Rötelnimpfung

Erfolgsstory für Schwangere

Röteln sind harmlos und hochgefährlich zugleich. Harmlos, wenn sich ein Kind damit ansteckt, unheilvoll dagegen, wenn eine schwangere Frau daran erkrankt: Ihr ungeborenes Baby kann schwerste Schäden davontragen. Das dafür verantwortliche Virus wurde erst vor 50 Jahren (1962) von amerikanischen Forschern dingfest gemacht. Die Entwicklung einer Impfung dauerte sieben Jahre. Heute ist das Virus fast verschwunden und die Häufigkeit der früher am meisten gefürchteten Infektion in der Schwangerschaft tendiert gegen Null – eine richtige Erfolgsstory also.

Lajos Schöne

„Die Wildviruszirkulation in Deutschland ist in den letzten fünf bis sechs Jahren fast zum Erliegen gekommen“ stellt die angesehene Stuttgarter Mikrobiologin Prof. Dr. Gisela Enders im Fachblatt „Frauenarzt“ (Frauenarzt 53/2012/6, 534–545) fest.

Die Folge davon lässt sich in der abnehmenden Zahl der akuten Rötelnfälle bei Schwangeren ablesen. Prof. Enders: „In den Jahren 2000 und 2001 haben wir noch 33 beziehungsweise 20 akute Röteln in der Schwangerschaft diagnostiziert, danach sank die Zahl auf maximal drei Fälle pro Jahr ab. Bei den in den Jahren 2010/2011 insgesamt diagnostizierten sieben Fällen handelte es sich um junge Frauen aus Ländern wie zum Beispiel Vietnam, wo das Virus noch ungebrochen zirkuliert.“

Röteln sind eine Kinderkrankheit, die das Prädikat „harmlos“ tatsächlich verdienen. Wird ein Kind angesteckt, macht es die Infektion in jedem dritten Fall sogar unbemerkt, völlig ohne Symptome durch. Bei den übrigen Kindern tritt höchstens ein wenig Fieber auf, aber meist nicht über 38 Grad. Auch der Ausschlag ist meist schon nach drei Tagen vorbei und vergessen.

Der Sinn der Impfung liegt deshalb ganz und gar nicht darin, den Kindern oder Heranwachsenden die harmlose Krankheit zu ersparen.

Hilfe für den Foeten

Mit ihrer Hilfe soll vielmehr eine Gruppe von Menschen geschützt werden, für die eine Ansteckung mit Röteln keineswegs harmlos ist, sondern geradezu katastrophale Folgen haben kann: die ungeborenen Babys.

Die Rötelnerkrankung einer Frau während der Schwangerschaft gehört noch immer zu den gefährlichsten Bedrohungen für das Ungeborene: Die gesundheitlichen Folgen, die dabei für ein Kind entstehen können, sind Hirnschäden und geistige Behinderungen, Blindheit, Taubheit, Herzfehler, Leberentzündungen und Knochenveränderungen. Manchmal führt die Infektion mit Röteln auch zu Fehl- oder Totgeburten.

Werden Frauen schwanger, ohne gegen die Röteln geschützt zu sein, beginnt ein überaus riskantes Spiel mit der Gesundheit des Ungeborenen. Prof. Dr. Berthold Koletzko, Kinder- und Jugendarzt an der Universitäts-Kinderklinik München und Vorsitzender der Stiftung Kindergesundheit: „Begegnet die Mutter jetzt einem rötelnkranken Kind oder Erwachsenen, zum Beispiel im Supermarkt, in einer Arztpraxis, bei ihrer Berufstätigkeit als Krankenschwester oder Lehrerin oder bringt ihr eigenes Kind oder das Kind der Nachbarn aus Kindergarten oder Schule die Röteln nach Hause, können die sonst so harmlosen Viren in den heranreifenden Organen des ungeborenen Babys verheerende Schäden anrichten. Das Tückische dabei: Über die Hälfte aller Infektionen mit Röteln verläuft ohne Ausschlag oder sogar gänzlich ohne Symptome. Die werdende Mutter weiß oft nicht, dass sie angesteckt worden ist.“

Das Risiko einer Schädigung des Babys im Mutterleib ist in den ersten drei Monaten der Schwangerschaft besonders groß und liegt im ersten Monat bei 60 Prozent, im zweiten Schwangerschaftsmonat 25 Prozent und im dritten 15 Prozent. Dass bei einer späteren Ansteckung keine gravierenden Schäden mehr zu erwarten sind, liegt daran, dass nach dem vierten Monat die Entwicklung der Organe beim Ungeborenen im Wesentlichen abgeschlossen ist.

