Parlamentarischer Abend für Alters- und Behindertenzahnheilkunde

Einsatz für ein besseres Versorgungskonzept

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Rund 120 Teilnehmer diskutierten auf einem Parlamentarischen Abend am 26. Oktober im Berliner Humboldt-Carré das von der Zahnärzteschaft erarbeitete Konzept „Mundgesund trotz Handicap und hohem Alter“ (AuB-Konzept, siehe auch zm-Titelgeschichte 12/2010). Und man war sich einig: Der in der GKV-Versorgung übliche Ansatz, jeder Erwachsene könne seine Mundhygiene selbstverantwortlich durchführen und eine Zahnarztpraxis aufsuchen, berücksichtigt nicht die Lage von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen. Tenor des Abends: Die Lage muss durch gesetzliche Maßnahmen verbessert werden.

Eingeladen hatten die Bundestagsabgeordneten Ulrike Flach (FDP) und Dr. Rolf Koschorrek (CDU). Gekommen waren Vertreter aus Bundestag, Patientenverbänden, Ministerien, Krankenkassen und Zahnärzteschaft, darunter auch BZÄK-Präsident Dr. Peter Engel und der KZBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Jürgen Fedderwitz. Das Ziel des gemeinsam mit der Zahnärzteschaft intensiv vorbereiteten und durch eine Reihe von politischen Gesprächen eingestimmten Abends, den Informations- und Meinungsaustausch zum Konzept der Zahnärzte voranzutreiben und Aktivitäten im politischen Bereich anzustoßen, wurde durch einhellige Argumentationen gestützt.

Klar definierte Ansprüche

Koschorrek, der schon den „ersten Aufschlag“ zu diesem politischen Projekt vor gut eineinhalb Jahren in Berlin mitgetragen hatte, versprach weiteren Einsatz, um in Richtung Entscheidungsebene „mehr Druck aufzubauen“. Grundlage für den fachlichen Austausch war ein Impulsreferat der am – von BZÄK und KZBV koordinierten – AuBKonzept beteiligten Zahnärztinnen Prof. Dr. Ina Nitschke (Deutsche Gesellschaft für Alterszahnmedizin, DGAZ) und Dr. Imke Kaschke (Arbeitsgemeinschaft für zahnärztliche Behindertenbehandlung im Berufsverband Deutscher Oralchirurgen, BDO). Die Patientengruppen, um die es den zahnärztlichen Machern des Konzeptes geht, nämlich ein nicht unerheblicher Teil Betroffener aus der Gruppe der rund 2,25 Millionen Pflegebedürftigen und der 7,1 Millionen amtlich anerkannten schwerbehinderten Menschen, bedürfen spezifischer zahnärztlicher Betreuung. Gerade ein „Handicap“ bedeute oft auch schlechtere Mundgesundheit.

Das Manko: Der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen sei gerade auf diese Gruppen nicht abgestimmt. Hier seien differenzierte Maßgaben, die das zahnärztliche Konzept berücksichtigt, anzusetzen. Die Forderung der beiden Zahnärztinnen: „Der Gesetzgeber muss den Versorungsanspruch für diese Zielgruppe im SGB V verankern. Das erfordert eine klar definierte Berechtigung und einen wissenschaftlich fundierten Leistungskatalog für die in diesem Bereich mit deutlich höherem Aufwand erfolgende Prävention und Therapie.

Handlungsbedarf bestätigt

Die erforderlichen gesetzlichen Rahmenbedingungen zu schaffen, sei insbesondere auch deshalb von hoher Bedeutung, weil gerade im Alter Krankheiten wie Diabetes mellitus, Herz- und Kreislauferkrankungen, Schlaganfall, Demenz oder Morbus Alzheimer, aber auch Mundschleimhauterkrankungen sowie Tumore im Kopf- und Halsbereich vermehrt auftreten und angesichts der systemischen Zusammenhänge zwischen Mund- und allgemeiner Gesundheit besonderer Aufmerksamkeit bedürfen.

Auf der Ebene des Sachverständigenrates zur Begutachtung der Entwickung im Gesundheitswesen habe man das, so Prof. Nitschke, bereits erkannt und das Thema der zahnmedizinischen Unterversorgung der Pflegebedürftigen in das Gutachten von 2009 erstmals aufgenommen.

Deutschlands Zahnärzteschaft habe für die mit belastbaren Zahlen belegte Situation aus schlechter Zahn- und Mundgesundheit dieser Patienten, einer weitgehend leider nur beschwerdeorientierten Versorgung im Bereich der Pflege und aufwändiger Behandlungssituation nach fachlicher Analyse Lösungsansätze entwickelt, die es erlauben, Menschen mit Behinderungen und Pflegebedürftige nach Anspruchsberechtigung und klar strukturiertem Leistungsspektrum eine adäquate Behandlung zu ermöglichen.

Maßnahmen muss man gesetzlich verankern

Daraus resultiert ein jetzt umzusetzendes Projekt, das die Anspruchsberechtigung nach einem wissenschaftlich fundierten Leistungskatalog für Prävention und Therapie im Verbund mit einem Ausgleich des Mehraufwandes für die zahnnmedizinische Behandlung dieser Patientengruppen festschreibt. Dieses Projekt gelte es, so die Darstellung der beiden Referentinnen, in einen Gesetzesvorschlag zur Änderung des Paragrafen 22 a des SGB V münden zu lassen. Eine klare Aufforderung an die politischen Entscheider.

KZBV-Vorstandsmitglied Dr. Wolfgang Eßer stützte diesen Aufruf an den Gesetzgeber, endlich zu handeln. Denn die gesamte Systematik, zum Beispiel die Befassung des gemeinsamen Bundesausschusses mit der Thematik, brauche den konkreten gesetzlichen Auftrag, um sich mit den vor einem halben Jahr veröffentlichten zahnärztlichen Vorschlägen befassen zu können. Ein Ansinnen der Zahnärzte an den Gesetzgeber, das den durch die Diskussion führenden CDUParlamentarier Koschorrek zu dem Fazit veranlasste, der politische Handlungsbedarf für eine bessere zahnmedizinische Betreuung von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen sei „einhellig anerkannt“. Die zm werden berichten.

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