EDV-Statistik der KZBV

Elektronische Abrechnung in der Zahnarztpraxis

Die aktuelle Erhebung des vierten Quartals 2012 erfolgte, wie schon in der Veröffentlichung der EDV-Statistik des vergangenen Jahres angekündigt, erstmals auf Basis der Anzahl eingereichter Abrechnungsfälle.

Die Statistik auf dieser Grundlage wurde auf Wunsch der KZVen umgestellt, denn sie gibt ein präziseres Bild über den Einsatz von Dentalsoftwaresystemen in der Zahnarztpraxis als die bisherige Statistikerhebung auf Basis der eingereichten Abrechnungen.

Im vierten Quartal 2012 wurde nur noch ein sehr geringer Teil der konservierend-chirurgischen Leistungen per Papier abgerechnet. 99,6 Prozent aller eingereichten KCH-Abrechnungsfälle wurden bundesweit auf elektronischem Weg (online oder per Datenträger) bei den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZVen) eingereicht.

Mit Einführung der papierlosen Abrechnung für alle Abrechnungsarten zum 01.01.2012 ist im Bereich Kieferorthopädie der Anteil der elektronisch eingereichten Abrechnungsfälle nach oben geschnellt. Waren es im Abrechnungszeitraum des vierten Quartals 2011 nur 64,4 Prozent elektronische Abrechnungen, so erfolgten im vierten Quartal 2012 98,8 Prozent der eingereichten Abrechnungsfälle online oder per Datenträger.

Starker Anstieg bei E-KFO-Abrechnungen

Grafik 1 zeigt den Prozent-Anteil elektronisch eingereichter Abrechnungsfälle je KZV im vierten Quartal 2012 für die Bereiche KCH (dunkelblauer Balken) und KFO (hellblauer Balken). Bei den KZVen Saarland und Sachsen-Anhalt erfolgte die KCH-Abrechnung komplett papierlos. Die Unterschiede zwischen den einzelnen KZV-Bereichen sind minimal.

Bei den KFO-Einreichungen liegen nur vier KZVen unter dem Durchschnitt des Prozent-Anteils von 98,8 Prozent an den elektronisch eingereichten Abrechnungsfällen. In zwölf von 17 KZV-Bereichen wurden mehr als 99 Prozent der Fälle elektronisch eingereicht. In der KZV Berlin waren es gerade einmal 13 Fälle (0,02 Prozent), die per Papier abgerechnet wurden. Das lässt vermuten, dass es sich hier um eine Zahnarztpraxis handelt, die in nur sehr geringem Maß kieferorthopädisch tätig ist und auf die Anschaffung eines entsprechenden Abrechnungsprogramms verzichtet.

Inwieweit eine KZV per Papier eingehende Abrechnungen entgegennimmt, liegt im Ermessen jeder KZV selbst. Da die Abrechnungen mit den Krankenkassen gemäß der gesetzlichen Regelung seit 01.01.2012 ausschließlich papierlos erfolgen, muss die KZV per Papier eingereichte Abrechnungen erfassen. Hierfür wird wegen des erhöhten Verwaltungsaufwands von vielen KZVen eine zusätzliche Gebühr erhoben.

Etablierter Markt bei KCH-Software

Insgesamt wurden die KCH-Abrechnungen (Grafik 2) mit 55 verschiedenen Dentalsoftwareprogrammen erstellt, davon haben 48 Programme weniger als drei Prozent Marktanteil an den elektronischen Abrechnungen, sie sind unter „Andere“ zusammen- gefasst.

Eine große Veränderung hinsichtlich der Marktanteile bei KCH-Programmen findet nicht mehr statt. Der Markt scheint weit- gehend gesättigt und die Verschiebungen treten eher im kleinen Bereich auf, wobei diese auch auf die neue Erhebungsweise zurückzuführen sein können.

