Gastkommentar

Das Mandat des Himmels

Bei der Anhörung zum Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz ist möglicherweise ein Stein ins Rollen gekommen, der die außerparlamentarischen normsetzenden Befugnisse des G-BA schon bald beenden könnte, meint Thomas Grünert, Chefredakteur des Vincentz Network, Berlin

China wurde einst von einem Mann regiert, der – so wird glaubhaft versichert – zum Zeitpunkt seiner größten Machtentfaltung offiziell kein höheres Amt innehatte, als das des Präsidenten des chinesischen Bridge-Clubs. Dennoch regierte Deng Xiaoping problemlos mit einem „Mandat des Himmels“ wenn auch ohne demokratische Legitimation.

Ganz anders ist das im deutschen Gesundheitswesen auch nicht. Aus zweifelsohne guten Gründen wurde das Prinzip der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen etabliert. Jahrzehntelang lief alles perfekt. In Zeiten voller Kassen verwaltete man sich gut zu Nutz‘ und Fromm‘ aller Akteure. Doch dann musste man die Ausgaben begrenzen – die Geburtsstunde des Gemeinsamen Bundesausschusses schlug. Alle waren zunächst zufrieden. Auch ohne parlamentarische Legitimation regelte der G-BA, was die solidarische gesetzliche Krankenversicherung zu erstatten hatte und was nicht. Dem G-BA wuchs – bleiben wir einmal im chinesischen Sprachbild – so etwas zu wie ein „Mandat des Himmels“.

Ein „Mandat des Himmels“, das wissen wir aus dem alten China, war allerdings immer endlich. Das Gremium ist jetzt unverkennbar politisch unter Beschuss geraten. Den ersten Stein warf in der öffentlichen Anhörung zum Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) der gesundheitspolitische Sprecher der CDU, Jens Spahn. In nahezu inquisatorischer Weise befragte der junge Abgeordnete den Vorsitzenden, Dr. Rainer Hess, nach Arbeit und Leistungsfähigkeit des G-BA. Weniger die Fragen als die Art des Umgangs mit dem G-BA-Vorsitzenden, der unbestritten als eine der kompetentesten und engagiertesten Persönlichkeiten des Gesundheitswesens gilt, sorgte für die Überraschung. Der formelle Anlass ist nur der Beginn eines neuen Denkens in Sachen Selbstverwaltung. Die Regierungskoalition hatte einen Änderungsantrag vorgelegt, nach dem die im AMNOG vorgesehene Kosten-Nutzen-Analyse von Arzneimitteln zwar weiterhin vom G-BA vorgenommen wird, die politisch zu regelnde Verfahrensweise aber künftig durch das Gesundheitsministerium festgelegt werden soll. Das bedeutet im Prinzip nichts anderes, als dem G-BA künftig die bislang geduldete Kompetenz zu entziehen, quasi Jurisdiktion und Legislative im scheinbar allmächtigen obersten Gremium der Selbstverwaltung zu vereinen.

Spahns Vorstoß passt zwar zum Temperament des CDU-Youngsters, kommt aber sicherlich nicht unreflektiert aus der verbalen Pistole geschossen. Vor dem Hintergrund eines völlig neuen Konzepts des künftigen Zusammenwirkens von GKV und PKV, einer mehr am Wettbewerb orientierten Struktur des Gesundheitswesens und der Notwendigkeit, dem Bürger größere Entscheidungsspielräume einzuräumen, passt aus politischer Sicht die Institution G-BA in ihrer jetzigen Ausprägung kaum noch ins Bild.

Aber auch innerhalb der Selbstverwaltung ist die Institution G-BA keineswegs eine „heilige Kuh“. Letztendlich ist es wohl nur dem Respekt vor der Integrität und dem Bemühen des unabhängigen Vorsitzenden Dr. Hess zu verdanken, dass das Mandat des G-BA bisher die großen Interessenskollisionen zwischen Ärzten, Kassen und Kliniken überstanden hat. Die Konstellationen, in denen sich die Akteure des Gesundheitswesens unter neuen politischen Rahmenbedingungen gegenüber stehen, lassen keineswegs auf harmonischere Zeiten hoffen. Die Zeiten einer stimmrechtslosen Patientenbank im G-BA nähern sich dem Ende. Ob freilich vermeintliche Verbraucherschützer, die finanziell an ministeriell-politischem Wohlwollen hängen oder Patientenberater, die aus Mitteln von Kassen und politisch orientierten Sozialverbänden gespeist werden, die unabhängigen Stimmen für die Patienten sein können, bleibt vorab zu klären. Auch hier gilt es, das „Mandat des Himmels“ neu zu verteilen.

Gastkommentare entsprechen nicht immer der Ansicht der Herausgeber.

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