Zum 300. Geburtstag von Philipp Pfaff

Ein fast vergessenes Genie

Heftarchiv Gesellschaft
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Philipp Pfaff (1713–1766), der Begründer der wissenschaftlichen Zahnmedizin in Deutschland, war königlich preußischer Hofzahnarzt und Hofrat unter Friedrich dem Großen. Vor allem sein Buch „Abhandlung von den Zähnen des menschlichen Körpers und deren Krankheiten“ von 1756 wird in der Fachliteratur heute noch als große Pionierleistung angesehen. Sein Tauftag ist der 27. Februar 1713, in diesem Jahr würde er also seinen 300. Geburtstag feiern.

Pfaff gilt als einer der Großen in der Zahnmedizin des 18. Jahrhunderts und wird in der Fachwelt unter den hervorragenden Autoren der gesamten Zahnmedizin eingeordnet. Angeregt durch sein Werk konnte sich die Zahnmedizin im deutschen Sprachraum, von den jahrhundertelang übernommenen Kenntnissen des Mittelalters gelöst, zu einem erfolgreichen und unverzichtbaren Spezialgebiet der Medizin entwickeln. Mit seiner Publikation hat er das Wissen seiner Zeit revolutioniert. Seine eigenen Erfahrungen, Kenntnisse und Fertigkeiten sind auch unter heutigen Aspekten als überragend anzuerkennen.

Sein humanitäres Verhalten gilt als einmalig: Als erfahrener, erfolgreicher, an der Charité ausgebildeter Arzt war es ein kaum nachvollziehbarer Schritt, sich unter die verrufenen Zahnbarbiere zu begeben. Er hat die große Not der Bevölkerung erkannt und sich ohne Absicht der Bereicherung hervorragend eingebracht.

Das bekannteste Beispiel vieler Ideen und Erfindungen ist Pfaffs Beschreibung der ersten Abdrucknahme vom Kiefer zur Herstellung von Zahnersatz, die auch heute noch eine unverzichtbare Grundlage der Zahntechnik ist.

Biografie des Vaters prägte den Sohn

Im Rahmen von Pfaffs Biografie ist der Werdegang seines Vaters besonders wichtig. Johann Leonhard Pfaff wurde vermutlich um 1680 in Heidelberg geboren. Bei der Zerstörung der Stadt im Jahre 1689 wurde der etwa achtjährige Junge von einem französischen Major nach Südfrankreich mitgenommen. In der Provinz Languedoc und in Montpellier wurde Johann Leonhard Pfaff zum Chirurgen ausgebildet. Er kam 1710 als „Refugierter“ nach Berlin, wurde Amtsbarbier, Amtschirurg und Prosektor an der Charité.

Der genaue Geburtstag seines Sohnes Philipp ist nicht mehr zu ermitteln. Aus dem bei der Domgemeinde Berlin vorliegenden Taufbucheintrag ist zu entnehmen, dass seine Taufe am 27. Februar 1713 erfolgt ist. Damit ist die Festlegung auf das Geburtsjahr 1713 gerechtfertigt.

Pfaff wurde nachweislich während seiner Ausbildung als Chirurg an der Charité von seinem Vater auch in Zahnmedizin unterrichtet, was für seine Tätigkeit als Chirurg nicht unbedingt erforderlich gewesen wäre. Dieses aktuelle Wissen des Vaters entsprang dessen Ausbildung in Frankreich.

Erster staatlich ernannter Zahnarzt in Deutschland

Das Preußische Medicinaledict von 1685 erwähnt in seiner erneuerten Form von 1713, demzufolge sich alle „Medizinalpersonen“ der Abschlussprüfung vor dem „Colloqium Medicum“ zu unterziehen hatten, auch erstmals den Begriff „Zahn-Aerzte“. Pfaff hatte auch diese Prüfung absolviert. Er wurde dadurch auch der erste „staatlich ernannte“ Zahnarzt in Deutschland. Die preußischen Medizinalgesetze waren ihrer Zeit im damaligen In- und Ausland weit voraus.

Nach seiner Ausbildung war Pfaff zum Militärdienst verpflichtet. Unmittelbar nach der Machtübernahme von König Friedrich II. zog er 1740–1742 als Kompaniechirurg in den Ersten Schlesischen Krieg. Pfaff nahm an den blutigen Schlachten von Mollwitz, Brieg, Brünn, Breslau, Glogau, Lassoth und Chotositz teil. Bei den bekannt hohen, preußischen Verlusten war Pfaff mit Tausenden von Kriegsverletzungen und Krankheiten konfrontiert. Seine chirurgische Erfahrung muss groß gewesen sein.

Während seiner insgesamt 15 Jahre Militärdienst diente er in den Infanterieregimentern Nr. 25 von Kalkstein und Nr. 34 des Prinzen Louis Ferdinand von Preußen.