Mehr als ein Viertel der elektronischen KCH-Abrechnungen wurde mit dem Programm Z1 (CompuGroup Medical Dentalsysteme) sowie ein weiteres Viertel mit DS-WIN-PLUS (Dampsoft) erstellt. An dritter Stelle findet sich wie im Vorjahr das Praxissystem ChreMaSoft (CompuGroup Medical Dentalsysteme).

Dominanz einiger Anbieter

Der Anteil kieferorthopädischer Dentalsysteme an der elektronischen Abrechnung im vierten Quartal 2012 ist in Grafik 3 dargestellt. Hier hat sich durch die Einführung der papierlosen Abrechnung eine deutliche Änderung zur Vorjahresstatistik ergeben. Nach wie vor liegt zwar das Programm KFO-WIN (Firma Computer konkret) an der Spitze, es steigerte seinen Marktanteil jedoch um über 20 Prozent auf 43,5 Prozent. Deutlich angestiegen ist auch der Anteil der Dentalsysteme Ortho-Express (Computer Forum) um 6,5 und Praxident A4 (h k) um 4,9 Prozent.

Da es sich bei diesen drei Dentalsoftwaresystemen um Programme handelt, die vor allem auf die Abrechnung kieferorthopädischer Leistungen spezialisiert sind, zeigt sich, dass Kieferorthopäden offenbar ein auf ihren Fachbereich zugeschnittenes Programm bevorzugen. Insgesamt wurden 48 Dentalsysteme zur elektronischen Abrechnung von KFO-Leistungen eingesetzt. 41 Programme liegen unter drei Prozent Marktanteil und sind unter „Andere“ zusammengefasst.

Selbst entworfene Programme

In der in absoluten Zahlen dargestellten Grafik 4 wird erneut die Dominanz in der Häufigkeit der Programmnutzung der beiden Dentalsoftwareprogramme Z1 und DS-WIN-PLUS deutlich. Mit diesen beiden sowie vier weiteren Programmen wurden im vierten Quartal 2012 jeweils mehr als eine Million Abrechnungsfälle erstellt.

Hinter „Andere“ verbergen sich insgesamt 40 Abrechnungsprogramme, davon sind elf Dentalprogramme, die Zahnärzte selbst zur Eigennutzung erstellt haben.

In Grafik 5 wird nochmals deutlich, dass nahezu jede zweite kieferorthopädische Abrechnung mit dem Programm KFO-WIN der Firma Computer konkret abgerechnet wurde. Im vierten Quartal 2011 war es noch „nur“ jede vierte Abrechnung. Dieses Dentalsoftwareprogramm liegt damit erstmals – auch in allen KZV-Bereichen – hinsichtlich der Anzahl der eingereichten Abrechnungsfälle an der Spitze (KFO-TOP-5-Liste).

In der Rubrik „Andere“ sind 34 Dentalprogramme zusammengefasst. Hierin sind sechs Systeme enthalten, die Kieferorthopäden selbst zur reinen Eigennutzung für ihre Praxis geschrieben haben.

Nach KZV-Bereichen aufgegliederte Dentalsoftwarehersteller-Übersichten, eine TOP- 10-Liste über die Anzahl KCH-Abrechnungen und eine KFO-TOP-5-Liste können bei der KZBV (S.Bonin@KZBV.de) angefordert werden.

Service als Kriterium nicht unterschätzen

Die TOP-Listen sollte in diesem Zusammenhang aber nicht als TOP-Praxisprogramm-Liste verstanden werden. Ein höherer Marktanteil sagt nicht unbedingt etwas über die Qualität beziehungsweise Ergonomie des Dentalsoftwareprogramms und die Kundenzufriedenheit aus. Welches Dentalsoftwareprogramm zu welcher Zahnarztpraxis passt, hängt auch vom Anspruch des Zahnarztes an seinen Dentalsoftwarehersteller hinsichtlich Betreuung und Unterstützung bei Problemen ab.

Susanne Bonin, M.A.KZBV VertragsinformatikUniversitätsstr. 7350931 Köln

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