Die größte bisher bekannt gewordene Röteln-Epidemie ereignete sich in den USA in den Jahren 1964 und 1965, in einer Zeit also, als eine Impfung noch nicht zur Verfügung stand. Die Krankheitswelle hatte etwa 11 000 Fehlgeburten zur Folge und rund 20 000 Babys kamen mit dem „kongenitalen“ (angeborenen) Rötelnsyndrom zur Welt, berichtet Prof. Dr. Susanne Modrow, Mikrobiologin an der Universität Regensburg. Der aus abgeschwächten Viren hergestellte („attenuierte“) Lebendimpfstoff wurde 1969 zum ersten Mal eingesetzt. „Seine konsequente Anwendung führte 2004 zur Eliminierung der Röteln in den USA“, so Prof. Modrow.

Europa ist noch nicht soweit, obwohl die Häufigkeit der – gemeldeten – Rötelnfälle auch hier nur noch einen Fall auf eine Million Einwohner beträgt. Akute Röteln kommen dennoch weiterhin vor, besonders häufig in Polen und Rumänien. Eine Einschleppung ist somit auch aus EU-Ländern durchaus möglich.

Die Strategie zur Bekämpfung der Röteln wurde innerhalb der letzten drei Jahrzehnte mehrere Male geändert. Bis zum Jahr 1980 empfahl die Ständige Impfkommission STIKO die Rötelnimpfung ausschließlich für junge Mädchen vor der Pubertät. Der Grundgedanke für dieses Vorgehen war: Die durch die Impfung geschützten Mädchen nehmen ihre Immunität bis ins gebärfähige Alter mit und sind dadurch in einer späteren Schwangerschaft vor Ansteckung sicher. Die Rechnung ging jedoch nicht auf: Im Alter zwischen zehn und 15 Jahren gehen Mädchen nur selten zum Arzt und von einer allgemeinen Impfung konnte deshalb nicht die Rede sein.

So wird heute gegen Röteln geimpft

Heute empfiehlt die STIKO folgendes Vorgehen:

• Alle Kinder, also Mädchen und Jungen gleichermaßen sollten mit einem Kombinationsimpfstoff gegen Mumps, Masern und Röteln (MMR) geimpft werden, in der Regel im Alter von elf bis 14 Monaten. Seit 2006 gibt es auch die Vierfachimpfung MMRV, die zusätzlich vor Varizellen (Windpocken) schützt.

• Bis zum Ende des zweiten Lebensjahres sollte eine zweite Impfung erfolgt sein.

• Steht bei einem Kind die Aufnahme in einer Kindereinrichtung (Krippe oder Kindertagesstätte) an, kann die Kombinationsimpfung auch vor dem zwölften Lebensmonat, nicht jedoch vor dem neunten Lebensmonat erfolgen. Zu einem früheren Zeitpunkt könnten nämlich die noch von der Mutter übertragenen Antikörper die Impfung neutralisieren.

• Der Mindestabstand zwischen zwei Dosen MMR oder MMRV-Impfstoff sollte vier bis sechs Wochen betragen.

• Für die MMR-Impfung besteht keine Altersbegrenzung. Sie kann in jedem Alter erfolgen.

• Eine zusätzliche Rötelnimpfung für Mädchen mit einem Einfachimpfstoff ist nicht erforderlich, wenn bereits zwei Impfungen mit MMR-Impfstoff vorgenommen worden sind. Ist nur eine MMR-Impfung vorausgegangen, dann ist die zweite möglichst frühzeitig bei allen Kindern und Jugendlichen nachzuholen (also auch bei Jungen und nicht nur bei Mädchen). Die Kinderärzte sollten bei der Jugendgesundheitsuntersuchung (J1) sicherstellen, dass alle Jugendlichen zwei MMR-Impfungen erhalten haben. Auch Gynäkologen können die fehlende Impfung nachholen. Junge Mädchen sollten deshalb zum Besuch beim Frauenarzt ihren Impfpass mitbringen.

