Steuern

Ehrlich währt am längsten

Oft sind es persönliche Gründe. Oder eine zunehmende Verunsicherung durch die Euro-Krise, die Anleger dazu verleiten, ihr Geld im Ausland anzulegen und dort gleichzeitig Steuern zu sparen. Das ist teuer und wenig ertragreich. Und der deutsche Fiskus verschärft die Fahndung stetig. Entspannter spart, wer sauber bleibt und legal Abgaben vermeidet.

Der Handel mit Informationen zu Schwarzgeld ist ein äußerst einträgliches Geschäft. 104 Millionen Dollar zahlte die amerikanische Steuerbehörde IRS an den ehemaligen Banker der schweizerischen UBS, Bradley Birkenfeld. Er gab die entscheidenden Hinweise über die Steuerpraktiken, mit denen die Großbank amerikanischen Staatsbürgern half, ihr Vermögen vor dem Fiskus zu ver-bergen. Versehen mit den Informationen, übten die Amerikaner Druck auf die Bank und die Berner Regierung aus. Der Erfolg: In 2009 überwies die UBS 780 Millionen Dollar an die USA. Die Schweizer Regierung erlaubte der UBS die Herausgabe von 4 000 Namen amerikanischer Kontoinhaber. Nun hat Informant Birkenfeld seinen Anteil am Deal bekommen. Dafür hat er 40 Monate Gefängnis in Kauf genommen, für ihn ein annehmbares Honorar. Anfang des Jahres gab Konrad Hummler, Inhaber des Bankhauses Wegelin, älteste Privatbank der Schweiz, bekannt, dass er sein Institut quasi auflösen würde. Amerikanische Staatsanwälte hatten drei seiner Berater Beihilfe zur Steuerhinterziehung vorgeworfen.

Nicht nur die Amerikaner üben massiven Druck auf die Schweiz und andere Steueroasen aus. Auch die deutsche Regierung lässt in ihren Bemühungen bei der Verfolgung von Steuerhinterziehern nicht nach. Im November wird der Bundesrat über das Steuerabkommen mit der Schweiz abstimmen.

Danach sollen sich die Inhaber von Schwarzgeldkonten mit einer einmaligen Abgabe zwischen 19 und 31 Prozent freikaufen können. Ab 2014 werden die Schweizer Banken dann 25 Prozent Quellensteuer an den deutschen Fiskus abführen müssen.

Aufkauf von Steuer-CDs

Der Opposition geht das nicht weit genug: die Abgaben zu niedrig und Straffreiheit ist für die meisten inakzeptabel, zumal in der Schweiz wohl auch noch Geld aus verbrecherischen Delikten lagert. Stattdessen kauft das SPD-geführte NRW munter weiter CDs mit den Daten von Schwarzgeldkonten. Das grüne Baden-Württemberg will nachziehen. NRW-Finanzminister Norbert Walter-Borjans berichtete, dass Bund und Länder insgesamt rund zehn Millionen Euro für die Daten ausgegeben haben. Einschließlich der Selbstanzeigen seien bis jetzt 2,5 Milliarden Euro in die Kassen von Ländern und Bund geflossen. Einmalig elf Milliarden und regelmäßige Millionenbeträge hat Finanzminister Schäuble aus dem Abkommen in seinem Etat vorgesehen.

Auch wenn das geplante Abkommen im Januar 2013 nicht in Kraft treten wird, wissen die Schweizer, dass sich der Datenaustausch mit Deutschland und anderen Ländern kaum verhindern lässt. Schon jetzt erwei-terten die Eidgenossen ihre Amtshilfe bei der Verfolgung von Steuerhinterziehern auf Druck der OECD. So will man nicht nur Auskünfte in Einzelfällen erteilen, sondern voraussichtlich ab Januar Amtshilfe für ganze Gruppen leisten. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn nach deutschen Kontoinhabern gefragt wird, die Vermögen nach Singapur übermittelt haben.

Singapur und Hongkong locken als Steueroasen

Damit rechnen auch Experten wie der Schweizer Wirtschaftsprofessor Sergio Rossi: „Ohne Abkommen wird es zu einer massiven Kapitalflucht deutscher Kundengelder von den Schweizer Banken in die Steuerparadiese Singapur und Hongkong kommen.“ Für ihn ist diese Abgeltungssteuer nur „gekaufte Zeit“. Langfristig sei sie jedoch keine Alternative zum automatischen Datenaustausch.

Wie viel Schwarzgeld rund um den Globus ständig auf der Flucht ist, zeigt eine Studie, der Organisation „Tax Justice Network“ (Netzwerk für Steuergerechtigkeit). Danach haben die Reichen dieser Welt zwischen 21 und 32 Billionen Dollar (ohne Sachvermögen wie Immobilien, Gold oder Yachten) in Steueroasen gelagert. Das ist mehr als das gesamte Bruttoinlandsprodukt der USA. Dank des Steuerabkommens könnte allein in der Schweiz die Summe von rund 200 Milliarden Franken aus Deutschland reingewaschen werden.

