Bürgschaftsbanken als Sicherheitengeber

Retter in der Not

sg
Eine unangenehme Situation, die viele Praxisinhaber sicher kennen: Die Verhandlungen mit der Hausbank über einen Kredit sitzen fest. So mancher Praxisverantwortliche dürfte sich da über die Dienste von Bürgschaftsbanken freuen.

Praxisinhaber, die sowohl eine angemessene Kreditwürdigkeit, sprich: Bonität, sowie (möglichst) erstklassige, also werthaltige Kreditsicherheiten bieten können, dürften auch zukünftig keine Probleme bei ihren Kreditanträgen bekommen. Allerdings unterscheidet sich die Realität von dieser Theorie in wirtschaftlich schwierigen Zeiten je nach Praxis leider erheblich. Vor allem die Qualität der bereitstehenden Sicherheiten entspricht häufig nicht den Anforderungen der kreditgebenden Banken. Der folgende Fall verdeutlicht, welche Probleme in einer solchen Lage auftreten können und wie eine zuweilen unterschätzte Institution, deren Möglichkeiten längst nicht allen Praxisverantwortlichen bekannt sind, zur Problemlösung beitragen kann.

Ein typischer Kreditfall

Johannes M., ein Zahnarzt aus Hessen, plant umfangreiche Investitionen in seine Praxis. So sieht seine Planung unter anderem den Kauf einer Immobilie vor, in der er zukünftig sowohl selbst wohnen als auch seine Praxis führen will. Nach den konkret ermittelten Zahlen seines Steuerberaters kalkuliert M. mit einem zu finanzierendem Gesamtvolumen von 360 000 Euro, von denen er 100 000 Euro aus eigenen Mitteln einsetzen kann. Für den Restbetrag, darauf baute zumindest seine ursprüngliche Planung auf, beantragte er ein Immobiliendarlehen bei seiner Hausbank. Dort nimmt M. seit Jahren einen Barkredit auf dem Geschäftskonto über 15 000 Euro und diverse kleinere Praxisdarlehen von insgesamt rund 50 000 Euro in Anspruch. Dem steht eine Bürgschaft seines Vaters über 80 000 Euro als Sicherheit für die Bank gegenüber. M. ist darüber hinaus bereit, seiner Bank eine Grundschuld auf das zu bebauende Grundstück anzubieten.

Fehlende Sicherheit

Nachdem M. das erste Gespräch mit dem für ihn zuständigen Bankmitarbeiter auf der Grundlage seiner von seinem Steuerberater aufgearbeiteten betriebswirtschaftlichen Zahlen geführt hat, war er anschließend enttäuscht: Ihm wurde nämlich mehr oder weniger deutlich gesagt, dass „seine Kreditwürdigkeit derzeit kaum Spielräume für einen weiteren Kredit von 260 000 Euro zulasse“. Diese Einschätzung begründete die Bank mehr oder weniger lapidar vor allem mit der aus ihrer Sicht „nach wie vor unsicheren wirtschaftlichen Lage in der Zahnmedizin“ sowie mit angeblichen Unsicherheiten bezüglich der Rentabilität im Hinblick auf den zukünftigen Standort der Praxis. Dies verwunderte M. umso mehr, da das Kreditinstitut letztlich einräumte, dass dieser die monatlichen Zins- und Tilgungsraten aufgrund seiner eigenen Ertragslage durchaus leisten könne.

Nach hartnäckigem Nachfragen wurde dann klar, und damit befand sich M. beim eigentlichen „Knackpunkt“ der Verhandlungen, dass die von ihm angebotene Kreditsicherheit von der Bank nicht akzeptiert wird, da eine mögliche Verwertung des geplanten Gebäudes, käme es später tatsächlich zu Kreditproblemen, angeblich „nicht gewinnbringend durchgeführt werden könnte“. Da M. sonst keine nennenswerten Sicherheiten zur Verfügung stehen, war das Gespräch hier erst einmal beendet. Letztlich ging es also weniger um seine Bonität, sondern vielmehr um die Werthaltigkeit seiner Sicherheiten.

