KZBV-Klausur zum VStG erbringt Spenden für Hilfsorganisationen

Strategie-Wettstreit mit Spenden-Mehrwert

Das Hilfswerk Deutscher Zahnärzte, Ärzte helfen Ärzten und Mercy Ships Deutschland: Diese drei Organisationen erhalten Spendengelder, deren Vergabe die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung auf einer Klausurtagung zur Reform des vertragszahnärztlichen Vergütungssystems durch das Versorgungsstrukturgesetz (VStG) unter KZV-Vertretern ausgelobt hatte.

Es war sicherlich ambitioniert, strategisch Notwendiges mit gutem Zweck zu verbinden. Die KZBV hatte auf einer Klausurtagung zur Vorbereitung auf die anstehenden Verhandlungen zu den Vergütungsreformen im März die Vergabe einer Spendensumme von insgesamt 5 000 Euro für karitative Zwecke ausgelobt. Inzwischen wurden die Spenden den – von den Tagungsteilnehmern ausgesuchten – Organisationen übergeben. Baden-Württembergs KZV-Vorsitzende Dr. Ute Maier und Oliver Woitke, Vorstandsmitglied der KZV Bremens, standen bei der Übergabe zusammen mit dem für den Vertragsbereich zuständigen KZBV-Vorstand Dr. Wolfgang Eßer als Repräsentanten symbolisch für alle Teilnehmer, die sich auf der KZBV-Klausurtagung einen strategischen „Wettstreit“ zwecks Vorbereitung auf die Verhandlungen mit den Gesetzlichen Krankenkassen geliefert hatten.

Die Übergabe der Schecks erfolgte im Juni:Im Rahmen der KZBV-Vertreterversammlung am 21. Juni in Dresden erhielt Mercy-Ships-Deutschland, vertreten durch den Geschäftsführer Udo Kronester, von Oliver Woitke und Dr. Wolfgang Eßer einen Scheck im Wert von 1 500 Euro (siehe Foto u.l.). Ein weiterer ebenfalls in Dresden von Dr. Ute Maier und Dr. Eßer symbolisch auf den Weg gebrachter Scheck im Wert von 2 000 Euro wurde auf der außerordentlichen Bundesversammlung der BZÄK am 30. Juni in Berlin von BZÄK-Präsident Dr. Peter Engel in seiner Funktion als Vorstandsmitglied der Organisation Ärzte helfen Ärzten (Foto o. r.) entgegengenommen. Dort erhielt auch die Stiftung Hilfswerk Deutscher Zahnärzte, vertreten durch ihren Vorsteher Dr. Klaus Winter (Foto o. l.), den dritten Scheck in Höhe von weiteren 1 500 Euro.

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