Erstes zahnmedizinisches Lehrbuch auf Deutsch

Pfaff schrieb aus eigener Initiative das erste wissenschaftliche zahnmedizinische Lehrbuch in deutscher Sprache. Er legte es zusammen mit einem Brief in einer persönlichen Audienz seinem König, Friedrich dem Großen, am 19. Mai 1756 zu Füßen. Der Titel seines Buches lautete: „Abhandlung von den Zähnen des menschlichen Körpers und deren Krankheiten“. Seine Hinwendung zur Zahnmedizin ist aus der „Vorrede“ zu seinem Lehrbuch erkennbar:

„Große Männer sind mit wichtigeren Aufgaben überhäufet und nicht im Stande gewesen der Aufklärung des praktischen Teils der Lehre von den Zähnen ihre schätzbare Zeit und Mühe zu schenken [...] Mein Büchelchen hat mir nicht ein gütiger Freund, noch weniger aber die Gewinnsucht abgefordert. Meine Absicht dabey ist sehr redlich und der Eigennutz kan daran keinen Antheil haben. Gegen die Empfindungen der Ehre bin ich aber nicht gleichgültig und ich werde es für meine größte Belohnung halten, wenn das billige Urtheil der Kenner zu meinem Vortheil fallen sollte.“

Kostenpflichtige Barbierstube eingerichtet

Anlässlich seiner Audienz am 19. Mai 1756 bei Friedrich II. wurde sein Wunsch nach einer „Erb- und eigenthümlich concedierter Barbier Stube“ oder 500 Talern vom bekannt knauserigen König nicht erfüllt. Der König bewilligte ihm nur eine kostenpflichtige Barbierstube. Die Kosten für eine Niederlassung in einer Barbierstube betrugen in Berlin 1 000 bis 2 000 Reichstaler und eine Aufnahmegebühr von 100 Reichstalern [Stürzbecher]. Eine sehr hohe Investition, deren Aufbringung Pfaff schwergefallen sein dürfte, weshalb seine Intervention beim König nicht nur berechtigt, sondern auch verständlich war.

Pfaff erhielt ein „Privilegium privativum“ für sein Buch, was einem Copyright entspricht. Ein Nachdruck seines Buches wurde bei Strafandrohung durch den König verboten. Friedrich II. ernannte Pfaff zum Hofrat und Hofzahnarzt. Er war damit der erste Hofzahnarzt in Deutschland. Ob der König je von Pfaff behandelt wurde, ist nicht über-liefert. Friedrichs Meinung über Ärzte war bekannt, er hielt sie für unfähige Zeugen der Leiden seiner Zeit. In einem Brief schreibt der König 1779: „Meine Zähne fallen aus, so dass ich kaum mehr die Flöte spielen kann, sie bedürfen keiner Kur.“

Das Pfaff vom Vater Friedrichs II., König Friedrich Wilhelm I., zugesagte Stipendium in Paris löste Friedrich ebenfalls nicht ein. Ein zahnmedizinisch bedeutsames Ereignis wäre zweifellos eine damit verbundene Begegnung mit Pierre Fauchard (1678–1761) in Paris gewesen, der 1728 das weltweit erste wissenschaftliche Buch über Zahnmedizin, mit dem Titel „Frantzösischer Zahn-Artzt oder Tractat von den Zähnen“ verfasst hatte, das 1733 ins Deutsche übersetzt worden war.

Anregungen kamen aus Frankreich

Vermutlich wurde Pfaff durch dieses Werk, das er auch kritisierte, zu seinen eigenen Aufzeichnungen in Buchform angeregt. Im Gegensatz zu Fauchard wollte er seine Kenntnisse nicht kommerziell nutzen oder – wie viele andere Zeitgenossen – nur für sich bewahren: Jeder „Zahnbrecher“, „Starstecher“, „Quacksalber“ oder „Bruch-Arzt“ behielt seine Erfahrungen für sich. Sie betrachteten dieses Wissen als jeweiliges persönliches Kapital, dessen Weiter- gabe nur der vermeintlich weniger erfolgreichen Konkurrenz Vorteile verschafft hätte.

Pfaff zeigte sich genau in dieser Zeit von einer sozialen uneigennützigen Seite, wenn er in § 18 seines Lehrbuchs schreibt: „Allein nicht alle haben einen geschickten Zahnarzt in der Nähe, viele druckt auch die leidige Armuth, so dass sie daher den mündlichen Rath des Arztes suchen können. Ich hoffe also ein Werk der Liebe zu thun, wenn ich hier einige gute und durch Erfahrung bewährte Regeln zur Erhaltung schöner und gesunder Zähne entwerfe. Ich wünsche es, dass viele davon einen Nutzen ziehen mögen.“

Fort- und Weiterbildung praktiziert

Pfaff praktizierte schon 1756 Fort- und Weiterbildungen im heutigen Sinne. Seine Inaugurationen und Behandlungsmethoden sind in seinem Lehrbuch von 1756 dokumentiert.