Oder aber sie verschwinden in anderen Oasen, versteckt in speziell dafür entwickelten Tarnmodellen wie zum Beispiel einer Liechtensteiner Stiftung. Dabei gründet der Bankkunde eine Stiftung. Das Geld fließt dann auf das Stiftungskonto, das bei seiner Bank geführt wird. Die Geschäfte mit dem Geldinstitut führt nun nicht mehr der Kunde, sondern ein Treuhänder. Dr. Johannes Fiala, Anwalt für Kapitalanlagen in München, sieht dieses Modell kritisch: „Man muss bei der Wahl des Treuhänders sehr vorsichtig sein. Es hat schon Fälle gegeben, bei denen der Treuhänder das Stiftungsgeld unterschlagen hat.“

Eine andere Variante ist die sogenannte Domizilierung. Dabei legt zum Beispiel eine Bank das Geld ihres Kunden auf der Isle of Man unter einem anderen Namen an. Der Kunde hat dann praktisch keine Kontrolle mehr über das Geschehen. Er ist gezwungen, für jedes Geschäft und auch um seine Kontoauszüge in Empfang zu nehmen, persönlich auf der Insel zu erscheinen.

Fiala erinnert sich an einen Fall aus seiner Praxis. Danach hat die Bank seines Klienten ohne dessen Wissen unter anderem Lehman-Papiere gekauft. Der Kunde hat seine Auszüge nicht kontrolliert, die vierwöchige Einspruchsfrist verstrich und das Geld war weg. Der Anwalt warnt: „Alle diese Modelle dienen der Bank als Vehikel dafür, dass der Name des Kunden aus den Büchern verschwindet. Ich rate dringend davon ab. Wer sich darauf einlässt, muss unbedingt die Kontrolle behalten und regelmäßig die Vorgänge auf seinem Konto überprüfen.“

Für diese Transition genannte Dienstleistung kassieren die eidgenössischen Banken gerne 0,3 bis ein Prozent des verwalteten Vermögens jährlich. Zusätzlich zu den Kosten muss der Kunde damit rechnen, bei der Hinter-ziehung der Steuern erwischt zu werden.

Selbstanzeige als Chance

Für den, der sein Geld weniger aus Steuergründen verstecken will, sondern es eher dem Zugriff der Nachkommen oder im Insolvenzfall den Gläubigern vorenthalten will, hält Fiala den Rat bereit: „In diesen Fällen empfehle ich, sich mithilfe eines wirklichen Experten einen geschickten Ver-sicherungsmantel für weißes Geld stricken zu lassen und sich diesen vom heimischen Finanzamt absegnen zu lassen.“ Dort habe man Verständnis dafür, denn schließlich habe auch der Bundesfinanzhof einmal verkündet: „Es ist niemand gezwungen, seine Verhältnisse so zu gestalten, dass die Ausgaben maximiert werden.“

Den Hinterziehern jedoch rät nicht nur der Münchner Anwalt, sondern auch der Bonner Steuerberater Ulrich Rieck zur Selbstanzeige. Geständigen Steuerzahlern gegenüber zeigen sich die Finanzämter recht gnädig. Rieck weiß aus Erfahrung, wie erstaunt manche seiner Mandanten sind, wenn sie feststellen, dass „die Steuern, die sie hätten berappen müssen, häufig niedriger sind als die Gebühren, die sie an das eidgenössische Geldinstitut gezahlt haben.“

Er erinnert sich an einen besonders üblen Fall von Gebührenschinderei. Einer seiner Mandanten führte ein Konto bei einer Schweizer Bank, auf dem er acht Millionen Franken angesammelt hatte. In einem halbstündigen Telefonat konnte Rieck den Bankberater davon überzeugen, dass die Gebühren zu hoch waren. Dem Konto- inhaber brachte das eine Ersparnis von 120 000 Franken. Auch beim Kauf und Verkauf von Aktien nimmt die Bank schon mal zwei Prozent Gebühren. Heimische Direktbanken begnügen sich mit fünf Euro. Zusätzlich zu den hohen Gebühren fallen 35 Prozent Quellensteuer auf die Dividende von Schweizer Aktien an. In Deutschland sind es 25 Prozent Abgeltungssteuer.

Wer sein Depot in der Schweiz offiziell führt, kann sich die Abgaben zum Teil zurück- holen. In Deutschland werden von den 35 Prozent maximal 15 angerechnet, bleiben also die 25 Prozent Abgeltungssteuer plus 20 Prozent Schweizer Quellensteuer. Diese 20 Prozent gibt die Schweiz auf Antrag zurück. Auch andere Länder (siehe Tabelle) erstatten einen Teil der Quellensteuer.

