberzuschusses zur Betreuung von Kindern wird erörtert. sg/pm

Verbandsmitglieder können das Merkblatt kostenlos als Datei oder für 1 Euro in Papierform unter folgender Adresse bestellen:

NAV-Virchow-BundAbteilung ServicePostfach 10 26 6150466 KölnFon: (0221) 973005–0Fax: (0221) 7391239Mail:info@nav-virchowbund.de

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