Oralchirurgie und Kieferorthopädie

Neue Muster-Weiterbildungsordnungen

Der Vorstand der Bundeszahnärztekammer hat für die Fachgebiete Oralchirurgie und Kieferorthopädie am 29.6.2012 neue Muster-Weiterbildungsordnungen beschlossen. Diese lösen die Muster-Weiterbildungsordnungen vom 30.5.1996 (zuletzt geändert am 23.5.2003) ab. Die Kammern sind nun aufgefordert, die Inhalte in ihre Weiterbildungsordnungen zu übernehmen.

Der Fachzahnarzt stellt die höchste Stufe der zahnärztlichen Weiterbildung dar. Zum dauerhaften Werterhalt der Qualifikation ist eine regelmäßige Anpassung der Weiterbildungsordnungen an geänderte Rahmenbedingungen notwendig. Die Umwälzungen auf dem Fortbildungsmarkt und die Forderung zur Harmonisierung der postgradualen Ausbildung in Europa machten eine grundlegende Überarbeitung der Muster-Weiterbildungsordnungen erforderlich. Der Vorstand der Bundeszahnärztekammer beauftragte deshalb die BZÄK-Weiterbildungsausschüsse Kieferorthopädie und Oralchirurgie sowie eine Arbeitsgruppe der Geschäftsführer der Länderkammern, einen Entwurf für eine europafeste, liberale und kollegiale Muster-Weiterbildungsordnung der beiden Fachgebiete zu erarbeiten.

Die Grundlage dafür bildete die Kooperationsvereinbarung zwischen der Bundeszahnärztekammer (BZÄK), der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) und der Vereinigung der Hochschullehrer in der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (VHZMK) zur Einführung eines modularen Systems der postgradualen zahnärztlichen Fort- und Weiterbildung aus dem Jahre 2007.

Nach einer intensiven Arbeitsphase konnten die Arbeitsgruppen im Jahre 2010 den ersten Entwurf für eine neue Muster-Weiterbildungsordnung vorlegen. Dieses Papier wurde im engen Austausch mit den (Landes-) Zahnärztekammern mehrfach überarbeitet.

Konsensfindung

Trotz teilweise konträrer Meinungen der Beteiligten gelang es schließlich auf Koordinierungs- und Konsensuskonferenzen, einen tragfähigen Kompromiss zu finden, der den einzelnen (Landes-) Zahnärztekammern mit ihren bereits bestehenden Weiterbildungsordnungen keine Restriktionen auferlegt.

Nachfolgend sind die wichtigsten Neuerungen hervorgehoben:

• Erstmals werden für die Fachgebiete detailliert theoretische Inhalte der Weiterbildung definiert. Über den Nachweis der Unterweisung in diesem Lehrstoff wird eine Qualitätssicherung der Weiterbildung gewährleistet.

• Der Erwerb von Sachkunden beziehungsweise Fachkunden wie zum Beispiel für Laser oder DVT soll in die Weiterbildung integriert werden.

• Externe curriculare Fortbildungen können erstmals auf die Weiterbildung angerechnet werden, wenn diese nach der Anmeldung zur Weiterbildung bei der zuständigen Zahnärztekammer begonnen und erfolgreich abgeschlossen wurden.

• Im Sinne einer flexibleren Lebensgestaltung kann die Weiterbildung in Teilzeit erfolgen. Die Weiterbildungszeit darf dabei acht Jahre nicht übersteigen.

• Im Paragrafenteil der Muster-Weiterbildungsordnung sind die aktuellen europäischen Bestimmungen zur Berufsanerkennung berücksichtigt.

Für eine deutschlandweite Vergleichbarkeit der Weiterbildung in den Fachgebieten Kieferorthopädie und Oralchirurgie sind nunmehr die (Landes-)Zahnärztekammern aufgerufen, die Inhalte der beiden Musterweiterbildungsordnungen möglichst vollständig in ihre Weiterbildungsordnungen zu übernehmen.

Dr. Wolfgang SchmiedelVorsitzender des Weiterbildungsausschusses der BZÄK

Dr. Jens NagabaLeiter der BZÄK-Abteilung Zahnärztliche BerufsausübungChausseestr. 1310115 Berlin

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