Nichtraucherschutz

Halbherzig umgesetzt

Heftarchiv Gesellschaft
Der diesjährige Welt-Nichtrauchertag am 31. Mai stand unter dem Motto „Flickenteppich Deutschland – Was läuft schief beim Nichtraucherschutz?“ Zu diesem Anlass lud das Aktionsbündnis Nichtrauchen Pressevertreter und legte klare Fakten auf den Tisch. Diese zeigten, dass die bereits 2003 von Deutschland unterzeichnete internationale Tabak-Rahmenkonvention der Weltgesundheitsorganisation nachweislich nicht umgesetzt wurde.

Nach wie vor ist Tabakkonsum in Deutschland das größte vermeidbare Gesundheitsrisiko. Nahezu ein Drittel (30,1 Prozent) aller Erwachsenen raucht, das entspricht 24 Millionen Menschen, und Zigarettenrauchen führt hierzulande zu mehr Todesfällen als Unfälle, AIDS und andere Erkrankungen zusammen, führte Dr. Uwe Prümel-Philippsen, Geschäftsführer der Bundesvereinigung Prävention und Gesundheitsförderung und Koordinator des Aktionsbündnisses, aus. Etwa 110 000 Todesfälle sind jährlich aufgrund von Tabakkonsum zu beklagen. Und allein 3 300 Menschen versterben an den Folgen des Passivrauchens – eine Zahl, die unbedingt vermieden werden könnte, so Dr. Eva M. Kalbheim von der Deutschen Krebshilfe. Für sie verdeutlichen diese Zahlen die Notwendigkeit eines wirksamen Nichtraucherschutzgesetzes: „Aber das Problem ist, dass es in Deutschland 16 unterschiedliche Regelungen gibt. Wir fordern ein bundeseinheitliches Nichtraucherschutzgesetz.“ Denn besonders gefährdet sind Personen, die in Gaststätten arbeiten und sich gegen das Passivrauchen nicht wehren können, wie Pizzabäcker, Bedienungen, Bedienstete am Zapftresen sowie auch Musiker zum Beispiel in den nur in Nordrhein-Westfalen genehmigten Raucherclubs. Um deren Interessen zu unterstützen, startete das Aktionsbündnis Nichtrauchen zusammen mit dem Deutschen Krebsforschungszentrum (DKFZ) eine umfangreiche Begehung von rund 3 000 Gaststätten und Restaurants im gesamten Bundesgebiet und untersuchte hierbei das Rauchreglement. Unter die Lupe genommen wurden ausgewiesene rauchfreie Gaststätten, Lokale mit einem speziellen separaten Raucherraum und solche, in denen das Rauchen generell erlaubt ist, wie Raucherclubs.

Einheitlichkeit gefordert

Das Ergebnis war niederschmetternd: Denn die Uneinheitlichkeit der Ergebnisse spiegelte die Divergenzen in der Gesetzgebung der einzelnen Länder. So wurde in den sogenannten Vorbildstaaten Saarland und Bayern das generelle Rauchverbot zu nahezu 100 Prozent eingehalten. Wohingegen zum Beispiel in Düsseldorf die Nikotinrestriktion mit nur knapp 60 Prozent umgesetzt ist. Aus diesem Grund forderte Prümel-Philippsen: „Die unterschiedlichen gesetzlichen Regelungen in den Bundesländern mit ihren zahlreichen Ausnahmeregelungen sind unhaltbar. Wir fordern klare, umfassende und bundeseinheitliche Verhältnisse!“ Mit dieser Meinung steht er nicht alleine da. Eine aktuell durchgeführte Umfrage (siehe Grafik) zeigte auch, dass sich über 76 Prozent der Bevölkerung für nikotinfreie Gaststätten aussprechen. Selbst 50 Prozent aller befragten Raucher stimmten einer solchen Reglementierung zu, so Dr. Martina Pötschke-Langer, Wissenschaftlerin am Deutschen Krebsforschungszentrum in Heidelberg. Demnach hat sich das Bewusstsein in der Bevölkerung schon zum Positiven geändert, jedoch sei noch viel Schützenhilfe bezüglich der Gesetzeslage für weitere Prävention nötig. Noch eine gute Nachricht: Das Rauchverhalten bei Jugendlichen hat sich „dramatisch“, wie es Kalbheim formulierte, um 15 Prozent reduziert.

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