In dieser für M. prekären Situation half ihm der Zufall, als er eine Broschüre in die Hände bekam, in der die auch in seinem Bundesland tätige Bürgschaftsbank ihre Dienstleistungen darstellte. Darüber hinaus beeindruckten M. die Zahlen des Verbands der Bürgschaftsbanken für 2012. So wurden nach eigenen Angaben bundesweit mehr als 7 000 kleine und mittlere Unternehmen mit Bürgschaften und Garantien von knapp 1,1 Milliarden Euro gefördert. Damit konnten die Unternehmen Kredite und Beteiligungen über fast 1,6 Milliarden Euro aufnehmen und Investitionen von rund fünf Milliarden Euro realisieren.

Zunehmende Bedeutung

Neugierig geworden, recherchierte M. zum Thema Bürgschaftsbanken weiter. Diese als Selbsthilfeeinrichtung der Wirtschaft zur Förderung vor allem mittelständischer Betriebe tätigen Institute werden von den Handwerkskammern, den Industrie- und Handelskammern, von Banken und Versicherungen sowie von Wirtschaftsverbänden, Innungen und Kammern der freien Berufe getragen.

Im Wesentlichen besteht ihre Aufgabe darin, Bankbürgschaften für kurz- bis langfristige Kredite für wirtschaftlich vertretbare Zwecke zu übernehmen. Das entsprechende Spektrum reicht von der Begleitung bei Existenzgründungen über Betriebsfinanzierungen mithilfe des Überziehungskredits bis zu Investitions- und Wachstumsfinanzierungen. Allerdings muss erkennbar sein, dass die wirtschaftliche Lage des jeweiligen Betriebs eine Begleitung durch die Bürgschaftsbank auch zulässt.

Dies setzt wiederum voraus, dass die Einnahmesituation auch eine langfristige Kapitaldienstfähigkeit zur Zahlung der Zins- und Tilgungsraten ermöglicht. Ebenfalls muss erkennbar sein, dass aus den Betriebseinnahmen Steuern und Entnahmen für einen angemessenen Lebensunterhalt finanziert werden können.

Mittelfristig sollte darüber hinaus die Bildung eines Eigenkapitalpolsters möglich sein. Mangelt es also an der Rentabilität eines Betriebs, kann von Bürgschaftsbanken keine Unterstützung erwartet werden. Zudem werden grundsätzlich geordnete finanzielle Verhältnisse ebenso vorausgesetzt wie die kaufmännische und fachliche Qualifizierung des Betriebsinhabers. Die Kosten für eine solche Bürgschaft sollten bei der jeweiligen Bürgschaftsbank erfragt werden. Als Anhaltspunkt muss mit einer einmaligen Bearbeitungsgebühr sowie mit einer jährlichen Avalprovision von jeweils etwa 1,5 Prozent gerechnet werden.

Diese Fakten sollten betroffene Praxisinhaber also durchaus ermutigen, mithilfe der jeweiligen Hausbank oder unmittelbar Kontakt zu der für das jeweilige Bundesland zuständigen Bürgschaftsbank aufzunehmen und gegebenenfalls um Hilfe zu bitten.

Zurück zu M., für den sich aufgrund seiner zumindest „stabilen Ertragslage“ (Aussage seines Steuerberaters) ein solches Gespräch ebenfalls lohnen sollte. Es ist in diesem Fall also durchaus realistisch, dass sein Kreditwunsch mithilfe der Bürgschaftsbank wie vorgesehen realisiert wird.

Michael VetterFachjournalist für Finanzenvetter-finanz@t-online.de

Info

Wichtige Dokumente

Diese Unterlagen sind für die Beurteilung eines Kreditvorhabens mithilfe einer Bürgschaftsbank wichtig:

• Allgemeine Unterlagen wie Lebenslauf, eine Darstellung der Praxis, Einzelheiten zum Investitionsvorhaben, Stellungnahmen beispielsweise eines Verbands, einer Kammer oder einer berufsständischen Vertretung sowie eine Selbstauskunft

• Betriebswirtschaftliche Unterlagen wie Bilanzen oder Einnahme-/Überschuss-Rechnungen der vergangenen drei Jahre, Daten zum laufenden Geschäftsjahr wie etwa betriebswirtschaftliche Auswertungen und Rentabilitäts- und Liquiditätsvorausschauen.

• Weitere Unterlagen, hierzu zählen etwa Gesellschaftsverträge, Registerauszüge, Kostenaufstellungen der geplanten Investitionen sowie sonstige Verträge wie beispielsweise Miet-, Pacht- oder Leasingverträge

• Weitere Informationen im Internet:www.vdb-info.de

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