Ausbildungsplatz

Kopftuch ist kein Ablehnungsgrund

Ein Berliner Zahnarzt wurde jetzt zu einer Entschädigungszahlung von 1 500 Euro verurteilt, weil er einer jungen Frau den Ausbildungsplatz verweigert hatte, die aus religiösen Gründen ein Kopftuch tragen wollte.

Wie die „Süddeutsche Zeitung“ berichtet, fällte das Berliner Landesarbeitsgericht dieses Urteil, weil es einen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sah. Nach Angaben des Gerichtssprechers hatte die junge Frau den Zahnarzt verklagt, nachdem er sie aufgrund der Tatsache abgelehnt hatte, dass sie ihr Kopftuch während der Arbeit nicht ablegen wollte. Und das, obwohl sie bestens für den Ausbildungsplatz zur Zahnarzthelferin qualifiziert gewesen sei, heißt es. „Der Zahnarzt hat das Recht verletzt, weil er der Klägerin die Stelle verweigert hat, allein weil sie ihr Kopftuch nicht ablegen wollte.“

Die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Christine Lüders, sprach von einem Urteil „mit Signalwirkung“. Es stelle klar, dass Frauen wegen ihrer religiösen Überzeugung nicht beim Zugang zu Beschäftigung diskriminiert werden dürften, sagte sie. mg

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