Die Empfehlung zum Impfen gilt übrigens seit 2010 auch für Erwachsene, weil das Erkrankungsrisiko sich ins höhere Alter verschoben hat. Laut STIKO sollten deshalb alle nach 1970 geborenen Personen über 18 Jahren eine einmalige Impfung gegen Masern, Mumps und Röteln erhalten. Voraussetzungen sind: Sie sind bisher noch gar nicht geimpft worden, oder sie sind in der Kindheit nur einmal geimpft worden, oder ihr Impfstatus ist unklar. Die Empfehlung richtet sich insbesondere an Menschen, die im Gesundheitsdienst, in der Betreuung von immundefizienten Personen (wie Krebspatienten) oder in Gemeinschaftseinrichtungen (auch Kitas oder Schulen) arbeiten.

Oft gibt es Lücken beim zweiten Impftermin

So ganz zufrieden sind die Experten mit dem Erreichten immer noch nicht. Die Durchimpfungsrate gegen die drei Kinderkrankheiten Masern, Mumps und Röteln reicht nämlich noch nicht in allen Altersstufen. Unter den heute 15-jährigen Jugendlichen ist jeder dritte nicht vollständig (zweimal) gegen Röteln geimpft.

Besser steht es bei den 2003/2004 geborenen Kindern: 96,1 Prozent von ihnen haben bis zum Zeitpunkt der Einschulung die erste Impfung erhalten. Die zweite Impfung erfolgte jedoch nur bei 91,2 Prozent der Kinder. Die für die Elimination von Masern und Röteln notwendige 95-prozentige Impfquote für die zweite MMR-Impfung wird bisher nur von einem Bundesland, von Mecklenburg-Vorpommern erreicht.

Die generelle Impfempfehlung für alle Kleinkinder hat immerhin zu einer erfreulich hohen so genannten „Herdenimmunität“ geführt, akute Röteln sind dadurch eine Rarität geworden. Für Sorglosigkeit gibt es jedoch keinen Anlass. Virusexpertin Prof. Gisela Enders: „Aufgrund unserer Erhebungen ist davon auszugehen, dass in Deutschland zurzeit etwa zehn Prozent der jungen Frauen zwischen 15 und 20 Jahren über keinen Röteln-Antikörperschutz verfügen. Es ist verstärkt darauf zu achten, dass diese Altersgruppe vor Eintritt einer Schwangerschaft zweimal gegen Röteln geimpft wird.“

Die kombinierte Impfung gegen Mumps, Masern und Röteln ist sehr gut verträglich. Nebeneffekte bestehen gelegentlich in einer milden Rötelnerkrankung mit mäßigem Fieber, Ausschlag und Lymphknotenschwellung. Bei im Teenageralter Geimpften können wenige Tage nach der Impfung auch leichte Gelenkbeschwerden auftreten. Die Masern-Komponente des Impfstoffs kann außerdem zu vorübergehenden „Impfmasern“ mit Fieberanstieg bis zu 39 Grad und einem masernähnlichen Ausschlag führen. Die MMR-Impfung ist übrigens auch dann problemlos möglich, wenn bereits durch eine durchgemachte Erkrankung eine Immunität gegen Masern, Mumps oder Röteln bestehen sollte.

Eine gesetzliche Meldepflicht für Röteln ist vom Gesundheitsausschuss des Bundestags bereits im Frühjahr beschlossen worden und bedarf lediglich der Bestätigung durch den Bundesrat.

Lajos SchöneGerstäckerstr. 981827 MünchenSchoene.Lajos@gmx.de

INFO

Epidemie im „Bibelgürtel“

Welche Gefahren auch heute noch von Röteln ausgehen können, zeigt das Beispiel einer Rötelnepidemie im niederländischen „Bibelgürtel“ in den Jahren 2004 und 2005. Betroffen waren fast ausschließlich Mitglieder einer fundamentalistischen Gemeinde, in der Impfungen generell abgelehnt werden. Dort traten innerhalb eines Jahres insgesamt 387 Rötelnfälle auf, davon 98 Prozent bei nicht geimpften Personen. Angesteckt wurden dabei auch 32 nicht geimpfte Schwangere der Gemeinde.

Die schrecklichen Folgen: Zwei Babys kamen tot zur Welt. Von den 30 lebend geborenen Kindern litten elf unter den typischen Symptomen einer Röteln-Embryopathie. Alle elf Babys waren taub, sechs kamen mit Herzfehlern zur Welt, drei Kinder wiesen eine Mikrozephalie auf. Bei sechs der elf Kinder wurde im weiteren Verlauf eine deutliche Verzögerung der Entwicklung registriert.

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