Steuersparmodell Denkmalschutz

Die Einsparmöglichkeiten bei Steuern sind in den vergangenen Jahren weiter geschrumpft. In der Vergangenheit boten geschlossene Auslandsimmobilienfonds interessante Möglichkeiten, wenn sie in Ländern aufgelegt waren, mit denen Deutschland ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat.

Vor allem die Niederlande und Großbritannien lockten mit hohen Freibeträgen, die die Abgaben minderten. Sie fielen allerdings den dortigen Sparmaßnahmen zum Opfer. Auch offene Immobilienfonds, die steuersparend im Ausland investieren, stellen keine Alternative mehr dar.

Wer mit seinem Geld im Land bleibt, findet beim Denkmalschutz attraktive Abschreibungsmöglichkeiten nach Paragraf 10f des Einkommenssteuergesetzes. Danach dürfen Investoren, die die Immobilie vermieten wollen, zwölf Jahre lang den gesamten Sanierungsanteil am Baudenkmal abschreiben. Eigennutzern gesteht das Gesetz eine Frist von zehn Jahren zu. Allerdings gibt es dabei einige Punkte zu beachten. Dazu gehört die enorme Preissteigerung bei Immobilien, durch die ein Projekt schnell unrentabel wird, weil realistisch veranschlagte Mieten zu hoch werden.

Investoren, die sich an einem Projekt betei-ligen, sollten das Angebot auf Herz und Nieren prüfen: Wer sind Initiator und Bauträger? Wie sieht die Erfolgsbilanz aus? Wie gut ist die Bausubstanz? Wie sieht der Mietspiegel aus? Unbedingt erforderlich ist eine Besichtigung der Immobilie und des Standorts. Sind die Provisionen bekannt und ist die persönliche Situation gewürdigt, hat der Fachanwalt seine Zustimmung gegeben, steht dem legitimen Steuersparmodell nichts mehr im Weg.

So manchen Anleger schmerzen noch die Verluste aus der Krisenvergangenheit. Hat er diese beim Finanzamt deklariert, kann er sie bis Ende 2013 gegen inzwischen hoffentlich eingenommene Gewinne gegenrechnen lassen. Auch Steuerzahlern, die ihre Verluste noch nicht haben feststellen lassen, erlaubt der Bundesfinanzhof eine nachträgliche Deklaration. Dann können sie ihre Verluste bis Ende 2013 geltend machen. Allerdings dürfen Spekulationsverluste nicht mit Zins- oder Dividendenerträgen ver-rechnet werden, auch nicht mit anderen Einkünften, sondern nur mit Spekulationsgewinnen.

Diese Regelung gilt ausschließlich für Ver-luste, die bis Ende 2008 entstanden sind. Bleibt zum Beispiel in diesem Jahr aus allen Kapitalanlagen ein Verlust übrig, darf er zeitlich unbeschränkt in die Zukunft vorgetragen und später mit Gewinnen aus Kapital-erträgen verrechnet werden. Die Ausnahme von der Regel: Aktienkäufer dürfen ihre Verluste nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen ausgleichen.

Verrechnung von Verlusten

Steuerberater Rieck hat noch einen weiteren Tipp für Anleger, die Depotkonten bei verschiedenen Banken führen. Weist eins von beiden rote Zahlen auf und hat sich auf dem anderen ein Gewinn angesammelt, rechnet der Fiskus beide gegeneinander auf. Voraussetzung ist, der Inhaber des Verlustkontos hat sich bis spätestens 15. Dezember bei seiner Bank eine Verlustbescheinigung geholt, die er dem Finanzamt vorlegen kann. Führt ein Bankkunde mehrere Depots bei einer Bank, nimmt die Bank die depotübergreifende Verlustverrechnung ohne Antrag vor. Diese Regelung gilt auch für Ehepaare, die bei ihrer Bank einen gemeinsamen Freistellungsauftrag einreichen.

Anleger, die ihre steuerliche Situation mit kühlem Kopf betrachten, werden sich den nervlichen und finanziellen Strapazen einer Steuerflucht wohl kaum aussetzen.

Marlene EndruweitFachjournalistin für Finanzenm.endruweit@netcologne.de

INFO

Erstattung bei Depots

Anleger, die Depots im Ausland führen, zahlen dort Quellensteuer auf Kapitalerträge. Zusätzlich fällt in Deutschland die Abgeltungssteuer an. Damit die Steuerlast erträglicher wird, erstatten viele Länder einen Teil der Abgaben auf Antrag wieder zurück. In Deutschland werden maximal 15 Prozent angerechnet.

Melden Sie sich hier zum zm-Newsletter des Magazins an

Die aktuellen Nachrichten direkt in Ihren Posteingang

zm Heft-Newsletter


Sie interessieren sich für einen unserer anderen Newsletter?
Hier geht zu den Anmeldungen zm Online-Newsletter und zm starter-Newsletter.