An einige Beispiele seiner epochalen Ideen und eigenen Erfahrungen soll erinnert werden:

• die Abdrucknahme vom Kiefer mit Siegelwachs

• die Bissfixierung

• die erste Beschreibung einer extraoralen retrograden Wurzelfüllung im Rahmen einer Replantation

• die direkte Überkappung der Pulpa mit Goldplättchen

• die Priorität der Zahnerhaltung

• seine Rezepturen

• seine Vorschläge zur Oralhygiene

• seine Instrumente

Manche dieser Vorschläge und Empfehlungen sind heute noch in modifizierter oder adaptierter Form Bestandteil der Zahnmedizin.

Pfaff war auch mit seinen 16 zahnmedizinischen Rezeptvorschlägen seiner Zeit weit voraus. Beachtlich ist, dass damals schon sieben seiner Rezepturen für eine wirksame Prophylaxe und Mundhygiene vorgesehen waren.

Wegbereiter der modernen Zahnmedizin

Nicht Universitäten und Professoren, sondern ein in Berlin praktizierender Zahnarzt, ein ehemaliger erfolgreicher Chirurg, war der Wegbereiter der modernen Zahnmedizin in Deutschland. Aber wer las sein Buch? Wie hoch war die Verbreitung? Das ist leider nicht mehr zu recherchieren. Außer der lobenden Rezension in „Berlinische Nachrichten“ vom 20. Mai 1756 gab es keine überregionale Pressekom- munikation. Nur noch wenige Originalexemplare sind nachgewiesen, eines davon in der Universitätsbibliothek Göttingen (Faksimile-Nachdruck 2002, Beier Beran, ISBN 3–930036–64–9, mit Biografie von Pfaff).

Die landesweite generell katastrophale zahnärztliche Patientenversorgung besserte sich nur sehr langsam. Pfaffs Lehrbuch kostete 16, mit besserem Papier 20 Groschen. Zum Vergleich: Ein Knecht verdiente damals zwei Groschen als Tageslohn.

Interessant wäre, auf die Todesursachenstatistik der Stadt Berlin während der Regierungszeit Friedrichs II. einzugehen. Im Jahre 1784 werden 402 Todesfälle und im Jahr 1785 478 Todesfälle auf „Zähne“ zurückgeführt. Dieser Statistik ist zu entnehmen, dass die Todesursache „Zähne“ an vierter Stelle der Gesamtstatistik stand. Dies ist für heutige Verhältnisse unvorstellbar. Der letzte Todesfall durch eine Sepsis nach einer Weisheitszahnentfernung war 1938 [Frenkel].

Hohes soziales Engagement

Seine hohe Ethik und sein soziales Engagement sind beispielhaft. Er wurde – im Gegensatz zum Franzosen Fauchard – weder reich noch eitel. Bei seinen Behandlungen hat seine Frau vermutlich nicht nur zugeschaut, sondern auch assistiert. Nur so ist es zu erklären, dass nach Pfaffs Tod seine Witwe in den „Berliner Nachrichten“ 1769 mehrfach inserierte:

„Die verwitwete Hofräthin Pfaffin machet denjenigen so ihrer Hülfe in Mund- und Zahnkuren benötiget, bekannt daß sie ihre Logis verändert, und nunmehro in der Breitenstraße im Pohlmanischen Hauss eine Treppe hoch wohnet. Denen Kindern sämtlicher Waysenhäuser dienet sie ohnentgeltlich.“

Auch darin spiegelt sich das große soziale Engagement der kinderlosen Familie Pfaff. Möglicherweise hat sie nicht nur Kinder beraten und behandelt, mancher Rat und manche Hilfe kam sicher auch Erwachsenen zugute. Dorothea Sophia Pfaff als eine der ersten Zahnärztinnen zu bezeichnen, ginge aber sicherlich zu weit.

Nach den vorliegenden literarischen Zeugnissen und deren Interpretation waren Philipp Pfaff und seine Frau Dorothea Sophia erfolgreiche, aber bescheidene geniale Persönlichkeiten mit herausragenden Fähigkeiten und vorbildlichem humanitärem Engagement gegenüber ihren Mitmenschen und Patienten. Die warme, gütige Art kommt in vielen Zitaten zum Ausdruck.

Pfaff starb ärmlich, am 4. März 1766 mit 53 Jahren in seinem Haus „Auf der Fischerbrücke“ in Berlin an der „Brustkrankheit“. Pfaff hatte sich wohl von seinen Patienten an der damals verbreiteten Tuberkulose angesteckt.

Dr. Rolf WillZahnarzt für OralchirurgieEugen-Bolz-Str. 1268163 Mannheimdr.r.will@t-online.de

Dieser Artikel ist vom Autor speziell für die zm aufbereitet worden. Die Erstfassung erschienin „Wehrmedizin“ IV/2012.

Literatur1. Stürzbecher, M.: Beiträge zur Berliner Medizingeschichte, W. de Gruyter, Berlin, 1966.2. Will, R.: Philipp Pfaff (1713–1766), Begründer der deutschen Zahnmedizin, Beier & Beran 2002.ISBN 3–930036–64–93. Frenkel, G.: Persönliche Mitteilung, 1995.

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