Krankenversicherungsnachweis

Die Regelungen ab nächstem Jahr

Die elektronische Gesundheitskarte ist bereits in den Händen der meisten Versicherten. Allerdings nicht bei allen. Daher informiert die KZBV hier über die zukünftigen Gültigkeitsregelungen der Krankenversichertenkarte als Versicherungsnachweis neben der elektronischen Gesundheitskarte.

In den Vorjahren ist bereits die bundesweite, flächendeckende Ausstattung mit Karten- lesegeräten in den Praxen erfolgt und ein großer Teil der gesetzlich Krankenversicherten sind mit einer elektronischen Gesundheitskarte ausgestattet worden. Bislang sind die alte Krankenversichertenkarte und die elektronische Gesundheitskarte gültige Krankenversicherungsnachweise und werden als solche in den Praxen akzeptiert.

Mit dem neuen Jahr werden hierzu Änderungen auf die Praxen zukommen: So soll ab dem 01.01.2014 die elektronische Gesundheitskarte als alleiniger Kranken- versicherungsnachweis dienen. Um jedoch organisatorische Probleme für Praxen und Versicherte bei der Umstellung zu vermeiden, wird für eine noch zwischen den Vertragspartnern festzulegende Übergangszeit die Vorlage der alten Krankenversichertenkarte als Versicherungsnachweis doch noch zu akzeptieren sein. Es ist ratsam, den Versicherten darauf hinzuweisen, dass seine alte Krankenversichertenkarte absehbar nicht mehr gültig sein wird und er dann die neue Gesundheitskarte vorzulegen hat.

Erprobung der ersten Anwendungen

Nach Planungen der gematik (Gesellschaft für Anwendungen der Gesundheitskarte mbH) sollen die ersten Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte ab dem vierten Quartal des Jahres 2014 praktisch in zwei Testregionen durch noch auszuwählende Leistungserbringer erprobt werden. Die Aufbauarbeiten in den Testregionen hierzu sollen ab dem Jahresbeginn 2014 erfolgen.

In der Testregion Nordwest sind die Länder Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz betroffen. In der Testregion Südost nehmen die Bundesländer Bayern und Sachsen daran teil. Verantwortlich für die Durchführung werden ausgewählte Industrieunternehmen sein, die nach einem Ausschreibungsverfahren den Zuschlag erhalten werden.

Die Anwendungen umfassen zum einen das „Versichertenstammdatenmanagement“ (VSDM). Dies soll zukünftig erlauben, Änderungen der Versichertenstammdaten online durchzuführen und damit eine Neuausgabe der elektronischen Gesundheitskarte bei Änderung der Stammdaten zu vermeiden. Zum anderen ist die Erprobung der qualifizierten elektronischen Signatur (QES) durch den (Zahn-)Arzt vorgesehen. Dadurch soll es möglich sein, dass Ärzte und Zahnärzte rechtssicher elektronische Dokumente wie Befundberichte „unterschreiben“ können. Die sogenannte qualifizierte elektronische Signatur ist dabei der handschriftlichen Unterschrift der Papierwelt in der elektronischen Welt gleichgestellt.

Erprobungsteilnehmer werden in jeder Testregion 500 Leistungserbringer und einige Krankenhäuser sein. In jeder Testregion werden 125 freiwillig teilnehmende Zahnarztpraxen die neuen Anwendungen erproben. Die Auswahl der insgesamt 250 Zahnarztpraxen wird unter der Beteiligung der KZVen in den Testregionen erfolgen. Verschiedene Auswahlkriterien sollen sicherstellen, dass ein repräsentativer Querschnitt der Zahnarztpraxen an der Erprobung teilnimmt. Über die ausgewählten Praxen hinaus werden die Zahnärzte bundesweit nicht von den Erprobungsmaßnahmen betroffen sein.

Neben Aspekten bei der technischen Erprobung werden auch die Handhabbarkeit und die Praxistauglichkeit der Anwendungen wissenschaftlich evaluiert.

Bundesweiter Start der Anwendungen noch unklar

Der genaue Zeitpunkt des Beginns eines bundesweiten Wirkbetriebs der Anwendungen ist noch nicht festgelegt, da zunächst die Erprobung und die parallele Evaluation erfolgreich zu durchlaufen sind. Nach Planung der gematik werden die Erprobung des Versichertenstammdatendienstes voraussichtlich frühestens erst zum zweiten Quartal 2015 und die Erprobung der qualifizierten elektronischen Signatur zum Beginn 2016 abgeschlossen sein können. Die ersten Schritte zu einem bundesweiten Wirkbetrieb können daher erst nach erfolgreicher Erprobung vonstatten gehen.

Ähnlich dem Basis-Rollout in 2011 werden die erforderlichen neuen Komponenten dann zunächst in den Praxen zu installieren und die vertraglichen Voraussetzungen zur Nutzung der Anwendung zu schaffen sein.

Für die Praxen bedeutet dies mit Ausnahme der 250 Erprobungspraxen, dass in 2014 keine Änderungen durch die Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte auf sie zukommen werden und sie nicht aktiv werden müssen. Über die weiteren Entwicklungen wird die KZBV die Zahnärzteschaft frühzeitig informieren.

Derzeit wird an weiteren nützlichen medizinischen Anwendungen gearbeitet, die zukünftig ebenfalls Erprobungsmaßnahmen durchlaufen müssen. Hierzu gehört eine sichere Kommunikation der Leistungserbringer untereinander, die es ermöglichen soll, medizinische und andere Dokumente zielgerichtet und sicher zu übersenden.

Große Relevanz für die Praxen und die Versicherten wird auch die Möglichkeit bieten, zukünftig Notfalldaten auf der elektronischen Gesundheitskarte ablegen zu können. Als weitere Anwendung soll eine Sicherheitsprüfung der Arzneitherapiebehandlung ermöglicht werden und somit die Behandlung der Patienten verbessern helfen. Der Beginn der Erprobung dieser weiteren Anwendungen ist noch nicht abschließend festgelegt.

Dr. Mario BolteKZBVUniversitätsstr. 7350931 Köln

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